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   VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20   

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VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20 (https://dejure.org/2021,18886)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 06.05.2021 - 2 A 6/20 (https://dejure.org/2021,18886)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 2 A 6/20 (https://dejure.org/2021,18886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB; § 35 Abs 3 S 2 BauGB; § 35 Abs 3 S 3 BauGB; Art 4 Abs 3 EUV; § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwRG; § 1 Abs 1 S 1 Nr 4 UmwRG; § 1 Abs 1 S 1 Nr 5 UmwRG; § 42 Abs 2 VwGO
    Raumordnung; Raumordnungsklausel; Zielabweichung; Zulassungebene; Zulassungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Hessen, 15.08.2019 - 4 B 1303/19

    Eilantrag eines Umweltverbandes gegen eine Zielabweichungsentscheidung vom

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20
    Der in § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 dargelegte Katalog rechtsbehelfsfähiger Entscheidung ist dabei grundsätzlich als abschließend zu verstehen (Hess. VGH, Beschl. v. 15.8.2019 - 4 B 1303/19 -, juris Rn. 52; vgl. Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 1 UmwRG Rn. 13).

    Die Zielabweichungsentscheidung entbindet nur von dieser Zielbeachtenspflicht (vgl. § 6 Abs. 2 ROG; vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 15.8.2019 - 4 B 1303/19 -, juris Rn. 36) und betrifft damit allein die Ebene der Raumordnung und nicht die der Zulassung.

    Im Gegensatz zu einer Planungsentscheidung, die als zukunftsbezogene Gestaltung komplexer Sachverhalte final programmiert ist, ist die Zielabweichungsentscheidung konditional angelegt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.2.2012 - 8 A 10965/11.OVG -, juris Rdnr. 41 m.w.N.; Hess. VGH, Beschl. v. 15.8.2019 - 4 B 1303/19 -, juris Rn. 42).

    Dass der Kläger hiermit eine Verletzung objektiven Unionsrechts geltend machen würde, ist nicht ersichtlich (vgl. auch Hess. VGH, Beschl. v. 15.8.2019 - 4 B 1303/19 -, juris Rn. 63).

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 300/12

    Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbands zur Stellung eines

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20
    Dazu zählen auch nach nationalem Recht etwaig erforderliche Teilentscheidungen im Rahmen mehrstufiger Genehmigungsentscheidungen sowie vorgelagerte Entscheidungen (vgl. EuGH, Urt. v. 4.5.2006 - C-508/03 -, juris Rn. 102 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 30.7.2013 - 12 MN 300/12 -, juris Rn. 14).

    Denn mit der Ausweisung eines Vorranggebiets wird kein Baurecht mit der Folge geschaffen, dass damit das Vorhaben innerhalb der Konzentrationsfläche als planerisch zulässig anzusehen wäre (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.7.2013 - 12 MN 300/12 -, juris Rn. 15; vgl. auch Schmitz/Haselmann, NVwZ 2015, 846, 851).

    Die raumordnerische Festlegung eines Vorranggebiets hat somit nicht die Zulässigkeit eines konkreten Vorhabens zum Gegenstand (Nds. OVG, Beschl. v. 30.7.2013 - 12 MN 300/12 -, juris Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18

    Abwägungsmaterial; Ausschlusszone; Ermessensunterschreitung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20
    Allenfalls dort, wo es ihm unabhängig vom naturschutzrechtlichen Regelungszusammenhang um die Erreichung spezifisch raumordnungsrechtlicher Schutzzwecke geht, ist er befugt, die naturschutzrechtlichen Anordnungen und Verbote durch eigene Zielfestlegungen zu ergänzen (Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, juris Rn. 116).

    Denn weil diese raumordnerische Festlegung nur raumordnerisch und nicht naturschutzrechtlich begründet werden darf (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, juris Rn. 116), kann sie, anders als vom Prozessbevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung angedacht, auch nicht als eine dem Vorsorgegedanken verpflichtete umweltrechtliche Schutznorm aufgefasst werden.

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20
    Es soll Umweltschutzvereinigungen ermöglicht werden, eine Entscheidung, die am Ende eines Verwaltungsverfahrens ergangen ist, das möglicherweise in Widerspruch zum Umweltrecht der Union steht, vor einem Gericht anzufechten (EuGH, Urt. v. 8.3.2011 - C-240/09 -, juris Rn. 50; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 5.9.2013 - 7 C 21.12 -, juris Rn. 21).

    Der Bürger hat damit zugleich - bezogen auf das objektive Interesse an einer Sicherung der praktischen Wirksamkeit und der Einheit des Unionsrechts - eine "prokuratorische" Rechtsstellung inne, die in ihrem Aufgabenbereich betroffene Umweltvereinigungen in gleicher Weise ausüben können (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.9.2013 - 7 C 21.12 -, juris Rn. 46).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20
    Es soll Umweltschutzvereinigungen ermöglicht werden, eine Entscheidung, die am Ende eines Verwaltungsverfahrens ergangen ist, das möglicherweise in Widerspruch zum Umweltrecht der Union steht, vor einem Gericht anzufechten (EuGH, Urt. v. 8.3.2011 - C-240/09 -, juris Rn. 50; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 5.9.2013 - 7 C 21.12 -, juris Rn. 21).

    Die Aarhus-Konvention und die diese umsetzenden Vorschriften des Europarechts sollen sicherstellen, dass Umweltorganisationen wie der Kläger in einem Überprüfungsverfahren vor einem Gericht die nationalen Rechtsvorschriften, die die Rechtsvorschriften der Union im Bereich des Umweltrechts umsetzen, sowie die unmittelbar anwendbaren Vorschriften des Umweltrechts der Union geltend machen können (EuGH, Urt. v. 20.12.2017 - C-664/15 -, juris Rn. 39 und 47; EuGH, Urt. v. 8.3.2011 - C-240/09 -, juris Rn. 47 ff.).

  • VG Lüneburg, 09.03.2021 - 2 B 76/20

    Abwägungsabschichtung; anerkannte Umweltvereinigung; Auslegung; Genehmigung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20
    Denn diese Regelungen wirken gemäß § 29 Abs. 2 BauGB als eigenständige Zulassungsschranken und sind deshalb (auch) unabhängig von § 35 Abs. 3 BauGB zu prüfen (vgl. Gatz, Recht der Windenergieanlagen, 3. Aufl., Rn. 205; BVerwG, Urt. v. 12.4.2001 - 4 C 5.00 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 6; VG Lüneburg, Beschl. v. 9.3.2021 - 2 B 76/20 -, juris Rn. 67).

    Es wird lediglich der - ohne raumordnerische Planung auch - bestehende gesetzliche "Naturzustand" des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB wiederhergestellt, demzufolge eine Windenergieanlage nur zulässig ist, wenn durch sie öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden, und wenn die - daneben zu prüfenden - spezialgesetzlichen Vorgaben wie insbesondere diejenigen des Naturschutz- und des Immissionsschutzrechtes eingehalten werden (vgl. VG Lüneburg, Beschl. v. 9.3.2021 - 2 B 76/20 -, juris Rn. 67).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20
    Es ist der Raumordnung aber verwehrt, im Gewande überörtlicher Gesamtplanung auf der Grundlage des Naturschutzrechts zulässigerweise getroffene verbindliche fachliche Regelungen, wie sie Natur- und Landschaftsschutzverordnungen enthalten, durch eigene (gleichlautende oder abweichende) Zielfestlegungen zu überlagern oder zu ersetzen (BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - 4 CN 14.01 -, juris Rn. 27).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20
    Die Aarhus-Konvention und die diese umsetzenden Vorschriften des Europarechts sollen sicherstellen, dass Umweltorganisationen wie der Kläger in einem Überprüfungsverfahren vor einem Gericht die nationalen Rechtsvorschriften, die die Rechtsvorschriften der Union im Bereich des Umweltrechts umsetzen, sowie die unmittelbar anwendbaren Vorschriften des Umweltrechts der Union geltend machen können (EuGH, Urt. v. 20.12.2017 - C-664/15 -, juris Rn. 39 und 47; EuGH, Urt. v. 8.3.2011 - C-240/09 -, juris Rn. 47 ff.).
  • EuGH, 04.05.2006 - C-508/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20
    Dazu zählen auch nach nationalem Recht etwaig erforderliche Teilentscheidungen im Rahmen mehrstufiger Genehmigungsentscheidungen sowie vorgelagerte Entscheidungen (vgl. EuGH, Urt. v. 4.5.2006 - C-508/03 -, juris Rn. 102 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 30.7.2013 - 12 MN 300/12 -, juris Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2016 - 8 B 10233/16

    Rodungsarbeiten für Windenergieanlagen vorerst gestoppt

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass der Begriff der Zulassungsentscheidung weit zu verstehen ist (OVG MV, Beschl. v. 31.1.2017 - 1 M 38/17 -, juris Rn. 9; OVG RP, Beschl. v. 4.3.2016 - 8 B 10233/16 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2017 - 1 M 38/17

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei fehlender

  • BVerwG, 23.09.1997 - 4 BN 17.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsschutzinteresse bei Normenkontrollklage nach

  • BVerwG, 12.04.2001 - 4 C 5.00

    Bauplanungsrecht; Wasserrecht - Anlage zum Lagern von Gülle; privilegiertes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2012 - 8 A 10965/11

    Ziel der Raumordnung; Abweichung; Rechte der Belegenheitsgemeinde

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