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   VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15   

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https://dejure.org/2016,43227
VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15 (https://dejure.org/2016,43227)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 15.11.2016 - 3 A 131/15 (https://dejure.org/2016,43227)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 15. November 2016 - 3 A 131/15 (https://dejure.org/2016,43227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 1 FlurbG; § 37 Abs 1 S 1 FlurbG; § 66 FlurbG; § 7 FlurbG; § 6 Abs 1 S 1 KAG ND; § 6 Abs 6 KAG ND; § 6 Abs 7 S 1 KAG ND
    Abwasserbeitrag; Flurbereinigungsverfahren; Kanalbaubeitrag; Umlegungsverfahren; Vorausleistung; vorläufige Besitzeinweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15
    Bei der Vorausleistung handelt es sich um eine auf die endgültige Beitragspflicht ausgerichtete vorgezogene Finanzierung einer Anlage (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 17).

    Daher kann sie nur für ein Grundstück - nach dem bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff - erhoben werden, das zum Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 17).

    Wenn ein (Buch-)Grundstück aufgrund eines laufenden Flurbereinigungsverfahrens in seinem rechtlichen Bestand und seiner Größe in Frage gestellt ist, kann es als "untergehendes" bzw. "sterbendes" Grundstück - vor dem bestandskräftigen Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens - nicht zu vorläufigen Leistungen auf den Beitrag herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.2013 - 9 LC 69/11 -, n.v.; jeweils für ein Grundstück dessen Bestand durch ein laufendes Umlegungsverfahren in Frage gestellt ist).

    Wie auch bei einem Umlegungsverfahren (hierzu BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 17 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.2013 - 9 LC 69/11 -, n.v. m.w.N.) kommt es bei einem Flurbereinigungsverfahren (hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 19 Rn. 8) zu einer grundlegenden Neugestaltung des betroffenen Gebietes und es können gänzlich andere Grundstücke entstehen, die den vorherigen weder in Bestand noch Größe entsprechen müssen.

    Eine Fläche, die (noch) nicht Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne ist (und möglicherweise auch gar nicht wird) kann - selbst wenn die Lage und der Zuschnitt bereits bestimmbar wären - nicht Haftungsobjekt der Vorausleistung sein, die - wie der Beitrag nach § 6 Abs. 9 NKAG - als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht (BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 18; Urt. v. 28.10.1981 - 8 C 8/81 -, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.2013 - 9 LC 69/11 -, n.v.), zumal auch der (zukünftige) Eigentümer noch nicht ausreichend sicher feststeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 18).

    Vor dem in der Ausführungsanordnung der Flurbereinigungsbehörde bestimmten Zeitpunkt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 6) des Eintritts des neuen Rechtszustandes (§§ 61 Satz 2, 62 Abs. 1 FlurbG) kann ein Grundstück im Flurbereinigungsgebiet somit nicht Anknüpfungspunkt für die Heranziehung einer Vorausleistung sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.2013 - 9 LC 69/11 -, n.v.; bestandskräftiger Abschluss des Umlegungsverfahrens bzw. dessen Bekanntmachung).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 9 ME 223/09

    Entstehung einer sachlichen Beitragspflicht beim Ausbau einer in einem

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15
    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 9. Juni 2010, Az. 9 ME 223/09, diesbezüglich zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht während eines laufenden Flurbereinigungsverfahrens (für Straßenausbaubeiträge) ausgeführt:.

    Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen, denen sich das Gericht anschließt, entsteht eine Beitragspflicht erst zu dem durch die Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 6).

    Erst dann tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene Rechtszustand an die Stelle des bisherigen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 7).

    Wie auch bei einem Umlegungsverfahren (hierzu BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 17 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.2013 - 9 LC 69/11 -, n.v. m.w.N.) kommt es bei einem Flurbereinigungsverfahren (hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 19 Rn. 8) zu einer grundlegenden Neugestaltung des betroffenen Gebietes und es können gänzlich andere Grundstücke entstehen, die den vorherigen weder in Bestand noch Größe entsprechen müssen.

    Vor dem in der Ausführungsanordnung der Flurbereinigungsbehörde bestimmten Zeitpunkt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 6) des Eintritts des neuen Rechtszustandes (§§ 61 Satz 2, 62 Abs. 1 FlurbG) kann ein Grundstück im Flurbereinigungsgebiet somit nicht Anknüpfungspunkt für die Heranziehung einer Vorausleistung sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.2013 - 9 LC 69/11 -, n.v.; bestandskräftiger Abschluss des Umlegungsverfahrens bzw. dessen Bekanntmachung).

  • VGH Hessen, 28.09.1995 - 5 UE 1173/93

    Entstehung der Anschlußbeitragspflicht bei Grundstücken, die in einem

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15
    In Fällen dieser Art ist erst bestimmbar, welche Grundstücke mit welcher Größe als im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG durch eine Straße bevorteilt anzusehen sind, wenn zu dem gemäß § 61 FlurbG in der Ausführungsanordnung der Flurbereinigungsbehörde bestimmten Zeitpunkt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen getreten ist (im Ergebnis ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.9.2004 - 8 A 10380/04 - BauR 2005, 703, juris; HessVGH, Urteil vom 28.9.1995 - 5 UE 1173/93 - ZKF 1996, 39, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 19 Rdn. 8).".
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15
    Eine Fläche, die (noch) nicht Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne ist (und möglicherweise auch gar nicht wird) kann - selbst wenn die Lage und der Zuschnitt bereits bestimmbar wären - nicht Haftungsobjekt der Vorausleistung sein, die - wie der Beitrag nach § 6 Abs. 9 NKAG - als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht (BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 18; Urt. v. 28.10.1981 - 8 C 8/81 -, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.2013 - 9 LC 69/11 -, n.v.), zumal auch der (zukünftige) Eigentümer noch nicht ausreichend sicher feststeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08

    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15
    Durch die vorläufige Besitzeinweisung werden zudem auch keine Tatsachen geschaffen, die im weiteren Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten; durch sie wird der Flurbereinigungsplan zwar in gewisser Weise vorgeprägt, nicht aber in rechtlicher Hinsicht vorweggenommen oder vorverwirklicht (OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2008 - 15 MF 19/08 -, BeckRS 2009, 30130).
  • OLG Rostock, 11.07.2007 - 7 W 61/06

    Grundstücksverkehr im Beitrittsgebiet: Fortgeltung einer GVO-Genehmigung für

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15
    Die Maßnahmen der Flurbereinigung bewirken, dass der Gegenstand des Eigentums oder Rechts durch einen gänzlich anderen ersetzt wird, also etwa ein Grundstück durch ein anderes Grundstück ersetzt wird, das dem alten Grundstück weder nach Beschreibung noch Größe entsprechen muss (OLG Rostock, Beschluss vom 11.7.2007 - 7 W 61/06 - juris Rdn. 18; s. auch BVerwG, Urteil vom 25.4.2007 - 8 C 13/06 - ZOV 2007, 56, juris Rdn. 26 ff.; Beschluss vom 1.11.1976 - V B 82.74 - Buchholz 424.01 § 15 FlurBG Nr. 3, juris Rdn. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 A 10380/04

    Beitragspflicht während eines Umlegungsverfahrens

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15
    In Fällen dieser Art ist erst bestimmbar, welche Grundstücke mit welcher Größe als im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG durch eine Straße bevorteilt anzusehen sind, wenn zu dem gemäß § 61 FlurbG in der Ausführungsanordnung der Flurbereinigungsbehörde bestimmten Zeitpunkt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen getreten ist (im Ergebnis ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.9.2004 - 8 A 10380/04 - BauR 2005, 703, juris; HessVGH, Urteil vom 28.9.1995 - 5 UE 1173/93 - ZKF 1996, 39, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 19 Rdn. 8).".
  • BVerwG, 01.11.1976 - V B 82.74

    Erwerb von im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken während eines

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15
    Die Maßnahmen der Flurbereinigung bewirken, dass der Gegenstand des Eigentums oder Rechts durch einen gänzlich anderen ersetzt wird, also etwa ein Grundstück durch ein anderes Grundstück ersetzt wird, das dem alten Grundstück weder nach Beschreibung noch Größe entsprechen muss (OLG Rostock, Beschluss vom 11.7.2007 - 7 W 61/06 - juris Rdn. 18; s. auch BVerwG, Urteil vom 25.4.2007 - 8 C 13/06 - ZOV 2007, 56, juris Rdn. 26 ff.; Beschluss vom 1.11.1976 - V B 82.74 - Buchholz 424.01 § 15 FlurBG Nr. 3, juris Rdn. 15).
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