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   VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20   

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VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20 (https://dejure.org/2021,16170)
VG Leipzig, Entscheidung vom 05.05.2021 - 1 K 860/20 (https://dejure.org/2021,16170)
VG Leipzig, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 1 K 860/20 (https://dejure.org/2021,16170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • beck-blog

    Falschparken auf Radweg: Abschleppen geht eigentlich immer!

  • RA Kotz

    Fahrzeug auf Radweg abgestellt - Abschleppen zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abschleppen eines auf einer als Radweg gekennzeichneten Verkehrsfläche abgestellten ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Radweg zugeparkt: Pkw abgeschleppt

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Darf ein Kfz, das auf einem Radweg abgestellt wurde, abgeschleppt werden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Parken am Ende des Radwegs rechtfertigt Abschleppen des Fahrzeugs - Durch Zeichen 237 und 295 StVO nebst Piktogramm "Fahrrad" gekennzeichneter Radweg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

    Auszug aus VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
    Dieses Gebot ist sofort vollziehbar, weil es analog § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO auf unbedingte Befolgung angelegt ist und deshalb funktionell einer unaufschiebbaren, von einem Polizeivollzugsbeamten getroffenen Anordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 26.1.1988 - 7 B 189/87 -, juris Rn. 8; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 80 Rn. 64 m. w. N.).

    Der mit den Zeichen 237 und 295 der Anlage 2 StVO nebst Piktogramm "Fahrrad" verkörperte Radweg und das hiermit verbundene Parkverbot ist gegenüber dem Kläger als Fahrzeughalter auch wirksam geworden, selbst wenn er es nicht persönlich zur Kenntnis genommen haben sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 15).

    Die Abschleppkosten durften gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 SächsVwVG auch durch Leistungsbescheid gegenüber dem Kläger als Fahrzeughalter festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 31).

    Ein atypischer Fall ist in diesem Sinne anzunehmen, wenn von einem Fahrzeug, das ohne Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften geparkt war, später eine Störung ausgeht, die nicht vorhersehbar war und nicht in der Risikosphäre des Halters oder Fahrers lag (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.6.1991, DVBl. 1991, 1330).

  • OVG Sachsen, 23.03.2009 - 3 B 891/06

    Kostentragung für das Abschleppen eines ursprünglich erlaubt abgestellten

    Auszug aus VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
    Die Abschleppkosten durften gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 SächsVwVG auch durch Leistungsbescheid gegenüber dem Kläger als Fahrzeughalter festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 31).

    Nach allgemeiner Auffassung scheidet eine Kostenauferlegung allerdings ausnahmsweise in Fällen einer Unbilligkeit aus (vgl. § 1 Abs. 2 i. V. m. § 11 Nr. 5 SächsVwKG; SächsOVG, Urt. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06 -, juris Rn. 30, OVG Hamburg, Beschl. v. 27.11.2009, NVwZ-RR 2010, 263).

    Von dem im angefochtenen Leistungsbescheid festgesetzten Betrag i. H. v. 305, 60 Euro sind die Kosten der Zustellung i. H. v. 2,61 Euro als Nebenforderungen im Sinne von § 43 Abs. 1 GKG nicht zu berücksichtigen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06 -, juris Rn. 39 ff.).

  • OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 253/04

    Ersatz von Abschleppkosten bei Parken in vorübergehend eingerichtetem Halteverbot

    Auszug aus VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
    Für die Durchführung der Ersatzvornahme ist es ausreichend, dass ein wirksamer, sofort vollziehbarer Verwaltungsakt vorliegt, während es auf dessen Rechtmäßigkeit nicht ankommt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 11.2.2002, - 3 Bf 237/00 -, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris).

    Die Abschleppkosten durften gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 SächsVwVG auch durch Leistungsbescheid gegenüber dem Kläger als Fahrzeughalter festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 31).

  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
    Damit ist nicht nur das Überfahren des Radwegs mit einem Pkw grundsätzlich untersagt (vgl. Nr. 68 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, 1. Ge- und Verbote Nr. 3 b) und c) sowie Erläuterung Nr. 3 zu Zeichen 237), sondern auch das Parken, wofür nach § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO ansonsten der rechte Seitenstreifen oder Fahrbahnrand zu nutzen ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 28.3.2000 - 3 Bf 215/98 -, juris Rn. 24).

    Ebenso ist das Abschleppen eines Fahrzeugs, das in einen Radweg hineinragt, wegen der Verkehrsbedeutung des Sonderweges regelmäßig nicht zu beanstanden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 15.4.2011 - 5 A 954/10 -, juris Rn. 10; OVG Hamburg, Urt. v. 28.3.2000 - 3 Bf 215/98 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
    Aus diesem Verbot folgt gleichsam für die Verkehrsteilnehmer, die den Sonderweg nicht benutzen dürfen, das Gebot des Wegfahrens, was eine Verpflichtung zu einer vertretbaren Handlung darstellt (zum Haltverbot vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316 [319]).

    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und bei ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne Weiteres erkennen kann, äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2016 - 3 C 10/15 -, LS juris; Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316 [318]).

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

    Auszug aus VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und bei ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne Weiteres erkennen kann, äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2016 - 3 C 10/15 -, LS juris; Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316 [318]).

    Die Nichteinhaltung rechtfertigt aber nicht stets die Annahme, dass die Verkehrszeichen weder hinreichend sichtbar noch zumindest insoweit wahrnehmbar sind, dass Anlass zur Nachschau besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2016 - 3 C 10/15 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
    Die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, dürfen nicht außer Verhältnis zum bezweckten Erfolg stehen, was aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu beurteilten ist (BVerwG, Beschl. v. 18.2.2002 - 3 B 149/01 -, juris Rn. 4).

    Hinzukommt das generalpräventiv begründete öffentliche Interesse an der Entfernung des Fahrzeugs (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.2.2002 - 3 B 149/01 -, juris Rn. 4).

  • OVG Hamburg, 27.11.2009 - 3 Bf 36/06

    Kostentragungspflicht für ein abgeschlepptes Fahrzeug eines Handwerkerbetriebes

    Auszug aus VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
    Nach allgemeiner Auffassung scheidet eine Kostenauferlegung allerdings ausnahmsweise in Fällen einer Unbilligkeit aus (vgl. § 1 Abs. 2 i. V. m. § 11 Nr. 5 SächsVwKG; SächsOVG, Urt. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06 -, juris Rn. 30, OVG Hamburg, Beschl. v. 27.11.2009, NVwZ-RR 2010, 263).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 5 A 954/10

    Verhältnismäßigkeit des Abschleppens eines nicht nur unerheblich in einen Radweg

    Auszug aus VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
    Ebenso ist das Abschleppen eines Fahrzeugs, das in einen Radweg hineinragt, wegen der Verkehrsbedeutung des Sonderweges regelmäßig nicht zu beanstanden (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 15.4.2011 - 5 A 954/10 -, juris Rn. 10; OVG Hamburg, Urt. v. 28.3.2000 - 3 Bf 215/98 -, juris Rn. 28).
  • OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00

    Verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Erstattungsanspruch; Kosten der

    Auszug aus VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20
    Für die Durchführung der Ersatzvornahme ist es ausreichend, dass ein wirksamer, sofort vollziehbarer Verwaltungsakt vorliegt, während es auf dessen Rechtmäßigkeit nicht ankommt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 11.2.2002, - 3 Bf 237/00 -, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris).
  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70

    Feststellung von Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Umgehung

  • OVG Sachsen, 05.02.2010 - 3 A 141/08

    Abschleppen eines in einer Feuerwehrzufahrt geparkten Kraftfahrzeugs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2625/00

    Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Fahrzeugen rechtmäßig

  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

  • BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00

    Kfz-Umsetzungsgebühren

  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02

    Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz

  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

  • BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17

    Sichtbarkeit eines nicht den Höhenvorgaben der VwV-StVO entsprechend

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