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VG Leipzig, 05.06.2002 - 2 K 1015/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung aufgewendeter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Verziehens eines Leistungsberechtigten vom Ort seines bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts; Auslegung des Begriff des Verziehens in § 10b Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 3441/99
Lastenverteilung bei Flüchtlingsaufnahme - "Verziehen" iSd AsylbLG § 10b Abs 3
Auszug aus VG Leipzig, 05.06.2002 - 2 K 1015/98
Das Merkmal des Verziehens sei durch den sprachlich identischen Begriff in § 107 BSHG nicht in einer Weise vorgeprägt, dass zwangsläufig auch ein erzwungener Ortswechsel hierunter fallen müsste (Urt. v. 13.7.2001, 8 K 3441/99).
- OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LB 532/02
Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Umzug von …
Denn der Grund für den Ortswechsel ist ebenso unerheblich wie der Wille zum Umzug (…GK, a.a.O., RdNr. 75; so auch VG Greifswald, Urt. v. 26.1.1999 - 5 A 559/98 - VG Magdeburg, Urt. v. 25.1.2002, 6 A 581/00 MD - VG Chemnitz, Urt. v. 6.12.2000 - 5 K 1533/98 - in diesem Punkt auch zustimmend VG Leipzig, Urt. v. 5.6.2002 - 2 K 1015/98 -, zitiert nach JURIS;… VG Potsdam, Urt. v. 16.4.2002 - 7 K 3466/98 -).