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   VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21   

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VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21 (https://dejure.org/2022,13167)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 09.05.2022 - 3 A 371/21 (https://dejure.org/2022,13167)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - 3 A 371/21 (https://dejure.org/2022,13167)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07

    Anwendung der Vorschriften des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
    Erfolgt eine Zahlung der Rundfunkbeiträge unter fortlaufender Verwendung von dessen Beitragskontonummer irrtümlich für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen (sog. "Für-Zahler") wird der Zahlende nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 5; zum Rundfunkgebührenrecht Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8).

    Eine Aufrechnung kann auch gegenüber dem Leistungsgebot, mit welchem die Zahlung der festgesetzten Forderung verlangt wird (§ 254 Abs. 1 Abgabenordnung - AO -), zu beachten sein (offengelassen: Nds. OVG, Beschl. v. 20.22.2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8), auch wenn sie im Rahmen der Anfechtung einer Abgabenfestsetzung grundsätzlich unbeachtlich ist (vgl. Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 167 Rn. 64 ff.).

  • VGH Bayern, 04.02.2002 - 23 ZS 01.3171
    Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
    Damit wird sichergestellt, dass sich ein Abgabenschuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht durch die bloße Berühmung noch klärungsbedürftiger Gegenansprüche entziehen kann (vgl. Binder/Vesting, Rundfunkrecht, 4. Aufl. 2018, § 7 RBStV Rn. 72; BayVGH, B. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 -, juris Rn. 8; zum Rundfunkgebührenrecht OVG NRW, Urt. v. 19.08.1985 - 4 A 2122/82 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1985 - 4 A 2122/82
    Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
    Damit wird sichergestellt, dass sich ein Abgabenschuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht durch die bloße Berühmung noch klärungsbedürftiger Gegenansprüche entziehen kann (vgl. Binder/Vesting, Rundfunkrecht, 4. Aufl. 2018, § 7 RBStV Rn. 72; BayVGH, B. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 -, juris Rn. 8; zum Rundfunkgebührenrecht OVG NRW, Urt. v. 19.08.1985 - 4 A 2122/82 -, juris).
  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
    Aufrechnungen mit Forderungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, für deren Geltendmachung ebenfalls der Verwaltungsrechtsweg eröffnet wäre, sind zwar prozessrechtlich zulässig (Reimer in: BeckOK VwGO, Stand: 1.1.2022, § 40 Rn. 245; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 12.02.1987 - 3 C 22/86 -, juris Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
    Da der Rundfunkbeitrag gemäß § 2 Abs. 1 RBStV von jedem Wohnungsinhaber zu entrichten ist, mehrere Wohnungsinhaber gemäß § 2 Abs. 3 RBStV für den Rundfunkbeitrag jedoch gesamtschuldnerisch haften, werden Mehrpersonenhaushalte - wie der frühere gemeinsame Haushalt des Klägers und seiner Ehefrau - gegenüber allein lebenden Wohnungsinhabern zwar privilegiert, da mehrere Wohnungsinhaber sich den nur einmal zu entrichtenden Rundfunkbeitrag untereinander aufteilen können (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.07.2018 - 1 BvR 167516 u.a. -, juris Rn. 99; BVerwG, Urt. v. 18.03.2016 - 6 C 6/15 -, juris Rn. 43).
  • OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20

    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
    Erfolgt eine Zahlung der Rundfunkbeiträge unter fortlaufender Verwendung von dessen Beitragskontonummer irrtümlich für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen (sog. "Für-Zahler") wird der Zahlende nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 5; zum Rundfunkgebührenrecht Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
    Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich ist - wie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2018 (- 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 -, juris) entschieden hat - mit Ausnahme des hier nicht vorliegenden Falls der Erhebung von Rundfunkbeiträgen für eine Zweitwohnung - verfassungsgemäß.
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