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   VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11   

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VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11 (https://dejure.org/2016,3393)
VG Leipzig, Entscheidung vom 15.02.2016 - 1 K 986/11 (https://dejure.org/2016,3393)
VG Leipzig, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 1 K 986/11 (https://dejure.org/2016,3393)
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  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 13 OA 130/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr i.R.d. Festsetzung der

    Auszug aus VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11
    Sie tritt insoweit an die Stelle des Mandanten (vgl. BayLSG, Beschl. v. 2.12.2015 - L 15 SF 133/15 -, Rn. 27; NdsOVG, Beschl. v. 19.10.2010 - 13 OA 130/10 -, Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.12.2011 - 18 W 214/11 -, Rn. 10).

    Ebenso die Ansicht, dass bei dem Rechtsanwalt, der vorprozessual nicht im Wege der Beratungshilfe tätig geworden ist, lediglich eine hälftige (streitwertunabhängige) Beratungshilfegeschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Höhe von 35, 00 Euro anzurechnen ist, wenn die Voraussetzungen für eine Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung und damit für die Bewilligung von Beratungshilfe vorliege (vgl. zum Überblick des Meinungsstand: NdsOVG, Beschl. v. 19.10.2010 - 13 OA 130/10 -, , Rn. 15 ff.).

  • LSG Bayern, 02.12.2015 - L 15 SF 133/15

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Auszug aus VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11
    Sie tritt insoweit an die Stelle des Mandanten (vgl. BayLSG, Beschl. v. 2.12.2015 - L 15 SF 133/15 -, Rn. 27; NdsOVG, Beschl. v. 19.10.2010 - 13 OA 130/10 -, Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.12.2011 - 18 W 214/11 -, Rn. 10).

    Dafür spricht die Regelung in § 55 Abs. 5 RVG , wonach Zahlungen, die der Rechtsanwalt erhalten hat, anzuzeigen sind (vgl. im Einzelnen BayLSG, Beschl. v. 2.12.2015, a. a. O.; HessLSG, Beschl. v. 3.2.2015 - L 2 AS 605/14 B -, ).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 4 OA 306/12

    Anrechnung der Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG bei Vorliegen

    Auszug aus VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11
    Wenn ein Rechtsanwalt seine vorprozessualen Tätigkeiten nicht im Rahmen der Beratungshilfe vornimmt, sondern als Wahlanwalt, so ist für die Ermittlung der anzurechnenden Geschäftsgebühr bei der Vergütungsfestsetzung auf die Tabelle in § 13 RVG abzustellen und nicht auf die Tabelle in § 49 RVG (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.10.2010 - 13 A 130/10 -, Rn. 13, m.Rspr.N.; Beschl. v. 17.5.2013 - 4 OA 306/12 -, ).

    Die gegenteilige Auffassung - die auch von der Erinnerungsführerin vertreten wird -, wonach der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr gemäß § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen sei, vermag nicht zu überzeugen, da ein Rechtsanwalt bei dieser Betrachtungsweise die volle Geschäftsgebühr und eine ungekürzte Verfahrensgebühr erhalten kann (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17.5.2013 - 4 OA 306/12 -, ).

  • OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 18 W 93/13

    Zur Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf die dem gemäß

    Auszug aus VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11
    Zwar werden derartige Meinungen in der Rechtsprechung vertreten (vgl. z.B. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.2.2014 - 18 W 93/13 -, ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2012 - 17 E 1204/11

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Erledigungsgebühr

    Auszug aus VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11
    Aus den Regelungen der § 45 Abs. 1 , § 55 Abs. 1 , § 56 Abs. 1 Satz 1 RVG ergibt sich, dass Beteiligte des streitigen Erinnerungsverfahrens der beigeordnete Rechtsanwalt und die Staatskasse und nicht die Beteiligten des Ausgangsverfahrens sind (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 6.3.2012 - 17 E 1204/11 -, ).
  • BVerwG, 31.01.2000 - 8 B 22.00

    Rechtsmittelausschluß im Vermögensrecht; Beschwerde gegen Entscheidung des VG im

    Auszug aus VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11
    Dieser Beschluss ist gemäß § 37 Abs. 2 Vermögensgesetz - VermG - unanfechtbar (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2000 - 8 B 22.00 - SächsOVG, Beschl. v. 22.12.2003 - 1 E 243/03 - (zur Kostenerinnerung); Beschl. v. 9.1.1998 - 1 S 7/98 - (zu PKH)).
  • LSG Hessen, 03.02.2015 - L 2 AS 605/14

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr für die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11
    Dafür spricht die Regelung in § 55 Abs. 5 RVG , wonach Zahlungen, die der Rechtsanwalt erhalten hat, anzuzeigen sind (vgl. im Einzelnen BayLSG, Beschl. v. 2.12.2015, a. a. O.; HessLSG, Beschl. v. 3.2.2015 - L 2 AS 605/14 B -, ).
  • OVG Sachsen, 09.01.1998 - 1 S 7/98

    Beschwerde; Prozeßkostenhilfe; Vermögensgesetz; PKH- Entscheidung; Rechtsmittel

    Auszug aus VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11
    Dieser Beschluss ist gemäß § 37 Abs. 2 Vermögensgesetz - VermG - unanfechtbar (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2000 - 8 B 22.00 - SächsOVG, Beschl. v. 22.12.2003 - 1 E 243/03 - (zur Kostenerinnerung); Beschl. v. 9.1.1998 - 1 S 7/98 - (zu PKH)).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die von der Staatskasse geschuldeten

    Auszug aus VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11
    Sie tritt insoweit an die Stelle des Mandanten (vgl. BayLSG, Beschl. v. 2.12.2015 - L 15 SF 133/15 -, Rn. 27; NdsOVG, Beschl. v. 19.10.2010 - 13 OA 130/10 -, Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.12.2011 - 18 W 214/11 -, Rn. 10).
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