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   VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17   

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VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17 (https://dejure.org/2017,10346)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 11.04.2017 - 6 B 19/17 (https://dejure.org/2017,10346)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 11. April 2017 - 6 B 19/17 (https://dejure.org/2017,10346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Apotheken dürfen bei dem Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine BonusBons ausgeben

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Apotheken dürfen bei dem Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine BonusBons ausgeben

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arzneimittelrecht und Wettbewerbsrecht - Apotheken-Bonus-Programm auf dem Prüfstand

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Apotheken dürfen bei dem Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine "BonusBons" ausgeben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Apotheken dürfen bei dem Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine "BonusBons" ausgeben

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht untersagt 50-Cent BonusBons

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Apotheken dürfen beim Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel keine BonusBons ausgeben

  • datev.de (Kurzinformation)

    Apotheken dürfen bei dem Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine "BonusBons" ausgeben

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 100 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Arzneimittelrechtliche Untersagungsverfügung wegen Ausgabe von Bonus-Bons

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aushabe von "BonusBons" beim Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unzulässig - Apotheker verstößt gegen Arzneimittelpreisbindung des Arzneimittelgesetzes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17
    Nach Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung immer schon dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22. März 2011 -13 LA 157/09 -, juris 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reicht es bereits aus, dass mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile in Gestalt der Bonus-Bons gewährt werden, die den Erwerb für den Kunden wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. BGH Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2008 -13 ME 61/08 -, juris).

    So geht der Bundesgerichtshof ausdrücklich von einem Nebeneinander von Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht aus (vgl. u. a. BGH Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19).

    Es soll einem ruinösen Wettbewerb unter den Apotheken vorgebeugt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss v. 19.09.2002 - 1 BvR 1385/01 -, juris Rdnr. 23 ; BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - ("Bonus-Taler"), juris Rdnr. 20 ("Die Bestimmungen [...] sind nach ihrem Zweck dazu bestimmt, den (Preis-)Wettbewerb unter den Apotheken zu regeln"); Janda, Medizinrecht, S. 274) und zugleich soll eine indirekte Steuerung der Zahl der am Markt ansässigen Apotheken erreicht werden (vgl. Janda, Medizinrecht, S. 274; Nds. OVG, Beschluss vom 22. März 2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2011 - 13 LA 157/09

    Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei Gewährung von den

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17
    Nach Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung immer schon dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22. März 2011 -13 LA 157/09 -, juris 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris).

    Es soll einem ruinösen Wettbewerb unter den Apotheken vorgebeugt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss v. 19.09.2002 - 1 BvR 1385/01 -, juris Rdnr. 23 ; BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - ("Bonus-Taler"), juris Rdnr. 20 ("Die Bestimmungen [...] sind nach ihrem Zweck dazu bestimmt, den (Preis-)Wettbewerb unter den Apotheken zu regeln"); Janda, Medizinrecht, S. 274) und zugleich soll eine indirekte Steuerung der Zahl der am Markt ansässigen Apotheken erreicht werden (vgl. Janda, Medizinrecht, S. 274; Nds. OVG, Beschluss vom 22. März 2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17
    Die Berufsfreiheit, die als einheitliches Grundrecht in Art. 12 Abs. 1 GG neben der Berufswahl- auch die Berufsausübungsfreiheit schützt (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377-444), ist nicht verletzt.

    Der Eingriff in die Berufsausübung ist nämlich im Sinne der von dem Bundesverfassungsgericht entwickelten Stufentheorie (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377-444) vorliegend nicht nur durch vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls, sondern sogar durch überragende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt, da mit § 78 AMG i.V.m. der Arzneimittelpreisverordnung die flächendeckende Versorgung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu gleichen Preisen gewährleistet werden soll.

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17
    Nach Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung immer schon dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22. März 2011 -13 LA 157/09 -, juris 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung im Rahmen der Spürbarkeitsschwelle i. S. d. § 7 HWG zwischen geringwertigen Kleinigkeiten i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG und Barrabatten i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWG differenziert und eine geringwertige Kleinigkeit auch im Falle eines Verstoßes gegen das Arzneimittelpreisrecht für erlaubt gehalten (vgl. BGH, Urteil vom 09. September 2010 - I ZR 98/08 -, juris, Rdnr. 15-21).

  • BGH, 27.01.2016 - I ZR 67/14

    Wettbewerbsverstoß: Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17
    a) Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 78 AMG und der auf der Grundlage des § 78 Abs. 1 AMG ergangenen Arzneimittelpreisverordnung mit der dort näher ausgestalteten Preisregulierung sowie auch des § 7 HWG bestehen keine Bedenken (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 -I ZR 67/14 -, juris Rdnr. 21).

    Dem Gesetzgeber kommt dabei ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - I ZR 67/14 -, juris Rdnr. 21).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17
    Der Europäische Gerichtshof hat zwar entschieden, dass Art. 34 AEUV dahin auszulegen sei, dass eine nationale Regelung, die für verschreibungspflichtige Arzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt, eine ungerechtfertigte Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung darstelle, da sie sich auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker auswirke als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 -, juris Rdnr. 27).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17
    Nach Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung immer schon dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22. März 2011 -13 LA 157/09 -, juris 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris).
  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 U 12/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Gewährung sogenannter Bonustaler aus

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17
    Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung enthalten als solche nämlich weder eine Spürbarkeitsschwelle noch einen Bagatellvorbehalt (vgl. dazu etwa OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - 4 U 12/15 -, juris Rdnr. 63).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 37/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17
    Nach Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung immer schon dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22. März 2011 -13 LA 157/09 -, juris 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 13 ME 61/08

    Vorliegen eines Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisbindung durch einen

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reicht es bereits aus, dass mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile in Gestalt der Bonus-Bons gewährt werden, die den Erwerb für den Kunden wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. BGH Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2008 -13 ME 61/08 -, juris).
  • LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07

    Wettbewerbsverstoß: Bonusgewährung im grenzüberschreitenden Versandhandel mit

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerfG, 19.09.2002 - 1 BvR 1385/01

    Zur Abgabe von Medikamenten in Krankenhauspackungsgröße in einer öffentlichen

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

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