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   VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18   

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VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18 (https://dejure.org/2020,4890)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 12.03.2020 - 6 A 280/18 (https://dejure.org/2020,4890)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 12. März 2020 - 6 A 280/18 (https://dejure.org/2020,4890)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Datierung eines Prüfungszeugnisses auf den

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
    Unter Berufung auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2008 (2 LA 418/07) führte er aus, ein Anspruch auf die vom Kläger begehrte Rückdatierung bestehe nicht, auch nicht unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass ein Prüfling aufgrund eines Beurteilungsfehlers oder Verfahrensfehlers im Prüfungsverfahren keine Nachteile erleiden dürfe.

    Vielmehr verpflichtet es die Prüfungsbehörde auch, durch Ausschöpfung der ihr rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen einen von einem Prüfungsmangel betroffenen Kandidaten gegenüber seinen Mitkandidaten davor zu schützen, Nachteile zu erleiden, denen er ohne den Prüfungsmangel nicht ausgesetzt gewesen wäre (vgl. Hambg. OVG, Urt. v. 20.1.2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 39; Nds. OVG, Beschl. v. 7.2.2008 - 2 LA 418/07 -, juris, Rn. 9; Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 509; ebenso für eine dienstliche Beurteilung: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.7.2019 - 4 S 672/19 -, juris, Rn. 9).

    Aber auch wenn ein potenzieller Arbeitgeber aus einem von dem Kläger geführten Prüfungsrechtsstreit keine die Erfolgsaussichten des Klägers im Bewerbungsverfahren unmittelbar schmälernden Schlüsse zieht, bleibt die ernsthafte Möglichkeit, dass er dem aktuellen - nach Durchführung des Prüfungsrechtsstreits ausgestellten - Zeugnis vor dem Hintergrund sowohl der Einwirkungen des Rechtsstreits als auch des zeitlichen Abstandes zur Prüfung eine geringere Aussagekraft beimisst als einem mit oder kurz nach dem Abschluss der Prüfung ausgestellten Zeugnis (vgl. Hambg. OVG, Urt. v. 20.1.2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 40; Nds. OVG, Beschl. v. 7.2.2008 - 2 LA 418/07 -, juris, Rn. 9).

    Zum einen erschließt sich der Kammer auch mit Blick auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2008 (2 LA 418/07), auf die der Beklagte sich insoweit stützt, nicht mit Sicherheit, welchen konkreten Inhalt ein solches Begleitschreiben haben soll.

    Eine Divergenz gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO besteht nicht: Die vorstehenden Erwägungen weichen nicht von der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 7. Februar 2008 (2 LA 418/07) ab.

  • OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10

    Inhalt und Form des Zeugnisses über das Bestehen der zweiten Staatsprüfung für

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
    Dies, so schätzte der Mitarbeiter in dem Vermerk weiter ein, dürfte auch in Anbetracht des von dem Kläger in seinem Antrag angeführten Urteils des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes vom 20. Januar 2015 (3 Bf 155/10) gelten.

    Vielmehr verpflichtet es die Prüfungsbehörde auch, durch Ausschöpfung der ihr rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen einen von einem Prüfungsmangel betroffenen Kandidaten gegenüber seinen Mitkandidaten davor zu schützen, Nachteile zu erleiden, denen er ohne den Prüfungsmangel nicht ausgesetzt gewesen wäre (vgl. Hambg. OVG, Urt. v. 20.1.2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 39; Nds. OVG, Beschl. v. 7.2.2008 - 2 LA 418/07 -, juris, Rn. 9; Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 509; ebenso für eine dienstliche Beurteilung: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.7.2019 - 4 S 672/19 -, juris, Rn. 9).

    Aber auch wenn ein potenzieller Arbeitgeber aus einem von dem Kläger geführten Prüfungsrechtsstreit keine die Erfolgsaussichten des Klägers im Bewerbungsverfahren unmittelbar schmälernden Schlüsse zieht, bleibt die ernsthafte Möglichkeit, dass er dem aktuellen - nach Durchführung des Prüfungsrechtsstreits ausgestellten - Zeugnis vor dem Hintergrund sowohl der Einwirkungen des Rechtsstreits als auch des zeitlichen Abstandes zur Prüfung eine geringere Aussagekraft beimisst als einem mit oder kurz nach dem Abschluss der Prüfung ausgestellten Zeugnis (vgl. Hambg. OVG, Urt. v. 20.1.2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 40; Nds. OVG, Beschl. v. 7.2.2008 - 2 LA 418/07 -, juris, Rn. 9).

    Das Zeugnis über das Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung stellt eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO dar; um eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 417 ZPO handelt es sich entgegen der Auffassung des Klägers und der von ihm zitierten Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.1.2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 41) nicht.

  • OLG Hamburg, 17.05.2010 - 2 Ws 160/09

    Falschbeurkundung des Notars: Einschränkungslosigkeit der Vollmacht im

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
    Ist eine Tatsache beurkundet, deren Angabe nicht gesetzlich zwingend vorgesehen ist und deren etwaige Unwahrheit der Wirksamkeit der eigentlichen Beurkundung nicht entgegensteht, stellt diese Tatsache keine rechtlich erhebliche Tatsache im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB dar (vgl. BGH, Urt. v. 25.5.2001 - 2 StR 88/01 -, juris, Rn. 11; Urt. v. 27.8.1998 - 4 StR 198/98 -, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 17.5.2010 - 2 Ws 160/09 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01

    Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen;

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
    Das in den genannten Grundrechten verankerte Gebot der Chancengleichheit erlegt der Prüfungsbehörde nicht allein auf, bei der Wiederholung von Prüfungsleistungen Prüfungsbedingungen zu schaffen, die denen der zu wiederholenden Prüfung so ähnlich wie möglich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.10.2004 - 6 B 51/04 -, juris, Rn. 20; Urt. v.19.12.2001 - 6 C 14/01 -, juris, Rn. 26; Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 -, juris, Rn. 53; Nds. FG, Urt. v. 15.12.2011 - 6 K 59/11 -, juris, Rn. 67).
  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 88/01

    Notar; Falschbeurkundung im Amt; Deutsche Sprache; Rechtlich erhebliche Tatsache;

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
    Ist eine Tatsache beurkundet, deren Angabe nicht gesetzlich zwingend vorgesehen ist und deren etwaige Unwahrheit der Wirksamkeit der eigentlichen Beurkundung nicht entgegensteht, stellt diese Tatsache keine rechtlich erhebliche Tatsache im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB dar (vgl. BGH, Urt. v. 25.5.2001 - 2 StR 88/01 -, juris, Rn. 11; Urt. v. 27.8.1998 - 4 StR 198/98 -, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 17.5.2010 - 2 Ws 160/09 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 6 B 51.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umfang des

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
    Das in den genannten Grundrechten verankerte Gebot der Chancengleichheit erlegt der Prüfungsbehörde nicht allein auf, bei der Wiederholung von Prüfungsleistungen Prüfungsbedingungen zu schaffen, die denen der zu wiederholenden Prüfung so ähnlich wie möglich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.10.2004 - 6 B 51/04 -, juris, Rn. 20; Urt. v.19.12.2001 - 6 C 14/01 -, juris, Rn. 26; Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 -, juris, Rn. 53; Nds. FG, Urt. v. 15.12.2011 - 6 K 59/11 -, juris, Rn. 67).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 198/98

    Keine Falschbeurkundung im Amt bei wahrheitswidriger Angabe des Beurkundungsortes

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
    Ist eine Tatsache beurkundet, deren Angabe nicht gesetzlich zwingend vorgesehen ist und deren etwaige Unwahrheit der Wirksamkeit der eigentlichen Beurkundung nicht entgegensteht, stellt diese Tatsache keine rechtlich erhebliche Tatsache im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB dar (vgl. BGH, Urt. v. 25.5.2001 - 2 StR 88/01 -, juris, Rn. 11; Urt. v. 27.8.1998 - 4 StR 198/98 -, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 17.5.2010 - 2 Ws 160/09 -, juris, Rn. 31).
  • BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91

    Zeugnisdatum

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
    Er gilt (jedenfalls) im Falle eines zu berichtigenden oder berichtigten Arbeitszeugnisses mit Blick auf das Datum der Unterschrift auf dem Zeugnis nicht (vgl. BAG, Urt. v. 9.9.1992 - 5 AZR 509/91 -, juris, Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 4 S 672/19

    Rückdatierung einer im Klageweg erstrittenen dienstlichen Beurteilung zum Schutz

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
    Vielmehr verpflichtet es die Prüfungsbehörde auch, durch Ausschöpfung der ihr rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen einen von einem Prüfungsmangel betroffenen Kandidaten gegenüber seinen Mitkandidaten davor zu schützen, Nachteile zu erleiden, denen er ohne den Prüfungsmangel nicht ausgesetzt gewesen wäre (vgl. Hambg. OVG, Urt. v. 20.1.2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 39; Nds. OVG, Beschl. v. 7.2.2008 - 2 LA 418/07 -, juris, Rn. 9; Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 509; ebenso für eine dienstliche Beurteilung: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.7.2019 - 4 S 672/19 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
    Das in den genannten Grundrechten verankerte Gebot der Chancengleichheit erlegt der Prüfungsbehörde nicht allein auf, bei der Wiederholung von Prüfungsleistungen Prüfungsbedingungen zu schaffen, die denen der zu wiederholenden Prüfung so ähnlich wie möglich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.10.2004 - 6 B 51/04 -, juris, Rn. 20; Urt. v.19.12.2001 - 6 C 14/01 -, juris, Rn. 26; Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 -, juris, Rn. 53; Nds. FG, Urt. v. 15.12.2011 - 6 K 59/11 -, juris, Rn. 67).
  • FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 6 K 59/11

    Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung 2010; Anspruch auf

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