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   VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18   

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VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18 (https://dejure.org/2019,2916)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 01.02.2019 - 8 B 207/18 (https://dejure.org/2019,2916)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 01. Februar 2019 - 8 B 207/18 (https://dejure.org/2019,2916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34a Abs 1 S 1 AsylVfG; § 60a Abs 2 S 1 AufenthG; Art 8 Abs 1 MRK; Art 6 GG; Art 7 EUGrdRCh
    Familiäre Lebensgemeinschaft; familiäres Zusammenleben; gemeinsames Sorgerecht; Mutterschutz; Sorgerechtserklärung; Vater; Vaterschaftsanerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18
    Inwieweit Art. 6 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK und Art. 7 GRC i.V.m. § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG einen Ausländer vor einer Abschiebung schützen, hängt von den familiären Bindungen und den weiteren Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7; vgl. auch VG Düsseldorf, Beschl. v. 21.11.2017 - 22 L 4581/17.A -, juris Rn. 11; VG Sigmaringen, Urt. v. 16.11.2017 - A 7 K 2246/17 -, juris Rn. 35).

    Kann etwa die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil dem Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschl. v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 10).

    Dem kann nicht erfolgreich entgegenhalten werden, dass eine Betreuung des neugeborenen Kindes in ausreichender Weise durch die Mutter erfolgen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7).

    Vielmehr kann der Vater - allein oder gemeinsam mit der Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen, die gegebenenfalls, wie im vorliegenden Fall, auch als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 10; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 9; VG Dresden, Urt. v. 19.01.2018 - 3 K 5791/17.A -, juris Rn. 24).

    Demgegenüber sind keine weiteren öffentlichen Interessen an einer Beendigung des Aufenthalts des Antragstellers in der Bundesrepublik Deutschland ersichtlich, die sein Interesse an einem (vorübergehenden) Verbleib überwiegen könnten (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2011 - 11 ME 551/10

    Einem mit seiner als Flüchtling aufenthaltsberechtigten Mutter in Deutschland in

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben und knüpft an die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft an (Nds. OVG, Beschl. v. 02.02.2011 - 8 ME 305/10 -, juris Rn. 4, und v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 7).

    Maßgeblich ist insoweit einerseits, ob die Eltern im Rahmen des individuell Möglichen die ihnen zugemessene Elternverantwortung wahrnehmen und eine Eltern-Kind-Gemeinschaft tatsächlich gelebt wird und andererseits welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (Nds. OVG, Beschl. v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 7).

    Kann etwa die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil dem Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschl. v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 10).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 10; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 9; VG Dresden, Urt. v. 19.01.2018 - 3 K 5791/17.A -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 8 ME 305/10

    Vereinbarkeit der Verweisung auf die Möglichkeit eines familiären Zusammenlebens

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben und knüpft an die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern, mithin eine tatsächlich bestehende familiäre Lebensgemeinschaft an (Nds. OVG, Beschl. v. 02.02.2011 - 8 ME 305/10 -, juris Rn. 4, und v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 7).

    Danach schutzwürdige Belange können einer (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts des Ausländers entgegenstehen, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (Nds. OVG, Beschl. v. 02.02.2011 - 8 ME 305/10 -, juris Rn. 4).

  • VG Lüneburg, 31.01.2019 - 8 B 206/18

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Duldung; Geburtstermin;

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18
    Eine Abschiebung des Antragstellers wäre derzeit wegen des für seine Lebensgefährtin bestehenden Vollzugshindernisses (vgl. Gerichtsbeschl. v. 31.01.2019 - 8 B 206/18 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) lediglich ohne seine Familie möglich, was jedoch eine Verletzung seines Rechts auf familiäres Zusammenleben zur Folge hätte und deshalb rechtlich unmöglich ist.
  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 15 CS 18.1285

    Nachbarantrag gegen Genehmigung eines Pferdestalles mit Nebenanlagen

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18
    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.08.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.06.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209]; Bay. VGH, Beschl. v. 09.08.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33).
  • VG München, 23.08.2018 - M 26 S 18.52227

    Keine Abschiebung im Mutterschutz

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18
    Denn auch wenn eine Risikoschwangerschaft nicht vorliegt, ist eine Frau unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schutzvorschriften der §§ 3, 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sechs Wochen vor der Entbindung und acht bzw. bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung als reiseunfähig anzusehen (vgl. VG München, Beschl. v. 23.08.2018 - M 26 S 18.52227 -, juris Rn. 8; VG Würzburg, Urt. v. 13.09.2017 - W 8 K 17.50316 -, juris Rn. 20; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 60a Rn. 23; vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 10.08.2015 - 10 CE 15.1341 -, juris Rn. 8; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvR 941/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund-

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18
    Der Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter dienen in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes, weshalb ein Kontakt des Kindes mit beiden Eltern in der Regel förderlich ist (vgl. BVerfG, Abl. eA v. 22.05.2018 - 2 BvR 941/18 -, juris Rn. 7).
  • VG Dresden, 19.01.2018 - 3 K 5791/17
    Auszug aus VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 10; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris Rn. 9; VG Dresden, Urt. v. 19.01.2018 - 3 K 5791/17.A -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17

    Beweiserhebung des Gerichts zur Bestimmung und Ermittlung des ausländischen

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18
    Bei Anwendung dieser Maßstäbe überwiegt derzeit das Interesse des Antragstellers an einem Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Vollziehung der Abschiebungsanordnung, da seine Klage nach der insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 05.03.2018 - 1 B 155.17 -, juris Rn. 13 zu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.10.2017 - 11 A 78/17.A -, juris Rn. 48) bei summarischer Prüfung Aussicht auf Erfolg bietet.
  • VG Sigmaringen, 16.11.2017 - A 7 K 2246/17

    Selbsteintrittsrecht; Ermessensreduktion auf Null; inlandbezogenes

    Auszug aus VG Lüneburg, 01.02.2019 - 8 B 207/18
    Inwieweit Art. 6 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK und Art. 7 GRC i.V.m. § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG einen Ausländer vor einer Abschiebung schützen, hängt von den familiären Bindungen und den weiteren Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7; vgl. auch VG Düsseldorf, Beschl. v. 21.11.2017 - 22 L 4581/17.A -, juris Rn. 11; VG Sigmaringen, Urt. v. 16.11.2017 - A 7 K 2246/17 -, juris Rn. 35).
  • VG Düsseldorf, 21.11.2017 - 22 L 4581/17
  • VGH Bayern, 10.08.2015 - 10 CE 15.1341

    Duldung; psychische Erkrankung; Schwangerschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2017 - 11 A 78/17

    Leiden des bulgarischen Asylverfahrens an systemischen Schwachstellen für einen

  • VG Würzburg, 13.09.2017 - W 8 K 17.50316

    Temporäres Abschiebungshindernis wegen Risikoschwangerschaft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14

    Abschiebungsschutz wegen Schwangerschaft

  • BVerwG, 07.08.2014 - 9 VR 2.14

    Planfeststellung; Entwässerungseinrichtung der Autobahn; technische Probleme;

  • BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08

    Dortmund-Ems-Kanal (Stadtstrecke Münster) darf ausgebaut werden

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07

    Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund

  • VG Karlsruhe, 20.10.2022 - 1 K 115/22

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

    Die Auffassung der Beklagten, für die Betreuung des Kindes für den Zeitraum des Visumsverfahrens könnten anderweitige Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden, geht an dieser Sachlage vorbei, mit solchen Betreuungsangeboten wird das verfassungsrechtlich geschützte "Angewiesensein" der Kleinkinder auf ihre Mutter (und den Vater) nicht aufgewogen (vgl. nur NdsOVG, Beschluss vom 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris, Rn. 9; VG Regensburg Urteil vom 13.09.2019 - 12 K 18.50785 -, BeckRS 2019, 27921; VG Lüneburg, Beschluss vom 01.02.2019 - 8 B 207/18 -, juris, Rn. 20; VG Dresden, Urteil vom 19.01.2018 - 3 K 5791/17.A -, juris, Rn. 24).
  • VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19

    Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich; Abschiebungsschutz;

    Gerade die Zeit unmittelbar nach der Geburt hat auch für den Vater besondere Bedeutung, so etwa im Hinblick auf eine aufzubauende Bindung zu dem Kind (so auch: VG Lüneburg, Beschluss vom 1. Februar 2019 - 8 B 207/18 -, Rn. 20, juris).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, sodass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl.: BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, Rn. 10, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. März 2011 - 11 ME 551/10 -, Rn. 9, juris; VG Dresden, Urteil vom 19. Januar 2018 - 3 K 5791/17.A -, Rn. 24, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 01. Februar 2019 - 8 B 207/18 -, Rn. 20, juris).

  • VG Lüneburg, 08.02.2019 - 8 B 201/18

    Abschiebungsverbot; aufschiebende Wirkung; Behinderung; Beistandsgemeinschaft;

    Eine Abschiebung der Antragsteller wäre derzeit wegen der aufschiebenden Wirkung der Klage des Ehemannes der Antragstellerin zu 1. (vgl. § 75 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 38 Abs. 1 AsylG) lediglich ohne ihn möglich, was jedoch eine Verletzung ihres Rechts auf familiäres bzw. eheliches Zusammenleben zur Folge hätte und deshalb rechtlich unmöglich ist im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (vgl. auch Beschl. des Gerichts v. 01.02.2019 - 8 B 207/18 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; VG Berlin, Beschl. v. 07.05.2018 - 34 L73.18 A -, juris Rn. 12).

    Dies gilt gerade auch für die frühkindliche Zeit (Beschl. des Gerichts v. 01.02.2019 - 8 B 207/18 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • VG Regensburg, 28.11.2019 - RN 14 K 19.50870

    Anspruch eines in Deutschland geborenen Kindes einer sierra-leonischen

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG im Einzelfall schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris, Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris, Rn. 9; VG Lüneburg, Beschluss vom 01.02.2019 - 8 B 207/18 -, juris, Rn. 20; VG Dresden, Urteil vom 19.01.2018 - 3 K 5791/17.A -, juris, Rn. 24).
  • VG Regensburg, 13.09.2019 - RO 12 K 18.50785

    Ermessensentscheidung über Selbsteintritt bei inlandsbezogenem

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG im Einzelfall schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris, Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris, Rn. 9; VG Lüneburg, Beschluss vom 01.02.2019 - 8 B 207/18 -, juris, Rn. 20; VG Dresden, Urteil vom 19.01.2018 - 3 K 5791/17.A -, juris, Rn. 24).
  • VG Regensburg, 09.10.2019 - RN 7 E 19.50948

    Eilantrag gegen Überstellung nach Italien

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG im Einzelfall schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, B.v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris, Rn. 10; Nds. OVG, B.v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -, juris, Rn. 9; VG Lüneburg, B.v. 01.02.2019 - 8 B 207/18 -, juris, Rn. 20; VG Dresden, U.v. 19.01.2018 - 3 K 5791/17.A -, juris, Rn. 24).
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