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   VG Lüneburg, 11.09.2006 - 1 A 292/04   

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VG Lüneburg, 11.09.2006 - 1 A 292/04 (https://dejure.org/2006,31669)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 11.09.2006 - 1 A 292/04 (https://dejure.org/2006,31669)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 11. September 2006 - 1 A 292/04 (https://dejure.org/2006,31669)
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  • BVerwG, 11.02.1986 - 6 B 117.85
    Auszug aus VG Lüneburg, 11.09.2006 - 1 A 292/04
    Als Pflichtverletzung kommt hier das Unterlassen einer genauen Vollzähligkeitsprüfung (vgl. hierzu auch BVerwG, NJW 1986, 2523/2524) beim Wiederbeladen des Kraftfahrzeugs in Betracht.

    BVerwG, NJW 1986, 2523:.

    Vgl. BVerwG, NJW 1986, 2523:.

  • BVerwG, 08.08.1973 - VI C 15.71

    Heranziehung eines für eine durch leichte Fahrlässigkeit verschuldete Überzahlung

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.09.2006 - 1 A 292/04
    Denn der Inhalt der dem Soldaten gegenüber zu beachtenden Fürsorgepflicht (§ 31 SG) besteht - vergleichbar den Fürsorgepflichten gegenüber einem Arbeitnehmer - darin, dass sich der Dienstherr bei allen Handlungen und Maßnahmen vom Wohlwollen gegenüber dem Soldaten leiten läßt und stets bemüht ist, ihn vor Nachteilen und Schaden zu bewahren (BVerwGE 44, 27).
  • VG Stuttgart, 08.06.2005 - 17 K 4686/03

    Fahrlässiger Verlust dienstlicher Schlüssel im Fall eines Grenzschutzbeamten.

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.09.2006 - 1 A 292/04
    Allerdings ist davon auszugehen, dass nach der Umgestaltung des Rechtes der Leistungsstörungen nicht mehr § 280 BGB (bzw. § 282 BGB a.F.) zum Zuge kommt (vgl. dazu noch BVerwGE 52, 255; VG Stuttgart, Urt. v. 8.6.2005 - 17 K 4686/03 -), sondern eine Analogie zu §§ 617, 618, 619 und vor allem zu § 619 a BGB.
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand -

    Auszug aus VG Lüneburg, 11.09.2006 - 1 A 292/04
    Allerdings ist davon auszugehen, dass nach der Umgestaltung des Rechtes der Leistungsstörungen nicht mehr § 280 BGB (bzw. § 282 BGB a.F.) zum Zuge kommt (vgl. dazu noch BVerwGE 52, 255; VG Stuttgart, Urt. v. 8.6.2005 - 17 K 4686/03 -), sondern eine Analogie zu §§ 617, 618, 619 und vor allem zu § 619 a BGB.
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