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   VG Lüneburg, 22.05.2003 - 2 A 18/01   

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https://dejure.org/2003,19565
VG Lüneburg, 22.05.2003 - 2 A 18/01 (https://dejure.org/2003,19565)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22.05.2003 - 2 A 18/01 (https://dejure.org/2003,19565)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 2 A 18/01 (https://dejure.org/2003,19565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Flächennutzungsplan: Genehmigung - Frist - Verlängerung - Genehmigungsfiktion

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs 4 S 4 BauGB; § 6 Abs 4 S 2 BauGB
    Fiktion; Fiktivgenehmigung; Flächennutzungsplan; Genehmigung; Genehmigungsfiktion; Genehmigungsfrist; Prüfungsfrist; wichtige Gründe; wichtiger Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Dessau, 31.05.2000 - 1 A 464/99

    Bauplanungsrecht: Rechtswirkungen einer Fristverlängerung nach § 6 Abs. 4 S. 2

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.05.2003 - 2 A 18/01
    So habe das Verwaltungsgericht Dessau in seinem Urteil vom 31. Mai 2000 (Az. 1 A 464/99 DE) entschieden, dass die Rechtswirkungen der Fristverlängerung nach § 6 Abs. 4 S. 2 BauGB auch dann einträten, wenn ein objektiv wichtiger Grund für die Verlängerung nicht vorgelegen habe.

    Die Kammer teilt die von Gierke und Bielenberg vertretene Auffassung, dass die Genehmigungsfiktion nach § 6 Abs. 4 S. 4 BauGB eingetreten ist, wenn sich die Verlängerung der Prüfungsfrist als rechtsfehlerhaft und unwirksam erweist (vgl. Gierke, aaO, § 6 Rdnr. 62; Bielenberg, aaO, § 6 Rdnr. 20; a.A. VG Dessau , Urt. v. 31.5.2000 - 1 A 464/99 DE -, LKV 2001, 321).

    Der abweichenden Meinung des VG Dessau in dessen Urteil vom 31. Mai 2000 (aaO), das die Auffassung vertritt, die Rechtswirkungen der Fristverlängerung nach § 6 Abs. 4 S. 2 BauGB träten auch dann ein, wenn ein objektiv wichtiger Grund für die Verlängerung nicht vorgelegen habe, ist schon aus den oben dargelegten Erwägungen nicht zu folgen.

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98

    Bekanntmachung; Einzelhandelsgroßprojekt; Flächennutzungsplan; Genehmigung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.05.2003 - 2 A 18/01
    Gegen diese Beurteilung spreche auch nicht die Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. März 2000 (Az. 1 K 2491/98 "Hessisch-Oldendorf").
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.05.2003 - 2 A 18/01
    Die Einführung der Genehmigungsfiktion des § 6 Abs. 4 S. 4 BauGB beruht auf der Novelle des Bundesbaugesetzes 1976 und stellt eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (Az. 4 C 105.66, DVBl. 1970, 414) dar, in der das Gericht es abgelehnt hatte, an die Überschreitung der dreimonatigen Prüfungsfrist des § 6 Abs. 4 S. 1 BBauG die Rechtfolge einer (fiktiven) Genehmigung zu knüpfen (vgl. Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblatt, § 6 Rdnrn. 15, 5).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche und

    Gegen den ablehnenden Bescheid vom 23. Januar 2001 hat die Stadt Soltau am 8. Februar 2001 beim Verwaltungsgericht Klage erhoben (2 A 18/01 - Aktenzeichen des Senats später 1 LC 107/05).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05

    Planungsrechtliche und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines sog.

    Der dagegen gerichteten Klage 2 A 18/01 der Stadt Soltau hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 22. Mai 2003 hinsichtlich des gestellten Hauptantrages stattgegeben.
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