Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42311
VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15 (https://dejure.org/2016,42311)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29.09.2016 - 4 A 96/15 (https://dejure.org/2016,42311)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 29. September 2016 - 4 A 96/15 (https://dejure.org/2016,42311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,42311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 206/15

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15
    Dieser Bescheid ist Gegenstand des Parallelverfahrens (4 A 206/15).

    Insoweit verweist die Kammer vollumfänglich auf die Ausführungen im Urteil vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren (Az. 4 A 206/15).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2014 - 4 LA 46/14

    Aufklärung; Belehrung; Eltern; Heimerziehung; Inobhutnahme; Kostenbeitrag;

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15
    Insoweit besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen der Inobhutnahme als einer vorläufigen Maßnahme, die nach ihrem Wesen auf einen kurzen Zeitraum von wenigen Tagen oder Wochen angelegt ist (vgl. § 42 Abs. 3 SGB VIII), und längerfristig angelegten Jugendhilfeleistungen wie der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, denn bei einer Inobhutnahme muss sich ein naturalunterhaltspflichtiger Elternteil wegen der vorläufigen Natur und der absehbar kurzen Dauer dieser Maßnahme vorerst nur in geringem Umfang in seiner wirtschaftlichen Lebensgestaltung auf die Kostenbeitragspflicht einstellen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.12.2014 - 4 LA 46/14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 4 ME 2/10

    Zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnungseigentums eingegangene

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15
    Denn Schuldverpflichtungen, die zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnungseigentums eingegangen worden sind, stellen nur insoweit Belastungen im Sinne des § 93 Abs. 3 SGB VIII dar, als sie über den Betrag hinausgehen, der für den durch die Nutzung des Eigentums erzielten Wohnwert anzusetzen ist (st. Rspr., vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 26.1.2010 - 4 ME 2/10 -, juris).
  • VG Meiningen, 30.07.2015 - 8 K 166/14

    Kinder- und Jugendhilferecht; Hilfe zur Erziehung

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15
    Zwar ist in der Rechtsprechung im Weiteren streitig, ob § 44 SGB X im Kinder- und Jugendhilferecht anwendbar ist (ablehnend u.a. VG Meiningen, Urteil vom 30.7.2015 - 8 K 166/14 Me, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 20.2.2012 - 13 A 2874/09 -, V.n.b.; VG Düsseldorf, Urteil vom 14.6.2004 - 19 K 3244/03 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 14.06.2004 - 19 K 3244/03

    Voraussetzungen der Prozessfähigkeit eines Minderjährigen zur Durchsetzung

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15
    Zwar ist in der Rechtsprechung im Weiteren streitig, ob § 44 SGB X im Kinder- und Jugendhilferecht anwendbar ist (ablehnend u.a. VG Meiningen, Urteil vom 30.7.2015 - 8 K 166/14 Me, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 20.2.2012 - 13 A 2874/09 -, V.n.b.; VG Düsseldorf, Urteil vom 14.6.2004 - 19 K 3244/03 -, juris).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15
    Denn die Belehrung nach § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII soll es naturalunterhaltspflichtigen Eltern auch ermöglichen, im Hinblick auf die drohende Kostenbeitragspflicht vermögensrechtliche Dispositionen zu treffen, insbesondere Rücklagen für die Beitragszahlung zu bilden (BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 5 C 22/11 -, juris).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15
    Die Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag ist nur dann angemessen im Sinne dieser Vorschrift, wenn dem (erwerbstätigen) Kostenbeitragspflichtigen der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt belassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 5 C 10/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2020 - 10 OA 173/20

    Androhung; Gegenstandswert; Hauptsache; Interesse; Streitwert; Titel;

    4 Das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung eines bereits titulierten Anspruchs gemäß § 172 VwGO ist nämlich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (und des OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2010 - 8 E 555/10 -, juris Rn. 2, sowie des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.07.2000 - 13 S 352/00 -, juris Leitsatz und Rn. 3; diese Auffassung war auch noch im Senatsbeschluss vom 09.09.2002 - 10 OB 97/02 -, juris Rn. 9, vertreten worden) nicht mit dem Wert der Hauptsache (hier nach der Gegenstandswertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für das Hauptsacheverfahren 4 A 96/15: 24.700 EUR) gleichzusetzen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht