Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41467
VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20 (https://dejure.org/2020,41467)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16.12.2020 - 3 B 33/20 (https://dejure.org/2020,41467)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 3 B 33/20 (https://dejure.org/2020,41467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,41467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20
    Für eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 VwVfG reicht es jedoch aus, wenn nach Vertragsschluss tatsächliche Umstände oder rechtliche Bedingungen weggefallen sind, deren Bestand die Vertragspartner als gemeinsame Grundlage des Vertrages angenommen und deren Fortbestand sie fraglos vorausgesetzt haben, ohne diese tatsächlichen Umstände oder rechtlichen Bedingungen zum Vertragsinhalt gemacht zu haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.2012 - 8 C 4.11 -, juris Rn. 60).

    Das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung ist erst dann als unzumutbar anzusehen, wenn unter Abwägung der Interessen aller Vertragsparteien die Bindung an den Vertrag für einen der Beteiligten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu einem mit Recht und Gerechtigkeit unvereinbaren Ergebnis führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.2012 - 8 C 4.11 -, juris Rn. 64; Mann in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., 2019, § 60 Rn. 19).

  • BVerwG, 06.02.2004 - 9 VR 2.04
    Auszug aus VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20
    Ausgeschlossen sind im vorliegenden gerichtlichen Verfahren bezüglich der vorbereitenden Maßnahmen lediglich Einwendungen gegen die Planung selbst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.02.2004 - 9 VR 2.04 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Urt. v. 27.04.2010 - 7 KS -, 85/09 -, juris Rn. 38 ff.; Aust in: Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl., 2010, Kap. 39 Rn. 43; Kromer in: Müller/Schulz, Bundesfernstraßengesetz, 2. Aufl., 2013, § 16a Rn. 19).

    Einwendungen gegen die Planung selbst sind deshalb noch nicht möglich und unbeachtlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.02.2004 - 9 VR 2/04 -, juris Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2008 - 7 ME 211/07

    Voraussetzungen für den Sofortvollzug einer Duldungsanordnung i.R.e. Baus einer

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20
    Die Benachrichtigung über die beabsichtigten Vorarbeiten ist nach § 37b Abs. 1 Satz 1 NStrG Aufgabe der Straßenbaubehörde (vgl. Wendrich, Nds. Straßengesetz, § 37b Rn. 3), wobei die Straßenbaubehörde i. S. d. § 37b NStrG - wie sich aus § 37 Abs. 2 NStrG ergibt - nicht notwendig identisch mit dem Planungsträger ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.02.2008 - 7 ME 211/07 -, juris Rn. 3).

    Angesichts des Umstandes, dass die mit den Vorarbeiten verbundenen Beeinträchtigungen der Grundeigentümer in der Regel geringfügig sind, und ein Verfahren gegen eine Duldungsverfügung gemäß § 37b NStrG nicht dafür zu nutzen sein darf, vorbeugend die Unterlassung des Vorhabens zu erreichen, hat das Interesse der Grundeigentümer, die Berechtigung der Vorarbeiten vorher in einem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren zu klären, regelmäßig hinter dem Interesse der Planungsträger an einer möglichst zügigen Informationsgewinnung zurückzustehen (Nds. OVG, Beschl. v. 14.02.2008 - 7 ME 211/07 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17

    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden-

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20
    Diese abstrakte gesetzlich begründete Verpflichtung wird durch Verwaltungsakt gegenüber dem jeweils Verpflichteten konkretisiert (vgl. Wendrich, Nds. Straßengesetz, 4. Aufl. 2000, § 37b Rn. 3; zu § 16a FStrG: BVerwG, Beschl. v. 17.08.2017 - 9 VR 2/17 -, juris Rn. 8; Kirchberg in: Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 2, Rn. 104).

    Grundsätzlich ist vor Erlass der Duldungsverfügung eine Anhörung der Betroffenen erforderlich (BVerwG, Beschl. v. 17.08.2017 - 9 VR 2.17 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02

    Vorbereitung der Planung; Erkundungsmaßnahmen; Ausschreibung; Duldung von

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20
    Auch kommt es nicht darauf an, ob die von den Vorarbeiten betroffenen Grundstücke später tatsächlich für das Vorhaben beansprucht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.08.2002 - 4 VR 9.02, 4 A 16.02 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 7 KS 85/09

    Erfordernis einer positiven vorläufigen Gesamtbeurteilung eines Planvorhabens bei

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20
    Die planerische Absicht bedarf keiner weiteren Konkretisierung, denn die Vorarbeiten sollen gerade erst die notwendigen Erkenntnisse für konkrete Möglichkeiten der Planverwirklichung liefern (vgl. zu § 16a FStrG: Nds. OVG, Urt. v. 27.04.2010 - 7 KS 85/09 -, juris Rn. 33).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20
    Eine Kommune kann sich dabei insbesondere auf die Verletzung ihrer kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.11.1988- 2 BvR 1619/83, 2 BvR 1628/83 -, juris Rn. 51 ff.) berufen (vgl. Spieth in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2. Aufl., 2016, § 58 Rn. 4; Mann in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl., 2019, § 58 Rn. 15).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 83.15

    Abfindung; Berufungsvereinbarung; Darlegungsanforderungen; Entlassung auf eigenen

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20
    Die Folgen der nachträglichen Änderung müssen den Risikorahmen überschreiten, den ein Vertragspartner nach Treu und Glauben hinzunehmen hat (vgl. BVerwG. Beschl. v. 25.01.2016 - 2 B 83.15 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 A 6.08
    Auszug aus VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20
    Bereits bei der Festsetzung des konkreten Zeitraums, in welchem die Vorarbeiten stattfinden sollen, ist darauf zu achten, dass dieser frühestens zwei Wochen nach der Benachrichtigung beginnt (vgl. zu § 16a FStrG: BVerwG, Beschl. v. 06.05.2008 - 9 A 6.08 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12

    Möglichkeit der Heilung eines Mangels an Bestimmtheit einer Duldungsanordnung

    Auszug aus VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20
    Soweit darüber hinaus als erforderlich anzusehen wäre, dass die mit der Duldung verbundenen Pflichten genauer beschrieben werden müssen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.07.2012 - 7 KS 4/12 -, juris Rn. 26 ff.), wäre dies der Verfügung ebenfalls in hinreichendem Maße zu entnehmen.
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen

  • VGH Bayern, 13.07.2009 - 8 CS 09.1388

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bundesfernstraßenbau; sofort vollziehbare

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; örtliche

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

  • OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17

    Befreiung von dem Verbot von Verbundspielhallen; Abhängigkeit des Betriebs einer

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 65.07

    Ermittlung des drittschützenden Charakters einer Rechtsnorm durch Auslegung;

  • OVG Sachsen, 13.11.2023 - 1 B 184/23

    Eilbeschwerde; Darlegungserfordernis; Bushaltestelle; Duldung von

    Das Verwaltungsgericht hat dagegen unter Hinweis auf bereits ergangene Rechtsprechung (NdsOVG, Beschl. v. 27. April 2010 - 7 KS 85/10 - [gemeint ist offenbar Urt. v. 27. April 2010 - 7 KS 85/09 -], juris zu § 16 FStrG; VG Lüneburg, Beschl. v. 16. Dezember 2020 - 3 B 33/20 -, juris zu § 37b Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Straßengesetz) eingangs ausgeführt, dass die auf der Grundlage des § 38 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG ergangene Duldungsanordnung grundsätzlich nur mit der Begründung angefochten werden könne, dass die Vermessungsarbeiten als Vorarbeiten der Planung nach Art und Umfang nicht notwendig seien und dass die Antragsteller daher mit ihren Einwänden gegen die geplante Errichtung einer behindertengerechten Bushaltestelle vor ihrem Grundstück D........straße .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht