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   VG Leipzig, 13.09.2011 - 6 K 86/08   

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https://dejure.org/2011,26579
VG Leipzig, 13.09.2011 - 6 K 86/08 (https://dejure.org/2011,26579)
VG Leipzig, Entscheidung vom 13.09.2011 - 6 K 86/08 (https://dejure.org/2011,26579)
VG Leipzig, Entscheidung vom 13. September 2011 - 6 K 86/08 (https://dejure.org/2011,26579)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

    Auszug aus VG Leipzig, 13.09.2011 - 6 K 86/08
    Die deutsche öffentliche Ordnung ist nur verletzt, wenn das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGH, Beschl. v. 18.09.2001 - IX ZB 51/00 - zit nach juris).
  • BGH, 25.09.2008 - IX ZB 205/06

    Geltendmachung der Restschuldbefreiung in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus VG Leipzig, 13.09.2011 - 6 K 86/08
    Im Unterschied zum deutschen Insolvenzrecht (§ 301 InsO), wo eine Restschuldbefreiung zur Entstehung einer unvollkommenen Verbindlichkeit führt, die weiterhin freiwillig erfüllbar, aber nicht erzwingbar ist (BGH, Beschl. v. 25.09.2008 - IX ZB 205/06 - zit. nach juris), gehen Verbindlichkeiten nach englischem Insolvenzrecht endgültig unter (vgl. Sektion 281 Abs. 1, Sektion 282 Abs. 1 Insolvency Act 1986).
  • OLG Dresden, 21.05.2008 - 13 U 1953/07

    Auskunftsanspruch des Auftraggebers in einem GMP-Vertrag

    Auszug aus VG Leipzig, 13.09.2011 - 6 K 86/08
    Zwar kann dieser als Nebenanspruch aus einer Zahlungsverpflichtung iVm § 242 BGB analog, § 62 Satz 2 VwVfG resultieren (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 21.05.2008 - 13 U 1953/07 zit. nach juris), jedoch nicht aus der geltend gemachten Verpflichtung des Beklagten zur Abtretung der Bürgschaften der erschließenden Gewerke im Rahmen deren Gewährleistung (§ 7 Erschließungsvertrag 2004 und § 8 Erschließungsvertrag 2000).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

    Auszug aus VG Leipzig, 13.09.2011 - 6 K 86/08
    Sie sind daher jedenfalls infolge der Entschuldungswirkung der Restschuldbefreiung nicht mehr gerichtlich durchsetzbar (OLG Brandenburg, Urt. v. 25.05.2011 - 13 U 100/07 -, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2013 - 22 U 37/13

    Internationale Zuständigkeit eines englischen Insolvenzgerichts bei Verlegung des

    Erhöhte Anforderungen an die Darstellung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen des Insolvenzschuldners folgen aus der in der Präambel der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 (dort zu 4) enthaltenen Begründung, dass im Interesse eines ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkts verhindert werden muss, dass es für die Parteien vorteilhafter ist, Vermögensgegenstände bzw. Rechtsstreitigkeiten von einem Mitgliedsstaat in einen anderen zu verlagern, um auf diese Weise eine verbesserte Rechtsstellung anzustreben ("forum shopping", vgl. auch VG Leipzig, Urteil vom 13.09.2011, 6 K 86/08, www.juris.de, dort Rn 50, mit Anm. Cranshaw, jurisPR-InsR 22/2011, Anm. 4; Bloching, Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 18.09.2001, IX ZB 51/00, DStR 2002, 2185, dort zu 1.c. mwN; Münchener Kommentar-Reinhart, VO (EG) 1346/2000, 2. Auflage 2008, Art. 3, Rn 53 mwN in Fn 3; Zöller-Geimer, a.a.O., IZPR, Rn 58 ff. mwN; vgl. zum "Insolvenztourismus" als Maßnahme des Schuldners zwecks Begründung der internationalen Zuständigkeit ausländischer Gerichte auch: OLG Brandenburg, Urteil vom 25.05.2011, 1 U 100/07, www.juris.de, dort Rn 12; Renger, Wege zur Restschuldbefreiung nach dem Insolvency Act 1986, 2012, Seite 19/181 ff. mwN).

    Auch wenn eine kürzere Wohlverhaltensperiode in einem anderen Mitgliedstaat gegenüber dem deutschen Recht als solche nicht ohne weiteres gegen den ordre-public-Vorbehalt verstößt, kann eine - hier zudem nur kurzfristig erfolgte - Verlegung der Meldeadresse und/oder des tatsächlichen Wohnsitzes des Schuldners zur Ausnutzung einer solchen kürzeren Wohlverhaltensperiode gegen den ordre-public-Vorbehalt verstoßen, wenn sie - wie hier und oben vom Senat bereits im Einzelnen festgestellt - in der Gesamtschau aller konkreten Umständen des Einzelfalles sowie des nicht entkräfteten Anscheins eines Rechtsmissbrauchs das Grundinteresse der Gesellschaft beeinträchtigt (vgl. Münchener Kommentar-Kindler, a.a.O., VO (EG) 1346/2000, Art. 26, Rn 17 mwN in Fn 14-16; Münchener Kommentar-Reinhart, a.a.O., VO (EG) 1346/2000, Art. 3, Rn 55; vgl. auch VG Leipzig, Urteil vom 13.09.2011, 6 K 86/08, www.juris.de, dort Rn 50, mit Anm. Cranshaw, jurisPR-InsR 22/2011, Anm. 4; Gottwald/Kolmann, Insolvenzrechtshandbuch, 4. Auflage 2010, § 133, Rn 90 mwN; zur Simulation bzw. missbräuchlichen Verlegung des "centre of main interests" - COMI - vgl. aber auch: Renger, a.a.O., Seite 212/213 mwN).

  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11

    Insolvenz in England: Überprüfung englischer Insolvenzbeschlüsse verneint

    Ausfertigung Az.: 5 A 754/11 6 K 86/08.

    Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 13. September 2011 - 6 K 86/08 - zuzulassen, wird abgelehnt.

  • KG, 25.09.2013 - 28 U 36/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Geltendmachung des Einwands der

    c) Abgesehen von der Frage der Aktivlegitimation bleibt die Berufung aber auch deshalb erfolglos, weil ein - auch in Deutschland zu respektierendes (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-444/07; VG Leipzig, Urteil vom 13.9.2011 - 6 K 86/08 - unter 2.2 ff.) - Vollstreckungshindernis nach englischem Recht nicht besteht.
  • VG Regensburg, 17.06.2014 - RO 4 E 14.898

    Wirkungen einer englischen Restschuldbefreiung in Deutschland; maßgebliche Sach-

    Im Übrigen wurde die Antragstellerin durch die Restschuldbefreiung nach englischem Recht grundsätzlich von allen Forderungen befreit, denen sie im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgesetzt war (vgl. sec. 281 IA 1986, VG Leipzig vom 13. September 2011, 6 K 86/08, juris, Rz 46).
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