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VG Lüneburg, 02.11.2016 - 6 C 52/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs 4 S 1 HSchulZulG ND 1998; § 2 Abs 2 VergabeVO ND; § 123 VwGO
Ausschlussfrist; Studienplatzvergabe; Zulassung außerhalb der Kapazität; Zulassungsordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im …
Auszug aus VG Lüneburg, 02.11.2016 - 6 C 52/16
Zwar sind die Verwaltungsgerichte unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. März 2004 (- 1 BvR 356/04 -, NVwZ 2004, 1112) gehalten, in Hochschulzulassungsstreitigkeiten schon im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von Amts wegen die kapazitätsbestimmenden Faktoren zu prüfen. - OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14
Bestimmung der Reichweite der Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO in …
Auszug aus VG Lüneburg, 02.11.2016 - 6 C 52/16
Wenn ein Antragsteller nichts weiter vorträgt und auch keine Einsicht in die Kapazitätsunterlagen nimmt, also nicht einmal skizzenhaft darstellt, wo er Mängel vermutet und Aufklärungsbedarf sieht, so endet die Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 29.04.2014 - 2 NB 133/14 -, juris, Rn. 8).