Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 16.05.2018 - 1 A 46/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16784
VG Lüneburg, 16.05.2018 - 1 A 46/17 (https://dejure.org/2018,16784)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16.05.2018 - 1 A 46/17 (https://dejure.org/2018,16784)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 1 A 46/17 (https://dejure.org/2018,16784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.05.2018 - 1 A 46/17
    Dafür streitet auch, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes die Beihilfefähigkeit einer landwirtschaftlichen Fläche nicht entfällt, wenn deren Nutzung neben anderen (objektiven) Zwecken (Naturschutz und Landschaftspflege) auch landwirtschaftlichen Zwecken dient (EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - C-61/09 [Bad Dürkheim] -, juris, Rn. 47).

    Dies soll verhindern, dass mehrere Landwirte die landwirtschaftlichen Flächen als zum Betrieb gehörend und beihilfefähig geltend machen (EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - C-61/09 [Bad Dürkheim] -, juris Rn. 61-65; Nds. OVG, Urt. v. 23.5.2013 - 10 LB 138/10 -, juris Rn. 32).

    Für die Zuordnung eines landwirtschaftlichen Betriebes zu dem betreffenden Landwirt kommt es zudem nicht darauf an, dass ihm die landwirtschaftlichen Flächen durch Pachtvertrag oder einen anderen gleichartigen (mündlichen) Überlassungsvertrag gegen Entgelt überlassen worden sind, solange der Betriebsinhaber auf der Grundlage seiner betrieblichen Entscheidungen die Flächen bewirtschaften kann (EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - C-61/09 [Bad Dürkheim] -, juris Rn. 71).

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 138/10

    Voraussetzungen für eine Betriebsinhaberschaft i.S.d. Art. 2 Buchst. a)

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.05.2018 - 1 A 46/17
    Dies soll verhindern, dass mehrere Landwirte die landwirtschaftlichen Flächen als zum Betrieb gehörend und beihilfefähig geltend machen (EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - C-61/09 [Bad Dürkheim] -, juris Rn. 61-65; Nds. OVG, Urt. v. 23.5.2013 - 10 LB 138/10 -, juris Rn. 32).

    Dabei muss die Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in seinem Namen und für seine Rechnung erfolgt sein (Nds. OVG, Urt. v. 23.5.2013 - 10 LB 138/10 -, juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 13a ZB 15.1753

    Kein Anspruch auf Ausgleichszulage nach Beendigung der zivilrechtlichen

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.05.2018 - 1 A 46/17
    Es kommt daher nicht allein auf die tatsächliche Nutzung der Flächen an, sondern es ist zudem eine zivilrechtliche Nutzungsberechtigung erforderlich (OVG Sachsen, Urt. v. 27.8.2015 - 1 A 506/13 -, juris Rn. 20; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.1.2017 - 13a ZB 15.1753 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 27.08.2015 - 1 A 506/13

    Ausgleichszahlung; Ausgleichszulage; benachteiligte Gebiete; Doppelförderung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.05.2018 - 1 A 46/17
    Es kommt daher nicht allein auf die tatsächliche Nutzung der Flächen an, sondern es ist zudem eine zivilrechtliche Nutzungsberechtigung erforderlich (OVG Sachsen, Urt. v. 27.8.2015 - 1 A 506/13 -, juris Rn. 20; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.1.2017 - 13a ZB 15.1753 -, juris Rn. 4).
  • EuGH, 10.03.2005 - C-336/03

    FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.05.2018 - 1 A 46/17
    Zwar ist der Begriff des landwirtschaftlichen Zwecks im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. c Ziffer i) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 nicht näher bestimmt, er ist aber nach Bedeutung und Tragweite entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs und dem mit der Regelung verfolgten Ziel dahin auszulegen (st. Rspr. EuGH Urt. v. 10.3.2005 - C-336/03, 09 [easyCar] -, Slg. 2005, I-1947, Rn. 21 m.w.N.), dass etwaige subjektive Nutzungszwecke wie etwa die Tierhaltung zum Zwecke der Freizeitbeschäftigung das objektive Vorliegen einer landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht in Frage stellen.
  • VG Lüneburg, 18.11.2020 - 1 A 153/19

    Basisprämie; Greeningprämie; Hobbytierhaltung; Junglandwirt; landwirtschaftliche

    Insoweit obliegt ihm gemäß § 11 MOG die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der - für ihn günstigen - Anspruchsvoraussetzungen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.12.2019 - 10 LA 286/18 -, juris Rn. 10; Kammerurt. v. 16.5.2018 - 1 A 46/17 -, juris Rn. 18).

    Zwar ist der Begriff des landwirtschaftlichen Zwecks im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. c Ziffer i der Verordnung nicht näher bestimmt, er ist aber nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs und dem mit der Regelung verfolgten Ziel dahin auszulegen (st. Rspr. EuGH, Urt. v. 10.3.2005 - C-336/03 -, easyCar, juris Rn. 21 m.w.N.), dass etwaige subjektive Nutzungszwecke, wie beispielsweise die Tierhaltung zum Zwecke der Freizeitbeschäftigung, das objektive Vorliegen einer landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht in Frage stellen (vgl. Kammerurt. v. 16.5.2018 - 1 A 46/17 -, juris Rn. 24).

    Auch im Hinblick darauf, dass für eine landwirtschaftliche Tätigkeit ebenso der Erhalt der Fläche in gutem ökologischen Zustand ausreicht, ist die Frage, ob gewichtige subjektive Nutzungszwecke einer landwirtschaftlichen Tätigkeit allein zu landwirtschaftlichen Zwecken entgegenstehen, zu verneinen (vgl. Kammerurt. v. 16.5.2018 - 1 A 46/17 -, juris Rn. 24 m.w.N.; Dombert/Witt, Agrarrecht, 2. Aufl. 2016, § 27 Rn. 160 m.w.N.).

    Das Oberverwaltungsgericht bestätigte in seinem Beschluss (dort unter Rn. 19) die Ausführungen der Kammer: "Die Pflege eigener Tiere auf angemieteten Flächen kann auch aus bloßer "Liebhaberei´ erfolgen, bei der die Voraussetzungen für die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebs möglicherweise im Einzelfall vorliegen können (vgl. zu einem anders gelagerten Fall VG Lüneburg, Urteil vom 16.05.2018 - 1 A 46/17 -, juris Rn. 24 f.), aber jedenfalls nicht regelmäßig gegeben sind." Es traf damit keine Aussage darüber, ob der Umstand, dass eine Tierhaltung aus "Liebhaberei" erfolgt, für das Vorliegen einer landwirtschaftlichen Tätigkeit von Bedeutung ist.

    Nach der gesetzgeberischen Intention soll vielmehr jede landwirtschaftliche Fläche des Betriebs, die für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird, für die Inanspruchnahme der Basisprämie in Frage kommen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 26 der Verordnung; Kammerurt. v. 16.5.2018 - 1 A 46/17 -, juris Rn. 25).

    Denn aus den Erwägungsgründen Nr. 10 Satz 4 und Nr. 36 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ergibt sich, dass der Verordnungsgeber gerade auch kleinere Nebenerwerbslandwirte/-betriebe - wie den Kläger - besonders unterstützen wollte, da diese zur Vitalität der ländlichen Gebiete beitragen (vgl. VG Stade, Urt. v. 20.3.2019 - 6 A 811/16 -, juris Rn. 58; Kammerurt. v. 16.5.2018 - 1 A 46/17 -, juris Rn. 25).

    v. 16.5.2018 - 1 A 46/17 -, juris Rn. 26; Dombert/Witt, Agrarrecht, 2. Aufl. 2016, § 27 Rn. 150).

    Ausgehend von dem offenen Wortlaut des Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung und der normenkonkretisierenden Definition des Europäischen Gerichtshofs ist vielmehr eine rein tatsächliche Überlassung ausreichend (vgl. EuGH, Urt. v. 14.10.2010 - C-61/09 -, Bad Dürkheim, juris Rn. 71; Kammerbeschl. v. 12.5.2020 - 1 B 45/19 -, juris Rn. 27), sofern eine zivilrechtliche Nutzungsberechtigung vorliegt, beispielsweise - wie hier - aufgrund eines (unentgeltlichen) Überlassungsvertrages (Kammerurt. v. 16.5.2018 - 1 A 46/17 -, juris Rn. 26 f. m.w.N.).

  • VG Lüneburg, 17.02.2021 - 1 A 165/19

    Basisprämie; Betriebsfläche; Cross-Compliance-Verstoß; landwirtschaftliche

    v. 16.5.2018 - 1 A 46/17 -, juris Rn. 26; Dombert/Witt, Agrarrecht, 2. Aufl. 2016, § 27 Rn. 150).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht