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   VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16   

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VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16 (https://dejure.org/2017,1239)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20.01.2017 - 6 B 114/16 (https://dejure.org/2017,1239)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - 6 B 114/16 (https://dejure.org/2017,1239)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 29.11.1993 - 7 B 114.93

    Wasserrecht - Widerruf - Bestandsschutz - Wiederaufnahme - Nichtausübung des

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16
    Die Benutzung ist darüber hinausgehend aber auch dann drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt worden, wenn der Inhaber eines alten Mühlenrechts seine Wassermühle vor mehr als drei Jahren außer Betrieb gesetzt und seitdem den Wasserverlauf nicht mehr zweckgerichtet aufgestaut hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris, Rn. 2 zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG; Hess. VGH, Beschl. v. 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z -, juris, Rn. 4; Nds. OVG, Beschl. v. 31.01.2011 - 13 LA 10/10 -, V.n.b. zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 33 Satz 2 Nr. 1 NWG a.F).

    Rein tatsächlich findet in einem solchen Fall mit dem Aufstauen des Wassers eine Gewässerbenutzung zwar noch statt; eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 WHG (Aufstauen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG) darf jedoch nicht allein um ihrer selbst willen, sondern muss mit einer bestimmten Zweckrichtung erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris, Rn. 2; Urt. v. 16.11.1973 - IV C 44.69 -, juris, Rn. 13; Hess. VGH, Beschl. v. 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z -, juris, Rn. 4; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 9, Rn. 5; Schmid, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2011, § 9, Rn. 12).

    Dahinstehen kann, ob § 48 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 49 Abs. 2 Satz 2 VwVfG, wonach ein Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Zukunft nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der den Widerruf rechtfertigenden Tatsachen zulässig ist, Anwendung findet (eine ergänzende Anwendbarkeit zu § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG a.F. andeutend: BVerwG, Beschl. v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris, Rn. 7; für eine ergänzende Anwendbarkeit neben dem wesentlich gleichen § 18 Abs. 2 WHG: Kotulla/Rolfsen, NuR 2010, 625, 626).

    Zweck der Widerrufsermächtigung ist, der Wasserbehörde die Möglichkeit zu geben, das Gewässer, an dem ein nutzlos gewordenes Recht eines Privaten besteht, durch Beseitigung dieses Rechts wieder uneingeschränkt für die Allgemeinheit verfügbar zu machen und so für eine möglichst zweckmäßige Nutzung des Gewässers zu sorgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris, Rn. 4).

  • VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 3 K 14.185

    Alte Rechte und Befugnisse; Erlöschen; Inhalt und Umfang; Widerruf;

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16
    Denn eine Ausübung im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WHG setzt voraus, dass das in Frage stehende Recht zu dem Zweck genutzt wird, zu dem es eingeräumt wurde ("um mit der Wasserkraft eine Mahl- und Schrotmühle zu betreiben"); eine Nutzung zu irgendeinem Zweck genügt insoweit nicht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 16.07.2007 - 20 A 143/06 -, juris, Rn. 6-8 zu § 15 Abs. 2 WHG a.F.; VG Karlsruhe, Urt. v. 02.07.2014 - 4 K 3423/11 -, juris, Rn. 85; VG Augsburg, Urt. v. 27.01.2015 - Au 3 K 14.185 -, juris, Rn. 66 f.; VG Minden, Urt. v. 22.10.2010 - 8 K 1119/09 -, juris, Rn. 22).

    Ob und in welchem Umfang Änderungen am Bestand des Mühlenteiches vorzunehmen sein werden, wird Gegenstand der vom Antragsgegner bereits angekündigten Entscheidung gemäß § 18 Satz 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 NWG sein, in deren Rahmen der Antragsgegner auch den Denkmalschutz zu berücksichtigen haben wird (vgl. VG Augsburg, Urt. v. 27.01.2015 - Au 3 K 14.185 -, juris, Rn. 101 zu dem § 18 NWG entsprechenden § 16 BayWG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2007 - 20 A 143/06

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs des alten Wasserrechts wegen Einstellung des

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16
    Denn eine Ausübung im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WHG setzt voraus, dass das in Frage stehende Recht zu dem Zweck genutzt wird, zu dem es eingeräumt wurde ("um mit der Wasserkraft eine Mahl- und Schrotmühle zu betreiben"); eine Nutzung zu irgendeinem Zweck genügt insoweit nicht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 16.07.2007 - 20 A 143/06 -, juris, Rn. 6-8 zu § 15 Abs. 2 WHG a.F.; VG Karlsruhe, Urt. v. 02.07.2014 - 4 K 3423/11 -, juris, Rn. 85; VG Augsburg, Urt. v. 27.01.2015 - Au 3 K 14.185 -, juris, Rn. 66 f.; VG Minden, Urt. v. 22.10.2010 - 8 K 1119/09 -, juris, Rn. 22).

    Ein Fortbestand des Mühlenteiches setzt nicht das weitere Bestehen des alten Rechtes voraus (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 16.07.2007 - 20 A 143/06 -, juris, Rn. 11, 15).

  • VGH Hessen, 16.05.2014 - 2 A 2015/13

    Widerruf eines alten Wasserrechts

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16
    Die Benutzung ist darüber hinausgehend aber auch dann drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt worden, wenn der Inhaber eines alten Mühlenrechts seine Wassermühle vor mehr als drei Jahren außer Betrieb gesetzt und seitdem den Wasserverlauf nicht mehr zweckgerichtet aufgestaut hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris, Rn. 2 zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG; Hess. VGH, Beschl. v. 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z -, juris, Rn. 4; Nds. OVG, Beschl. v. 31.01.2011 - 13 LA 10/10 -, V.n.b. zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 33 Satz 2 Nr. 1 NWG a.F).

    Rein tatsächlich findet in einem solchen Fall mit dem Aufstauen des Wassers eine Gewässerbenutzung zwar noch statt; eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 WHG (Aufstauen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG) darf jedoch nicht allein um ihrer selbst willen, sondern muss mit einer bestimmten Zweckrichtung erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris, Rn. 2; Urt. v. 16.11.1973 - IV C 44.69 -, juris, Rn. 13; Hess. VGH, Beschl. v. 16.05.2014 - 2 A 2015/13.Z -, juris, Rn. 4; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 9, Rn. 5; Schmid, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2011, § 9, Rn. 12).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 7 VR 5.14

    Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Erschütterungsschutz; einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16
    Es nimmt vielmehr eine eigene Abwägung der für ein Überwiegen des Aussetzungs- oder Vollziehungsinteresses sprechenden Umstände vor (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.2004 - 1 BvR 745/01 -, juris, Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 7 VR 5/14 -, juris, Rn. 9; Beschl. v. 29.10.2014 - 7 VR 4/13 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 23.03.2004 - 1 BvR 745/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16
    Es nimmt vielmehr eine eigene Abwägung der für ein Überwiegen des Aussetzungs- oder Vollziehungsinteresses sprechenden Umstände vor (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.2004 - 1 BvR 745/01 -, juris, Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 7 VR 5/14 -, juris, Rn. 9; Beschl. v. 29.10.2014 - 7 VR 4/13 -, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16
    Es nimmt vielmehr eine eigene Abwägung der für ein Überwiegen des Aussetzungs- oder Vollziehungsinteresses sprechenden Umstände vor (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.2004 - 1 BvR 745/01 -, juris, Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 7 VR 5/14 -, juris, Rn. 9; Beschl. v. 29.10.2014 - 7 VR 4/13 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Saarland, 30.12.2016 - 1 A 13/16

    Wasserrecht; Widerruf eines alten Rechts; intendiertes Ermessen

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16
    Aus diesem Grunde ist das Ermessen der Wasserbehörde dahingehend intendiert, dass ein Widerruf bei - wie hier - langjähriger Nichtausübung des Rechts zu erfolgen hat und es einer näheren Begründung des Einschreitensermessens nur bedarf, wenn in absehbarer Zeit mit einer Wiederaufnahme der Ausübung des Rechtes zu rechnen wäre (vgl. Saarl. OVG, Beschl. v. 30.12.2016 - 1 A 13/16 -, juris, Rn. 10; Beschl. v. 20.08.2010 - 1 A 214/10 -, juris, Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. v. 31.01.2011 - 13 LA 10/10 -, V.n.b. zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 33 Satz 2 Nr. 1 NWG a.F).
  • OVG Saarland, 20.08.2010 - 1 A 214/10

    Ermessensfehlerfreier Widerruf eines alten Wasserrechts wegen dreijähriger

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16
    Aus diesem Grunde ist das Ermessen der Wasserbehörde dahingehend intendiert, dass ein Widerruf bei - wie hier - langjähriger Nichtausübung des Rechts zu erfolgen hat und es einer näheren Begründung des Einschreitensermessens nur bedarf, wenn in absehbarer Zeit mit einer Wiederaufnahme der Ausübung des Rechtes zu rechnen wäre (vgl. Saarl. OVG, Beschl. v. 30.12.2016 - 1 A 13/16 -, juris, Rn. 10; Beschl. v. 20.08.2010 - 1 A 214/10 -, juris, Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. v. 31.01.2011 - 13 LA 10/10 -, V.n.b. zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 33 Satz 2 Nr. 1 NWG a.F).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2015 - 4 ME 66/15

    Aussetzen; Eingewöhnung; Eingriffsbefugnis; ökologisch Erfordernisse;

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16
    Soweit der Antragsgegner mit Blick auf die von ihm zitierte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Beschl. v. 13.07.2015 - 4 ME 66/15 -, juris, Rn. 4) meint, dem Gericht sei eine inhaltliche Prüfung der Begründung der sofortigen Vollziehung versagt, missinterpretiert er die Entscheidung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2012 - 4 MR 2/12

    Eilantrag der "Hells Angels Kiel" gegen Vereinsverbot

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • BVerfG, 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1995 - 1 S 1306/95

    Verkaufsoffener Sonntag - zur ähnlichen Veranstaltung iSd LadSchlG § 14 Abs 1

  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

  • VG Karlsruhe, 02.07.2014 - 4 K 3423/11

    Wasserrechtliche Anordnung im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Errichtung und

  • VG Minden, 22.10.2010 - 8 K 1119/09

    Anspruch des Erben eines Mühlenbesitzers auf eine ausreichende Wassermenge zum

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 13 LA 209/19

    Alte Rechte; Antrag auf Zulassung der Berufung; Denkmalschutz; Erforderlichkeit;

    Solche widerstreitenden öffentlichen Interessen können zwar auch im gesetzlichen Schutz von Kulturdenkmalen und damit verbundenen gesetzlichen Erhaltungspflichten (vgl. §§ 6 f. NDSchG) eine Anknüpfung finden (vgl. zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes bei Ausübung des Widerrufsermessens nach § 20 Abs. 2 WHG: Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.12.2019 - 8 ZB 18.547 -, juris Rn. 26; VG Ansbach, Urt. v. 10.1.2018 - AN 9 K 16.02072 -, juris Rn. 50; VG Lüneburg, Beschl. v. 20.1.2017 - 6 B 114/16 -, juris Rn. 29).
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