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   VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17   

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VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17 (https://dejure.org/2019,18573)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 06.06.2019 - 2 A 627/17 (https://dejure.org/2019,18573)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 2 A 627/17 (https://dejure.org/2019,18573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datev.de (Kurzinformation)

    Über beabsichtigte Erweiterung des Factory Outlet Centers in Soltau muss neu entschieden werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2012 - 1 KN 215/10

    Zulässigkeit der Festsetzung nur eines einzigen Hersteller-Direktverkaufszentrums

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17
    Die Rechtsschutzanträge der Nachbargemeinde Bispingen gegen Baugenehmigung und Bebauungsplan blieben in allen Instanzen erfolglos (gegen die Baugenehmigung: VG Lüneburg, Beschl. v. 9.11.2010 - 2 B 54/10 -, juris und Nds. OVG, Beschl. v. 18.2.2011 -1 ME 252/10 -, juris; gegen den Bebauungsplan: Nds. OVG, Beschl. v. 25.4.2012 - 1 KN 215/10 -, juris und BVerwG, Beschl. v. 13.11.2012 - 4 BN 30/12 -, juris).

    Nach dieser Festlegung, der auf den maßgeblichen Kern reduziert Zielcharakter zukommt (Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2012 - 1 KN 215/10 -, juris Rn. 195), kann abweichend vom Konzentrations-, Integrations- und Kongruenzgebot in der überregional bedeutsamen Tourismusregion Lüneburger Heide an nur einem Standort ein HDV mit einer Verkaufsfläche von höchstens 10 000 m² zugelassen werden, sofern und soweit dieses raumverträglich ist.

    Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht schon in seinem Urteil vom 25. April 2012 auf den Punkt gebracht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2012 - 1 KN 215/10 -, juris Rn. 194, 230).

    Für das hier in Rede stehende Vorhaben bedeutet dies, dass es wieder - der Regel entsprechend - von den Vorgaben der Ziele des Zentrale-Orte-Konzepts und namentlich des Integrationsgebots erfasst wird, die ihrer Intention und in ihrer Zusammenschau der Planung von HDV "auf dem Lande" regelmäßig entgegenstehen (so ausdrücklich für ein HDV in D. und Bispingen Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2012 - 1 KN 215/10 -, juris Rn. 192).

    aa) Der Überprüfung der Wirksamkeit der der Erweiterung des DOS entgegenstehenden Ziele steht nicht die Rechtskraft des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. April 2012 (1 KN 215/10) entgegen.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Europarechtskonformität dieser Vorgaben, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit, in seinem Urteil vom 25. April 2012 im Hinblick auf die Ziele des LROP in ihrer Fassung 2008 bejaht (Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2012 - 1 KN 215/10 -, juris Rn. 231 ff.).

    Ausgeschlossen werden Standorte auf der grünen Wiese (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2012 - 1 KN 215/10 -, juris Rn 192).

    Denn auch wenn nach dem erklärten Willen des Plangebers HDV grundsätzlich nicht anders behandelt werden sollen als andere Einzelhandelsgroßprojekte, kann für eine Erweiterung herkömmlicher Einzelhandelsgroßprojekte nicht argumentiert werden, das Geschäftsmodell erfordere eine gewisse Mindestgröße (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2012 - 1 KN 215/10 Rn. 187).

    Die gewählte Verkaufsfläche von 10.000 m² hat das Niedersächsische darum als "Untergrenze" bezeichnet und dem Plangeber insoweit bescheinigt, für das HDV in der Lüneburger Heide eine eher "bescheidene Größenordnung" gewählt zu haben (Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2012 - 1 KN 215/10 -, juris Rn. 187).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17
    Das Zielabweichungsverfahren wird dementsprechend übereinstimmend als einzelfallmäßige Durchbrechung der Planung durch Verwaltungsakt verstanden und entsprechend im Sinne eines typischen Konditionalschemas geprüft (s. dazu BVerwG, Beschl. v. 12.7.2018 - 7 B 15.17 -, juris; BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 4.7.2012 - 3 S 351/11 -, juris; OVG C-Stadt-Brandenburg, Urt. v. 16.11.2017 - OVG 10 B 1.17 -, juris; ebenso die Kommentarliteratur vgl. etwa Schmitz, in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, ROG, Stand 2016, L § 6 Rn. 44).

    Diese Bestimmung orientiert sich an der bauplanungsrechtlichen Vorschrift des § 31 Abs. 2 BauGB über die Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans (siehe BT-Drs. 13/6392 S. 85 zur insoweit gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 11 Satz 1 ROG 1997 sowie BT-Drs. 16/10292 S. 23 zur Neufassung), so dass die hierzu ergangene Rechtsprechung herangezogen werden kann (BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, juris Rn. 26).

    Eine besondere Atypik der Situation sei ebenfalls nicht erforderlich (BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, juris Rn. 27).

    Zwar scheidet eine Zielabweichung aus, wenn das durch die Zielabweichung zu ermöglichende Vorhaben im Übrigen raumunverträglich wäre; insbesondere käme eine Zielabweichung nicht in Betracht, wenn die Erweiterung auch gegen das Beeinträchtigungsverbot verstieße (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17
    Das Zielabweichungsverfahren wird dementsprechend übereinstimmend als einzelfallmäßige Durchbrechung der Planung durch Verwaltungsakt verstanden und entsprechend im Sinne eines typischen Konditionalschemas geprüft (s. dazu BVerwG, Beschl. v. 12.7.2018 - 7 B 15.17 -, juris; BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 4.7.2012 - 3 S 351/11 -, juris; OVG C-Stadt-Brandenburg, Urt. v. 16.11.2017 - OVG 10 B 1.17 -, juris; ebenso die Kommentarliteratur vgl. etwa Schmitz, in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, ROG, Stand 2016, L § 6 Rn. 44).

    Die Abweichung muss - soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss demnach angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Plangeber gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er den Grund für die Abweichung gekannt hätte (BVerwG, Beschl. v. 12.7.2018 - 7 B 15.17 -, juris Rn. 13 m. w. Nachw.).

    Dies ist der Fall, wenn das Vorhaben im Hinblick auf den Zweck der Zielfestlegung, von der hier abgewichen werden soll, anhand der konkreten Situation planbar gewesen wäre, wenn der Weg der Planung statt der Abweichung beschritten worden wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.7.2018 - 7 B 15.17 -, juris Rn. 13).

  • VG Mainz, 16.11.2016 - 3 K 1535/15

    Raumordnungsverfahren zur Zulassung eines großflächigen Möbeleinzelhandels

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17
    Das ist grundsätzlich ein der Feststellungsklage zugängliches Rechtsverhältnis (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1974 - 7 C 36.72 -, juris Rn. 11; VG Mainz, Urt. v. 16.11.2016 - 3 K 1535/15.MZ -, juris Rn. 21 ff.).

    Das ist u. a. dann der Fall, wenn sich der Kläger mit der Erhebung einer Verpflichtungsklage in Widerspruch zu seiner eigenen Rechtsauffassung setzen müsste (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.3.2014 - 4 B 55/13 -, juris Rn. 4; VG Mainz, Urt. v. 16.11.2016 - 3 K 1535/15.MZ -, juris Rn. 21 ff.).

    Klagte sie nämlich auf Erteilung eines positiven Zielabweichungsbescheids und käme das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist, wäre die Klage mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig abzuweisen mit der Folge, dass sie als unterlegener Beteiligter gemäß § 154 Abs. 1 und 3 VwGO die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten eventuell Beigeladener tragen müsste (VG Mainz, Urt. v. 16.11.2016 - 3 K 1535/15.MZ -, juris Rn. 21ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 10 B 1.17

    Raumordnungsplan; Ziele der Raumordnung; Bebauungsplan; Zielabweichung; Ermessen;

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17
    Das Zielabweichungsverfahren wird dementsprechend übereinstimmend als einzelfallmäßige Durchbrechung der Planung durch Verwaltungsakt verstanden und entsprechend im Sinne eines typischen Konditionalschemas geprüft (s. dazu BVerwG, Beschl. v. 12.7.2018 - 7 B 15.17 -, juris; BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 4.7.2012 - 3 S 351/11 -, juris; OVG C-Stadt-Brandenburg, Urt. v. 16.11.2017 - OVG 10 B 1.17 -, juris; ebenso die Kommentarliteratur vgl. etwa Schmitz, in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, ROG, Stand 2016, L § 6 Rn. 44).

    Das Erfordernis soll sicherstellen, dass die Ziele der Raumordnung als verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren vom Träger der Landesplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen nicht beliebig durch Verwaltungsakt außer Kraft gesetzt werden können (OVG C-Stadt-Brandenburg, Urt. v. 16.11.2017 - OVG 10 B 1.17-, juris Rn. 53).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 3 S 351/11

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17
    Das Zielabweichungsverfahren wird dementsprechend übereinstimmend als einzelfallmäßige Durchbrechung der Planung durch Verwaltungsakt verstanden und entsprechend im Sinne eines typischen Konditionalschemas geprüft (s. dazu BVerwG, Beschl. v. 12.7.2018 - 7 B 15.17 -, juris; BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 4.7.2012 - 3 S 351/11 -, juris; OVG C-Stadt-Brandenburg, Urt. v. 16.11.2017 - OVG 10 B 1.17 -, juris; ebenso die Kommentarliteratur vgl. etwa Schmitz, in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, ROG, Stand 2016, L § 6 Rn. 44).

    Zwar wird vielfach vertreten, dass eine Abweichung von Regelungen, die sich auf das Zentrale-Orte-Konzept stützen, immer die Grundstruktur des Plans berühre (Schmitz, in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, ROG, L § 6 Rn. 126; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 4.7.2012 - 3 S 351/11 -, juris Rn. 51).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11

    Berührung nachbargemeindlicher Belange durch eine Ausweisung von

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts stehen städtebaulich integrierte Lagen im engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den zentralen Versorgungsbereichen im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 9 Abs. 2a BauGB (Nds. OVG, Beschl. v. 17.5.2013 - 1 ME 56/13 -, juris Rn. 29 ff.; Beschl. v. 20.3.2014 - 1 MN 7/14 - juris Rn. 62 ff. = BauR 2014, 949; Urt. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 -, juris).

    Insbesondere ist nicht abschließend zu klären, ob der Begriff des "zentralen Siedlungsgebietes des jeweiligen Zentralen Ortes" angesichts des der Regionalplanung übertragenen Konkretisierungsauftrags in Abschnitt 2.2 Ziff. 04 LROP hinreichend bestimmbar ist, um dem Konzentrationsgebot im Verhältnis zur Gemeinde Zielqualität zu verleihen (vgl. schon Nds. OVG, Urt. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 -, Rn. 46 juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2018 - 1 A 10105/18
    Auszug aus VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17
    Die Erweiterung des Hilfsantrags um die Abweichung von Integrations- (und ggfs. Konzentrationsgebot) als den einschlägigen Zielen der Raumordnung ist als sachdienliche Klageänderung gemäß § 91 Abs. 1 VwGO zulässig (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14.11.2018 - 1 A 10105/18 -, Rn. 54 juris).

    Ein Zielabweichungsbescheid sei darum schon dann rechtsfehlerhaft, wenn die Auswirkungen des Vorhabens, für das die Zielabweichung beantragt werden, nicht hinreichend ermittelt worden seien (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14.11.2018 - 1 A 10105/18 -, Rn. 65, juris).

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2016 - 1 KN 83/14
    Auszug aus VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17
    Je weiter der Standort aber vom zentralen Versorgungsbereich entfernt liegt, desto deutlicher müssen die Indizien dafür sein, dass der großflächige Einzelhandelsbetrieb tatsächlich eine Unterstützungsfunktion für den zentralen Versorgungsbereich erfüllt (Nds. OVG, Urt. v. 6.6.2016 - 1 KN 83/14 -, juris Rn. 30; Nds. OVG, Beschl. v. 29.9.2014 - 1 MN 102/14 -, juris Rn. 25 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 10 A 1417/07

    Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes

    Auszug aus VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17
    Die Prognose, ob und wieweit eine größere Verkaufsfläche des DOS zu Beeinträchtigungen der Versorgungsstrukturen umliegender Gemeinde führen würde, kann und muss diese Daten berücksichtigen (vgl. OVG NRW Urt. v. 6.11.2008 - 10 A 1417/07 -, juris Rn. 62).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 1 MN 102/14

    Auslegung des Begriffs des Anschmiegens an einen zentralen Versorgungsbereich

  • EuGH, 30.01.2018 - C-360/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie

  • EuGH, 24.03.2011 - C-400/08

    Ein Mitgliedstaat kann die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen nicht von

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 KN 6/16

    Wirksamkeit eines RROP (Vorranggebiet Windenergie) - Normenkontrollverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2005 - 8 A 10281/05

    Solaranlage an Windkraftstandort

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 1 MN 7/14

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Arten vorliegender umweltbezogener

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 55/07

    Möglichkeit eines Bescheidungsurteils bei Ablehnung einer Genehmigung durch eine

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13

    Hinreichende Bestimmtheit des Raumordnungsziels "Integrationsgebot"

  • BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 18.18

    Rechtskraftwirkung bei Aufhebung eines Verwaltungsakts wegen Unzuständigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2018 - 2 A 1676/17

    Stadt Werl hat keinen Anspruch auf Genehmigung ihres Flächennutzungsplans für ein

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2011 - 1 ME 252/10

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans mit einer gebietsbezogenen

  • BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 30.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72

    Friedhofszwang für Feuerbestattungen

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

  • VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen

  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13

    Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage

  • VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 92/18

    Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer

  • VG Gießen, 22.03.2023 - 1 K 592/21

    Regionalplan steht geplantem Möbelhaus in Bad Vilbel nicht entgegen

    Ein durch die förmliche Fachplanung nicht zu erzielendes Ergebnis kann nämlich auch nicht im Wege der Abweichung erreicht werden (VG Lüneburg, Urteil vom 06.06.2019 - 2 A 627/17).
  • VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 92/18

    Bindungswirkung; Feststellungsklage; Raumordnung; Raumordnungsklausel;

    Die Beklagte lehnte den Antrag der Beigeladenen mit Bescheid vom 2. November 2017 aus materiellrechtlichen Gründen ab, weil die begehrte Zielabweichung die Grundzüge der Planung berühre (siehe dazu die Klage der Beigeladenen im Verfahren 2 A 627/17).
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