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VG Leipzig, 16.03.2021 - 8 K 488/20 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 26.02.2024 - 2 A 555/22
Ruhegehaltfähigkeit; Polizeizulage; Versorgungsfallprinzip
Die Regelung verstoße weder gegen Art. 33 Abs. 5 noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG; insoweit werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 16. März 2021 - 8 K 488/20 -, juris Rn. 22 ff. verwiesen.Zudem konnte der Kläger aufgrund der bei seinem Eintritt in den Ruhestand und bis zum 31. Dezember 2018 fortgeltenden "alten" Rechtslage gerade kein Vertrauen entwickeln, dass die Polizeizulage bei der Festsetzung seiner Versorgungsbezüge Berücksichtigung finden würde (so bereits Senatsbeschl. v. 7. März 2022 - 2 A 249/21 -, n. v., mit dem die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 16. März 2021 - 8 K 488/20 - a. a. O. abgelehnt wurde; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Kammerbeschluss vom 24. August 2022 - 2 BvR 699/22 - n. v. nicht zur Entscheidung angenommen).