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   VG Lüneburg, 21.02.2020 - 1 B 46/19   

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VG Lüneburg, 21.02.2020 - 1 B 46/19 (https://dejure.org/2020,3490)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21.02.2020 - 1 B 46/19 (https://dejure.org/2020,3490)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - 1 B 46/19 (https://dejure.org/2020,3490)
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  • BVerwG, 16.04.2018 - 1 B 16.18

    Klärungsbedürftigkeit der Fortwirkung einer Ausweisungsverfügung als

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2020 - 1 B 46/19
    Die Entscheidung über den Ausspruch einer Verwarnung steht nicht im Ermessen der zuständigen Behörde, so dass selbst ein Tätigwerden einer örtlich unzuständigen Behörde in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 1 NVwVfG in Verbindung mit § 46 VwVfG keine Auswirkungen auf das spätere Verfahren betreffend die Entziehung der Fahrerlaubnis haben kann (vgl. Kammerbeschl. v. 23.4.2018 - 1 B 16/18 -, n.v., BA S. 6; VG Augsburg, Urt. v. 24.1.2006 - Au 3 K 05/1068, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 B 286/10

    Waldschlößchenbrücke Dresden, Einschwimmvorgang,

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2020 - 1 B 46/19
    In den Fällen, in denen das Entfallen der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage durch Bundesgesetz oder für Landesrecht durch Landesgesetz vorgeschrieben ist (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO), ist zu berücksichtigen, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 9.8.2018 - 15 CS 18/1285 -, juris Rn. 33; Sächsisches OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2010 - 13 ME 181/09

    Anforderungen an die Begründung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung zur

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2020 - 1 B 46/19
    Stellen sich die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs hingegen als offen dar, so ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen erforderlich, bei der in Rechnung zu stellen ist, welche Gründe bei bestehender Unsicherheit im Hinblick auf die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs für und gegen eine Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes sprechen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.5.2010 - 13 ME 181/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 B 9.09

    Verwaltungsgebühren; Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung; nicht sofort

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2020 - 1 B 46/19
    Die Frist konnte auf einen Zeitpunkt vor Eintritt der Bestandskraft des Grundverwaltungsaktes abstellen, da dieser für sofort vollziehbar erklärt worden war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.4.2010 - OVG 11 B 9/09 -, juris Rn. 16 f.; Kammerbeschl. v. 1.3.2019 - 1 A 129/17 -, n.v., BA S. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.08.2014 - 9 VR 2.14

    Planfeststellung; Entwässerungseinrichtung der Autobahn; technische Probleme;

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2020 - 1 B 46/19
    In den Fällen, in denen das Entfallen der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage durch Bundesgesetz oder für Landesrecht durch Landesgesetz vorgeschrieben ist (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO), ist zu berücksichtigen, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 9.8.2018 - 15 CS 18/1285 -, juris Rn. 33; Sächsisches OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2020 - 1 B 46/19
    Hiernach entscheidet das Gericht auf der Grundlage einer eigenen Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das besondere öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 7 VR 5.14 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.9.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08

    Dortmund-Ems-Kanal (Stadtstrecke Münster) darf ausgebaut werden

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2020 - 1 B 46/19
    Insbesondere wenn in diesen Fällen die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes gebotene summarische Überprüfung ergibt, dass die mit dem Hauptantrag erhobene Anfechtungsklage voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, besteht kein Anlass, von der gesetzlich bestimmten Regel der sofortigen Vollziehbarkeit abzugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.2008 - 7 VR 1.08 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 7 VR 5.14

    Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Erschütterungsschutz; einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2020 - 1 B 46/19
    Hiernach entscheidet das Gericht auf der Grundlage einer eigenen Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das besondere öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 7 VR 5.14 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.9.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 2).
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