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VG Lüneburg, 11.09.2006 - 1 A 292/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Haftung des Soldaten für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.02.1986 - 6 B 117.85
Auszug aus VG Lüneburg, 11.09.2006 - 1 A 292/04
Als Pflichtverletzung kommt hier das Unterlassen einer genauen Vollzähligkeitsprüfung (vgl. hierzu auch BVerwG, NJW 1986, 2523/2524) beim Wiederbeladen des Kraftfahrzeugs in Betracht.BVerwG, NJW 1986, 2523:.
Vgl. BVerwG, NJW 1986, 2523:.
- BVerwG, 08.08.1973 - VI C 15.71
Heranziehung eines für eine durch leichte Fahrlässigkeit verschuldete Überzahlung …
Auszug aus VG Lüneburg, 11.09.2006 - 1 A 292/04
Denn der Inhalt der dem Soldaten gegenüber zu beachtenden Fürsorgepflicht (§ 31 SG) besteht - vergleichbar den Fürsorgepflichten gegenüber einem Arbeitnehmer - darin, dass sich der Dienstherr bei allen Handlungen und Maßnahmen vom Wohlwollen gegenüber dem Soldaten leiten läßt und stets bemüht ist, ihn vor Nachteilen und Schaden zu bewahren (BVerwGE 44, 27). - VG Stuttgart, 08.06.2005 - 17 K 4686/03
Fahrlässiger Verlust dienstlicher Schlüssel im Fall eines Grenzschutzbeamten.
Auszug aus VG Lüneburg, 11.09.2006 - 1 A 292/04
Allerdings ist davon auszugehen, dass nach der Umgestaltung des Rechtes der Leistungsstörungen nicht mehr § 280 BGB (bzw. § 282 BGB a.F.) zum Zuge kommt (vgl. dazu noch BVerwGE 52, 255; VG Stuttgart, Urt. v. 8.6.2005 - 17 K 4686/03 -), sondern eine Analogie zu §§ 617, 618, 619 und vor allem zu § 619 a BGB. - BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75
Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand - …
Auszug aus VG Lüneburg, 11.09.2006 - 1 A 292/04
Allerdings ist davon auszugehen, dass nach der Umgestaltung des Rechtes der Leistungsstörungen nicht mehr § 280 BGB (bzw. § 282 BGB a.F.) zum Zuge kommt (vgl. dazu noch BVerwGE 52, 255;… VG Stuttgart, Urt. v. 8.6.2005 - 17 K 4686/03 -), sondern eine Analogie zu §§ 617, 618, 619 und vor allem zu § 619 a BGB.