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   VG Leipzig, 19.04.2018 - 3 K 645/16   

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https://dejure.org/2018,53509
VG Leipzig, 19.04.2018 - 3 K 645/16 (https://dejure.org/2018,53509)
VG Leipzig, Entscheidung vom 19.04.2018 - 3 K 645/16 (https://dejure.org/2018,53509)
VG Leipzig, Entscheidung vom 19. April 2018 - 3 K 645/16 (https://dejure.org/2018,53509)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 22.06.2020 - 2 A 878/18

    Freizeitausgleich; Bundespolizei; Bereitschaftsdienst; G7-Gipfel

    Az.: 2 A 878/18 3 K 645/16.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 19. April 2018 - 3 K 645/16 - wird geändert.

    8 Die am 18. Mai 2016 erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 19. April 2018 - 3 K 645/16 - als unbegründet ab.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 19. April 2018 - 3 K 645/16 - zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 9. September 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. April 2016 zu verpflichten, für den Zeitraum vom 31. Mai bis zum 9. Juni 2015 (Einsatz beim G7-Gipfel in Elmau).

  • OVG Sachsen, 22.03.2019 - 2 A 878/18

    Freizeitausgleich; Abrechnung; Bereitschaftszeiten

    beglaubigte Abschrift Az.: 2 A 878/18 3 K 645/16.

    Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 19. April 2018 - 3 K 645/16 - zugelassen.

    Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 19. April 2018 - 3 K 645/16 - als unbegründet ab.

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 5 LA 24/19

    Bundespolizeibeamter: Dienstbefreiung wegen Einsatzstunden beim G7-Gipfel?

    § 11 BPolBG vermittele Beamten der Bundespolizei, selbst wenn eine Abrechnung danach für sie einen höheren Ausgleichsanspruch begründen könnte, kein subjektiv-öffentliches Recht, sondern diene allein der Vereinfachung organisatorischer Belange der Beklagten (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 22.11.2017 - 1 A 141/16 - [gemeint 1 A 131/16], juris; VG Köln, Urteil vom 8.3.2018 - 15 K 5143/16 -, juris; VG Leipzig, Urteil vom 19.4.2018 - 3 K 645/16 -).Durch die Ablehnung eines Ausgleichs nach § 11 BPolBG sei der Betroffene auch nicht "schutzlos" im Hinblick auf den von ihm begehrten Freizeitausgleich gestellt, denn in einem solchen Fall müsse der Dienstherr Freizeitausgleich nach § 88 BBG für jeden Einzelfall - wie vorliegend geschehen - berechnen.
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