Rechtsprechung
VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anzeigepflicht; Aufrechnung; Für-Zahler; Rundfunkbeitrag
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
Anwendung der Vorschriften des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen …
Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
Erfolgt eine Zahlung der Rundfunkbeiträge unter fortlaufender Verwendung von dessen Beitragskontonummer irrtümlich für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen (sog. "Für-Zahler") wird der Zahlende nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 5; zum Rundfunkgebührenrecht Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8).Eine Aufrechnung kann auch gegenüber dem Leistungsgebot, mit welchem die Zahlung der festgesetzten Forderung verlangt wird (§ 254 Abs. 1 Abgabenordnung - AO -), zu beachten sein (offengelassen: Nds. OVG, Beschl. v. 20.22.2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8), auch wenn sie im Rahmen der Anfechtung einer Abgabenfestsetzung grundsätzlich unbeachtlich ist (…vgl. Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 167 Rn. 64 ff.).
- VGH Bayern, 04.02.2002 - 23 ZS 01.3171
Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
Damit wird sichergestellt, dass sich ein Abgabenschuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht durch die bloße Berühmung noch klärungsbedürftiger Gegenansprüche entziehen kann (…vgl. Binder/Vesting, Rundfunkrecht, 4. Aufl. 2018, § 7 RBStV Rn. 72; BayVGH, B. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 -, juris Rn. 8;… zum Rundfunkgebührenrecht OVG NRW, Urt. v. 19.08.1985 - 4 A 2122/82 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1985 - 4 A 2122/82
Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
Damit wird sichergestellt, dass sich ein Abgabenschuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht durch die bloße Berühmung noch klärungsbedürftiger Gegenansprüche entziehen kann (…vgl. Binder/Vesting, Rundfunkrecht, 4. Aufl. 2018, § 7 RBStV Rn. 72;… BayVGH, B. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 -, juris Rn. 8; zum Rundfunkgebührenrecht OVG NRW, Urt. v. 19.08.1985 - 4 A 2122/82 -, juris).
- BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86
Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg - …
Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
Aufrechnungen mit Forderungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, für deren Geltendmachung ebenfalls der Verwaltungsrechtsweg eröffnet wäre, sind zwar prozessrechtlich zulässig (…Reimer in: BeckOK VwGO, Stand: 1.1.2022, § 40 Rn. 245; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 12.02.1987 - 3 C 22/86 -, juris Rn. 30 ff.). - BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
Da der Rundfunkbeitrag gemäß § 2 Abs. 1 RBStV von jedem Wohnungsinhaber zu entrichten ist, mehrere Wohnungsinhaber gemäß § 2 Abs. 3 RBStV für den Rundfunkbeitrag jedoch gesamtschuldnerisch haften, werden Mehrpersonenhaushalte - wie der frühere gemeinsame Haushalt des Klägers und seiner Ehefrau - gegenüber allein lebenden Wohnungsinhabern zwar privilegiert, da mehrere Wohnungsinhaber sich den nur einmal zu entrichtenden Rundfunkbeitrag untereinander aufteilen können (…vgl. BVerfG, Urt. v. 18.07.2018 - 1 BvR 167516 u.a. -, juris Rn. 99; BVerwG, Urt. v. 18.03.2016 - 6 C 6/15 -, juris Rn. 43). - OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 LA 336/20
Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen …
Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
Erfolgt eine Zahlung der Rundfunkbeiträge unter fortlaufender Verwendung von dessen Beitragskontonummer irrtümlich für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen (sog. "Für-Zahler") wird der Zahlende nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 5;… zum Rundfunkgebührenrecht Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8). - BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auszug aus VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21
Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich ist - wie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2018 (- 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 -, juris) entschieden hat - mit Ausnahme des hier nicht vorliegenden Falls der Erhebung von Rundfunkbeiträgen für eine Zweitwohnung - verfassungsgemäß.