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   VG Lüneburg, 21.06.2017 - 2 B 54/17   

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VG Lüneburg, 21.06.2017 - 2 B 54/17 (https://dejure.org/2017,21943)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21.06.2017 - 2 B 54/17 (https://dejure.org/2017,21943)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 2 B 54/17 (https://dejure.org/2017,21943)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2015 - 4 ME 270/15

    Biotop; Bruchwald; Enteignung; Registrierung; Rodung; öffentliche Urkunde;

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.06.2017 - 2 B 54/17
    Denn es handelt sich um eine von sachkundigen Mitarbeitern einer Naturschutzbehörde erstellte Dokumentation der natürlichen Gegebenheiten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.12.2015 - 4 ME 270/15 -, Veröfftl. n.b.).

    Insoweit kann offenbleiben, ob die vom Antragsgegner vorgenommene Eintragung des Biotops in das Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft eine öffentliche Urkunde darstellt, die gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen und somit für das Vorhandensein des Biotops begründet (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2006 - 5 S 1280/05 -, juris; VG Stade, Beschluss vom 11.8.2015 - 1 B 774/15 -, Veröfftl. n.b.; VG Regensburg, Urteil vom 8.1.2002 - RO 11 K 01.622 -, juris; Hendrischke/Kieß in: Schlacke, GK-BNatSchG, Stand 2017, § 30 Rn. 30); bezweifelnd, im Ergebnis jedoch offengelassen: Nds. OVG, Beschluss vom 22.12.2015 - 4 ME 270/15 - Veröfftl.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2006 - 5 S 1280/05

    Naturschutz-Ermächtigungsgrundlage für Feststellung der Biotopeigenschaft

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.06.2017 - 2 B 54/17
    Insoweit kann offenbleiben, ob die vom Antragsgegner vorgenommene Eintragung des Biotops in das Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft eine öffentliche Urkunde darstellt, die gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen und somit für das Vorhandensein des Biotops begründet (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2006 - 5 S 1280/05 -, juris; VG Stade, Beschluss vom 11.8.2015 - 1 B 774/15 -, Veröfftl. n.b.; VG Regensburg, Urteil vom 8.1.2002 - RO 11 K 01.622 -, juris; Hendrischke/Kieß in: Schlacke, GK-BNatSchG, Stand 2017, § 30 Rn. 30); bezweifelnd, im Ergebnis jedoch offengelassen: Nds. OVG, Beschluss vom 22.12.2015 - 4 ME 270/15 - Veröfftl.
  • VG Regensburg, 08.01.2002 - RO 11 K 01.622
    Auszug aus VG Lüneburg, 21.06.2017 - 2 B 54/17
    Insoweit kann offenbleiben, ob die vom Antragsgegner vorgenommene Eintragung des Biotops in das Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft eine öffentliche Urkunde darstellt, die gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen und somit für das Vorhandensein des Biotops begründet (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2006 - 5 S 1280/05 -, juris; VG Stade, Beschluss vom 11.8.2015 - 1 B 774/15 -, Veröfftl. n.b.; VG Regensburg, Urteil vom 8.1.2002 - RO 11 K 01.622 -, juris; Hendrischke/Kieß in: Schlacke, GK-BNatSchG, Stand 2017, § 30 Rn. 30); bezweifelnd, im Ergebnis jedoch offengelassen: Nds. OVG, Beschluss vom 22.12.2015 - 4 ME 270/15 - Veröfftl.
  • VG Lüneburg, 03.08.2018 - 2 B 48/18

    Biotop; Intensivgrünland

    Aufgrund dieser Indizwirkung ist die Naturschutzbehörde im Rahmen der sie treffenden Ermittlungs- und Nachweispflichten nur dann gehalten, vor Erlass einer naturschutzrechtlichen Anordnung zum Schutz eines Biotops erneute Ermittlungen zu dessen Vorliegen anzustellen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Biotop-Eigenschaft unabhängig von dem festgestellten beeinträchtigenden Ereignis verlustig gegangen wäre (Nds. OVG, Beschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris, Rn. 4; VG Lüneburg, Beschl. v. 21.6.2017 - 2 B 54/17 -, juris Rn. 18).
  • VG München, 10.08.2021 - M 19 S 21.3137

    Betretungsregelungen - Mahd als naturschutzrechtliche Duldungsanordnung

    Aufgrund dieser Indizwirkung ist die Naturschutzbehörde im Rahmen der sie treffenden Ermittlungs- und Nachweispflichten nur dann gehalten, vor Erlass einer naturschutzrechtlichen Anordnung zum Schutz eines Biotops erneute Ermittlungen zu dessen Vorliegen anzustellen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Biotopeigenschaft unabhängig von dem festgestellten beeinträchtigenden Ereignis verlustig gegangen wäre (Nds. OVG, B.v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 - juris LS, Rn. 4; VG Lüneburg, B.v. 3.8.2018 - 2 B 48/18 - juris Rn. 26; B. v. 21.6.2017 - 2 B 54/17 - juris Rn. 18).
  • VG Lüneburg, 19.04.2018 - 2 A 47/17

    Untersagung der Herstellung von Gräben u.a.

    Mit Bescheid vom 24. April 2017 ordnete der Beklagte sodann die sofortige Vollziehung der Anordnungen aus seinen Bescheiden an, gegen die der Kläger erfolglos um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchte (Beschluss der Kammer vom 21.6.2017 - 2 B 54/17 -, juris, bestätigt durch Nds. OVG, Beschluss vom 17.1.2018 - 4 ME 249/17 -, Veröff.
  • VG Neustadt, 11.03.2019 - 4 K 1248/18

    Isolierte Anfechtung einer naturschutzrechtlichen Nebenbestimmung zu einer

    Dem Umstand, dass die fragliche Feuchtwiese bisher im Biotopkataster des Landes Rheinland-Pfalz keine Aufnahme gefunden hat, kommt hingegen keine maßgebliche Bedeutung zu, denn diese Registrierung ist rein deklaratorischer Natur (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 2 B 54/17 - juris).
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