Rechtsprechung
   VG Leipzig, 15.08.2013 - 1 L 271/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37342
VG Leipzig, 15.08.2013 - 1 L 271/13 (https://dejure.org/2013,37342)
VG Leipzig, Entscheidung vom 15.08.2013 - 1 L 271/13 (https://dejure.org/2013,37342)
VG Leipzig, Entscheidung vom 15. August 2013 - 1 L 271/13 (https://dejure.org/2013,37342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Mitführung und Benutzung von Kunststoffplakaten in der Größe DIN A1 bis DIN A0 in einer Auflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Thüringen, 12.11.1993 - 2 EO 147/93

    Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung einer Kundgebung der Nationaldemokratischen

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.2013 - 1 L 271/13
    Wegen der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei dem Erlass von Auflagen insoweit keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung nach § 15 Abs. 2 VersG verbleibt (vgl. zu allem BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233 und 341/81 -, BVerfGE 69, 315, 342 ff. sowie ThürOVG, Beschl. v. 12.11.1993 - 2 EO 147/93 -, ThürVBl. 1994, 115 und v. 13.10.1995 - 2 EO 647/95 -).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.2013 - 1 L 271/13
    Wegen der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei dem Erlass von Auflagen insoweit keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung nach § 15 Abs. 2 VersG verbleibt (vgl. zu allem BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233 und 341/81 -, BVerfGE 69, 315, 342 ff. sowie ThürOVG, Beschl. v. 12.11.1993 - 2 EO 147/93 -, ThürVBl. 1994, 115 und v. 13.10.1995 - 2 EO 647/95 -).
  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus VG Leipzig, 15.08.2013 - 1 L 271/13
    Dies verlangt eine Gefahrenprognose durch die Behörde, die nach dem Wortlaut des Gesetzes auf "erkennbaren Umständen", also auf Tatsachen, Sachverhalten oder sonstigen Erkenntnissen beruhen muss, die einen Schluss auf das künftige Verhalten der Veranstalter und Teilnehmer einer Versammlung zulassen; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hingegen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.4.1998, NVwZ 1998, 834 [BVerfG 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94] ).
  • VG Gelsenkirchen, 07.07.2015 - 1 L 1128/15

    Einstweilige Anordnung; amtsärztliche Untersuchung; Anordnungsgrund;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 - juris; Urteile vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 - juris und vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris; dem folgend OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Oktober 2012 - 1 B 550/12 -, juris, vom 25. Januar 2013 - 6 B 1220/12 -, juris und vom 27. November 2013 - 6 B 975/13 - juris - VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 17. April 2013 - 1 L 271/13 - und vom 9. Oktober 2013 - 1 L 916/13 -, n.v.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht