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   VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18   

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VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18 (https://dejure.org/2020,28251)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22.07.2020 - 3 A 114/18 (https://dejure.org/2020,28251)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 3 A 114/18 (https://dejure.org/2020,28251)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (32)

  • OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97

    Rechtmäßigkeit der Bemessung von Gebühren für eine Niederschlagswasserbeseitigung

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18
    Im Sinne einer Wahrscheinlichkeitsaussage ist die Annahme denkbar, dass umso mehr Niederschlagswasser in die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gelangt und diese in umso größeren Umfang vorgehalten werden muss, je größer die abflusswirksame Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.02.1999 - 9 L 1269/97 -, juris Rn. 3; Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, § 5 Rn. 585 f., Stand: 3.2018; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.08.1995 - 9 A 3907/03 -, juris Rn. 11).

    Unter Befestigung ist jede von der natürlichen Beschaffenheit abweichende Verdichtung zu verstehen, z. B. durch Beton, Asphalt bzw. bituminösen Decken, Platten und Pflastersteine (Nds. OVG, Urt. v. 15.02.1999 - 9 L 1269/97 -, juris Rn. 3; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 389, Stand: September 2017).

    Die sich daraus ergebenden Ungenauigkeiten sind jedoch im Rahmen des dem Ortsgesetzgebers zustehenden weiten Ermessensspielraums aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität hinzunehmen (vgl. Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG § 5 Rn. 586, Stand: 3.2018; Nds. OVG, Urt. v. 15.02.1999 - 9 L 1269/97 -, juris Rn. 4).

    Eine Differenzierung nach dem Grad der Verdichtung durch Berücksichtigung eines Abflussbeiwertes, der ausdrückt, wieviel Regenwasser nach der Art der Befestigung regelmäßig abfließt, ist aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht erforderlich (Nds. OVG, Urt. v. 24.09.1999 - 9 L 1269/97 -, juris Rn. 4; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 390, Stand: September 2017).

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11

    Einheitlicher Abwassergebührensatz für Grundstückseigentümer aus Ortsteilen mit

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18
    Beachtlich sind jedoch in jedem Fall methodische, das Berechnungsverfahren betreffende Kalkulationsfehler; auf diese ist die Fehlerfolgenregelung des § 2 Abs. 1 Satz 3 NKAG nicht anwendbar (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.09.2013 - 9 LB 22/11 -, juris Rn. 66).

    Sodann muss ein diesem Anteil entsprechender Teil der Kosten, die für Niederschlagswasserkanäle prognostiziert werden, errechnet und allein dem "sonstigen Wasser" zugeordnet werden (Nds. OVG, Urt. v. 24.09.2013 - 9 LB 22/11 -, juris Rn. 65).

    Es kommt nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 3 NKAG erfüllt sind, wonach eine Fehlerkorrektur nur bei Überschreiten einer Toleranzgrenze von 5 v.H. erfolgt, da diese nur auf versehentliche Kalkulationsfehler (vgl. hierzu Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, § 2 Rn. 67 ff., Stand: 11.2018) Anwendung findet (Nds. OVG, Urt. v. 24.09.2013 - 9 LB 22/11 -, juris Rn. 66).

  • OVG Niedersachsen, 15.04.1993 - 9 M 5550/92

    Abfallentsorgung; Entstehungszeitpunkt (Abgabenschulden); Erhebungszeitraum;

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob eine Bestimmung des Zeitpunkts des Entstehens der Benutzungsgebühr auch dann notwendig ist, wenn dieser am Ende des Erhebungszeitraumes liegt und der Gebührentatbestand somit mit der abgeschlossenen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2b NKAG i. V. m. § 38 Abgabenordnung - AO - verwirklicht ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.04.1993 - 9 M 5550/92 -, juris Rn. 2; Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, § 5 Rn. 55, Stand: 3.2018).

    Fällig werden kann aber nur eine bereits entstandene Abgabenschuld, so dass bei vorgezogener Fälligkeit auch das Entstehen der Gebührenschuld vor Ablauf des Erhebungszeitraums zwingend notwendig ist (Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2006 - 9 LA 158/03 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 15.04.1993 - 9 M 5550/92 -, juris Rn. 2).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 9 LA 158/03

    Abfallbeseitigungsgebühr; Entstehung; Fälligkeit; Gebührenschuld

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18
    Fällig werden kann aber nur eine bereits entstandene Abgabenschuld, so dass bei vorgezogener Fälligkeit auch das Entstehen der Gebührenschuld vor Ablauf des Erhebungszeitraums zwingend notwendig ist (Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2006 - 9 LA 158/03 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 15.04.1993 - 9 M 5550/92 -, juris Rn. 2).

    Zu beachten ist, dass der Zeitpunkt des Entstehens entscheidend für die Frage ist, ob tatsächliche und rechtliche Veränderungen die Höhe der Gebührenforderung beeinflussen können (vgl. Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, § 5 Rn. 57, Stand: 3.2018; VG Stade, Urt. v. 17.04.2002 - 1 A 1591/00 -, juris Rn. 14); ist die Gebühr bereits zu Beginn des Erhebungszeitraums entstanden, führen Veränderungen rechtlicher oder tatsächlicher Natur während des Erhebungszeitraums nicht zu einer Änderung der Gebührenschuld (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2006 - 9 LA 158/03 -, juris Rn. 5; VG Göttingen, Urt. v. 23.02.2011 - 3 A 170/09 -, juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2015 - 9 LB 117/12

    Abfallgebühren; Angemessenheit; öffentlicher Auftrag;

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18
    Auf der zweiten Stufe sind die umlagefähigen Kosten nach Maßgabe des in der Satzung vorgesehenen gültigen Gebührenmaßstabes auf alle Benutzer der Einrichtung leistungsgerecht (§ 5 Abs. 3 NKAG) zu verteilen, wobei der voraussichtliche Umfang der Inanspruchnahme im Kalkulationszeitraum nach Maßstabseinheiten zu schätzen ist (Nds. OVG, Urt. v. 27.06.2011 - 9 LB 168/09 -, juris Rn. 21; Urt. v. 16.07.2015 - 9 LB 117/12 -, juris Rn. 26; Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 727, Stand: März 2018).

    Die Stufen der Berechnung müssen für die Mitglieder des Satzungsgebers in sich schlüssig und aus sich heraus verständlich dargestellt sein, wobei sich Einzelheiten auch erst aus Anlagen ergeben dürfen (Nds. OVG, Urt. v. 16.07.2015 - 9 LB 117/12 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 9 LB 187/09

    Gebührenfähigkeit eines Wagniszuschlags in Höhe von 3 Prozent auf die mit der

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18
    Die Trennung der öffentlichen Einrichtungen zur Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung wird dem Umstand gerecht, dass nach § 96 Abs. 3 Nr. 1 Niedersächsisches Wassergesetz - NWG - die Niederschlagswasserbeseitigungspflicht in erster Linie den Grundstückseigentümern obliegt und eine rechtliche Verselbständigung der unterschiedlichen Zwecken dienenden Einrichtungen daher geboten ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 17.07.2012 - 9 LB 187/09 -, juris Rn. 34; Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 707, Stand: März 2016).

    In dem Fall, dass Sondergebühren für die Benutzung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung erhoben werden, ist jedoch eine eigenständige Kalkulation jeder Gebühr mit entsprechender sachgerechter Aufteilung der Kosten und unter Ansatz der jeweiligen Maßstabseinheiten erforderlich (Nds. OVG, Urt. v. 17.07.2012 - 9 LB 187/09 -, juris Rn. 57; Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 211a, 211b, Stand: September 2002).

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06

    Ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag;

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18
    Dies setzt voraus, dass die Kalkulation die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt (Nds. OVG, Urt. v. 22.06.2009 - 9 LC 409/06 -, juris Rn. 27).

    Es ist erforderlich, dass die Gebührenkalkulation dem Rat als dem für die Beschlussfassung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NKAG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz - NKomVG - zuständigen Organ bei der Entscheidung über die Satzung vorgelegen hat und er sich diese zu eigen macht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 22.06.2009 - 9 LC 409/06 -, juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 13 LB 54/12

    Bestimmtheitsgebot; Erforderlichkeit; Fleischuntersuchung; Gebühr;

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18
    (Nds. OVG, Urt. v. 20.11.2014 - 13 LB 54/12 -, juris Rn. 78).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18
    Dies ergibt sich auch aus § 271 BGB (vgl. Hau/Poseck in: BeckOK BGB, § 271 Rn. 2, Stand: 01.05.2020), der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1981 - 8 C 4/81 -, juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 2038/94

    Ermächtigung; Kindergartengebühren; Staffelung; Satzungsgeber; Bruttoeinkommen;

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18
    Jedenfalls dann, wenn die Gebührenschuld vor Ende des Erhebungszeitraumes entstehen soll (antizipierte Gebühr), bedarf es einer ausdrücklichen Regelung des Entstehungszeitpunktes in der Gebührensatzung (Nds. OVG, Beschl. v. 20.03.1997 - 9 L 2554/95 -, juris Rn. 3; anders für monatliche Kindergartengebühren: Nds. OVG, Urt. v. 15.09.1997 - 9 L 4663/95 -, juris Rn.27; Urt. v. 23.11.1994 - 9 L 2038/94 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07

    Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2014 - 9 LC 191/11

    Niederschlagswassergebühren bei Einleitung in eine Kläranlage

  • VG Düsseldorf, 28.11.2005 - 5 K 4179/02

    Kosten der Straßensinkkästen

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

  • VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09

    Abfallgebühr; Drittleistungsentgelt; Fehlertoleranzgrenze; Fremdleistungsentgelt;

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2009 - 9 LB 415/07

    Straßenreinigungsgebührenpflicht bei Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage

  • OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 9 L 2554/95

    Straßenreinigung; Gebührenschuld; Zeit der Entstehung; Halbseitige Reinigung;

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 9 KN 309/13

    Abwälzbarkeit; Beherbergungsbetrieb; berufliche Steuer; Besteuerung;

  • OVG Sachsen, 27.03.2001 - 5 D 291/99

    Nichtigerklärung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2007 - 9 A 3648/04

    Nichtige Abwassergebührensatzung

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2008 - 9 LA 348/07

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr als Kosten der

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1997 - 9 L 4663/95

    Kindergartengebühren; Gebühren; Unverhältnismäßige Gebührenprogression

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.03.1989 - 9 A 57/88
  • VG Stade, 17.04.2002 - 1 A 1591/00

    Entstehen der Gebührenschuld; Gebühr; Jahresgebühr; Rückwirkung; Satzung

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 CN 1.18

    Normenkontrolle gegen eine Abfallgebührensatzung; Verfahren bei der

  • OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90

    Gebührenbemessung; Entsorgung; Hauskläranlage; Frischwasserverbrauch;

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2002 - 9 LB 215/02

    Abschreibung; Anschaffungswert; Behördenleiter; betriebswirtschaftlicher

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2011 - 9 LB 168/09

    Einstellung von abfallmengenabhängigen Kosten in die Kalkulation der Grundgebühr

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.02.1990 - 9 L 61/89

    Gemeinde; Kanalbenutzungsgebühr; Einwohnergleichwert; Bemessungsmaßstab;

  • BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04

    Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit;

  • VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20

    Grundgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung (2018)

    Fehler bei der Gebührenkalkulation führen mithin nicht für sich allein, sondern nur dann zu deren Unwirksamkeit, wenn sie zur Folge haben, dass der beschlossene Gebührensatz die sich bei ordnungsgemäßer Kalkulation ergebende Gebührenobersatzgrenze mehr als nur geringfügig übersteigt (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 04.11.2002 - 9 LB 215/02 - OVG LSA, B.v. 23.04.2009 - 4 L 299/07 -: Bagatellgrenze bei bis zu 3 %; beide juris).Die fehlerhafte Einstellung einzelner Kostenpositionen oder die fehlerhafte Nichtberücksichtigung einzelner Teile der Maßstabseinheiten, Rechenfehler oder sonstige Fehler, die sich auf das Kalkulationsergebnis nicht auswirken können oder nicht ausgewirkt haben, sind rechtlich unbeachtlich, sofern dadurch der Gebührensatz nicht erheblich zum Nachteil der Gebührenpflichtigen beeinträchtigt ist, weil er ohnehin auf prognostischen Ansätzen beruht und eine Kalkulation naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet ist (vgl. VG Lüneburg, U.v. 22.07.2020 - 3 A 114/18 -, juris).Beachtlich sind jedoch in jedem Fall methodische, das Berechnungsverfahren betreffende Kalkulationsfehler; auf diese ist die "Bagatellgrenze" nicht anwendbar (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 24.09.2013 - 9 LB 22/11 -, juris).

    Der Prognose fehlt es dann an einer sachlichen Grundlage, also an einer ausreichenden Ermittlung der Kalkulationsgrundlagen (vgl. VG Lüneburg, U.v. 22.07.2020 - 3 A 114/18 -, juris).

  • VG Magdeburg, 11.05.2021 - 9 A 349/19

    Rechtmäßigkeit einer Niederschlagswassergebühr; Umfang der Einleitfläche

    Eine Differenzierung nach dem Grad der Verdichtung durch Berücksichtigung eines Abflussbeiwertes, der ausdrückt, wieviel Regenwasser nach der Art der Befestigung regelmäßig abfließt, ist aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht erforderlich (OVG Lüneburg, U.v. 24.09.1999 - 9 L 1269/97 -, juris Rn. 4; VG Lüneburg, U.v. 22.07.2020 - 3 A 114/18 -, juris Rn. 44; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 390, Stand: September 2017).
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