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   VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18   

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VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18 (https://dejure.org/2018,23911)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 03.08.2018 - 2 B 48/18 (https://dejure.org/2018,23911)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 03. August 2018 - 2 B 48/18 (https://dejure.org/2018,23911)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2015 - 4 ME 270/15

    Biotop; Bruchwald; Enteignung; Registrierung; Rodung; öffentliche Urkunde;

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18
    Denn zwischen den Biotopen und den angrenzenden Flächen besteht naturgemäß eine Austauschbeziehung, so dass eine Entwässerung eines angrenzenden Grundstücksteils zwingend Folgen auch für den Wasserhaushalt der Biotope haben kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2015 - 4 ME 270/15 -, juris, Rn. 10).

    Naturschutzrechtliche Bestimmungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- oder Landschaftsschutzes beschränken, sind keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern stellen Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums dar, die als Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums vom Eigentümer grundsätzlich hinzunehmen sind (Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2015 - 4 ME 270/15 -, Veröff. n. b.; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2018 - 4 ME 249/17 -, Veröff. n. b.).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2017 - 4 LA 335/16

    Stützen der Naturschutzbehörde auf die von der in der Vergangenheit erfolgten

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18
    Aufgrund dieser Indizwirkung ist die Naturschutzbehörde im Rahmen der sie treffenden Ermittlungs- und Nachweispflichten nur dann gehalten, vor Erlass einer naturschutzrechtlichen Anordnung zum Schutz eines Biotops erneute Ermittlungen zu dessen Vorliegen anzustellen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Biotop-Eigenschaft unabhängig von dem festgestellten beeinträchtigenden Ereignis verlustig gegangen wäre (Nds. OVG, Beschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris, Rn. 4; VG Lüneburg, Beschl. v. 21.6.2017 - 2 B 54/17 -, juris Rn. 18).

    Für diesen Fall erlaubt nämlich § 2 Abs. 2 NAGBNatSchG auch die Wiederherstellung des vorherigen Zustands (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris, Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2017 - 11 MC 186/17

    Anscheinsgefahr; Begründung; Beschränkung; Entführung; Geltungsbereich;

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18
    Dabei sind die Folgen gegenüberzustellen, die einerseits eintreten, wenn dem Antrag stattgegeben wird, der Bescheid sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweist bzw. die andererseits eintreten, wenn der Antrag abgelehnt wird, der Bescheid sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweist (Nds. OVG, Beschl. v. 10.7.2017 - 11 MC 186/17 -, juris, Rn. 12).
  • VG Lüneburg, 21.06.2017 - 2 B 54/17

    Untersagung der Herstellung von Gräben u.a. - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18
    Aufgrund dieser Indizwirkung ist die Naturschutzbehörde im Rahmen der sie treffenden Ermittlungs- und Nachweispflichten nur dann gehalten, vor Erlass einer naturschutzrechtlichen Anordnung zum Schutz eines Biotops erneute Ermittlungen zu dessen Vorliegen anzustellen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Biotop-Eigenschaft unabhängig von dem festgestellten beeinträchtigenden Ereignis verlustig gegangen wäre (Nds. OVG, Beschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris, Rn. 4; VG Lüneburg, Beschl. v. 21.6.2017 - 2 B 54/17 -, juris Rn. 18).
  • VG Schleswig, 20.11.2017 - 1 B 69/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer Waldumwandlungsgenehmigung

    Auszug aus VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18
    Daneben werden aber auch mittelbare Maßnahmen erfasst, die von außerhalb auf das Biotop einwirken (Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 20.11.2017 - 1 B 69/17 -, Rn. 42, juris; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Bd. II, Stand: 1. Dezember 2017, § 30 BNatSchG Rn. 15).
  • VG München, 10.08.2021 - M 19 S 21.3137

    Betretungsregelungen - Mahd als naturschutzrechtliche Duldungsanordnung

    Zur Bestimmung eines Biotops kommt es demnach ausschließlich auf die tatsächlichen Verhältnisse an, d.h. ob eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines geschützten Biotoptyps erfüllt (BayVGH, B.v. 12.11.2015 - 14 CS 15.2144 - juris Rn. 6; VG Augsburg, B.v. 6.4.2021 - Au 9 S 21.616 - juris Rn. 32; VG Lüneburg, B.v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 - juris Rn. 26; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: 94. EL Dezember 2020, § 30 BNatSchG Rn. 12).

    Allerdings kommt den Feststellungen im Rahmen einer Biotopkartierung eine erhebliche Indizwirkung für das Vorhandensein eines Biotops zu (Nds. OVG, B.v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 - juris Rn. 4; VG Augsburg, B.v. 25.1.2019 - Au 9 S 18.2096 - juris Rn. 27; VG Lüneburg, B.v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 - juris Rn. 26).

    Aufgrund dieser Indizwirkung ist die Naturschutzbehörde im Rahmen der sie treffenden Ermittlungs- und Nachweispflichten nur dann gehalten, vor Erlass einer naturschutzrechtlichen Anordnung zum Schutz eines Biotops erneute Ermittlungen zu dessen Vorliegen anzustellen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Biotopeigenschaft unabhängig von dem festgestellten beeinträchtigenden Ereignis verlustig gegangen wäre (Nds. OVG, B.v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 - juris LS, Rn. 4; VG Lüneburg, B.v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 - juris Rn. 26; B. v. 21.6.2017 - 2 B 54/17 - juris Rn. 18).

  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 4064/17

    Bauausführendes Unternehmen; Eingriffsverursacher; Ermessensausfall;

    Vielmehr hat der Landesgesetzgeber hiermit eine in § 29 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG ausdrücklich ermöglichte abweichende Bestimmung dahingehend getroffen, dass nur die Umwandlung der betreffenden Flächen in Ackerland oder Intensivgrünland der naturschutzrechtlichen Genehmigung bedarf (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 07. Oktober 2021 - 1 KN 17/20 -, Rn. 35, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 03. August 2018 - 2 B 48/18 -, Rn. 41, juris; s. auch LT-Drs.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 4 LA 284/20

    Amtliche Kartierung; Grünlandumbruch; Indizwirkung; Kartierung; Moorstandort;

    Denn davor soll das aus § 29 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG nach Maßgabe näherer Bestimmungen folgende Verbot der Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie aller Handlungen, die zu seiner Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, welches durch § 22 Abs. 4 Satz 2 NAGBNatSchG dahingehend konkretisiert worden ist, dass eine Umwandlung in Acker- oder Intensivgrünland ohne vorherige Genehmigung der Naturschutzbehörde nicht erlaubt ist (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 -, juris Rn. 41), gerade schützen.
  • VG Lüneburg, 06.07.2023 - 2 B 29/23

    Biotop; Drainage; Wiederherstellungsanordnung; Verpflichtung zur

    Aufgrund dieser Indizwirkung ist die Naturschutzbehörde im Rahmen der sie treffenden Ermittlungs- und Nachweispflichten nur dann gehalten, vor Erlass einer naturschutzrechtlichen Anordnung zum Schutz eines Biotops erneute Ermittlungen zu dessen Vorliegen anzustellen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Biotop-Eigenschaft unabhängig von dem festgestellten beeinträchtigenden Ereignis verlustig gegangen wäre (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris, Rn. 4; VG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 -, juris Rn. 26).
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