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   VG Leipzig, 20.06.2017 - 6 L 403/17.A   

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VG Leipzig, 20.06.2017 - 6 L 403/17.A (https://dejure.org/2017,26950)
VG Leipzig, Entscheidung vom 20.06.2017 - 6 L 403/17.A (https://dejure.org/2017,26950)
VG Leipzig, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 6 L 403/17.A (https://dejure.org/2017,26950)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Leipzig, 18.12.2017 - 6 K 1426/17

    Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer

    Auszug aus VG Leipzig, 20.06.2017 - 6 L 403/17
    Am 28.4.2017 hat der Amtsvormund des Antragstellers Klage zum Verwaltungsgericht Leipzig erhoben (6 K 1426/17.A) und gleichzeitig vorliegenden Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Verfahrensakte verwiesen sowie auf die beigezogene Behördenakte und die Akte im Klageverfahren 6 K 1426/17.A Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2024 - 12 S 253/22

    Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen für unbegleiteten minderjährigen

    Der betroffene junge Mensch kann einen Zuständigkeitswechsel beantragen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15.03.2021 - 2 B 361/20 -, juris) und hat einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 18.12.2017 - 6 K 1426/17.A -, juris Rn. 18, und Beschluss vom 20.06.2017 - 6 L 403/17.A -, juris Rn. 19; ausführlich: Lange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 88a Rn. 46 ff. ; demgegenüber einen öffentlich-rechtlichen Vertrag annehmend: Bohnert in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 88a Rn. 10 ), jedenfalls dann, wenn Gründe des Kindeswohls für eine Zuständigkeitsübernahme streiten.
  • VG Leipzig, 18.12.2017 - 6 K 1426/17
    Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 20.6.2017 abgelehnt (Az.: 6 L 403/17.A).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, insbesondere das Protokoll der mündlichen Verhandlung verwiesen sowie auf die Akte im Eilverfahren 6 L 403/17.A und den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten ergänzend Bezug genommen.

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