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   VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19   

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https://dejure.org/2020,36608
VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19 (https://dejure.org/2020,36608)
VG Leipzig, Entscheidung vom 21.10.2020 - 1 K 1370/19 (https://dejure.org/2020,36608)
VG Leipzig, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 1 K 1370/19 (https://dejure.org/2020,36608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen - Parkausweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Sachsen, 23.03.2009 - 3 B 891/06

    Kostentragung für das Abschleppen eines ursprünglich erlaubt abgestellten

    Auszug aus VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
    Die Abschleppkosten durften schließlich auch nach § 24 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 SächsVwVG durch Leistungsbescheid gegenüber der Klägerin als Fahrzeughalterin festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 31).

    Nach allgemeiner Auffassung kann eine Kostenauferlegung nur ausnahmsweise in Fällen einer Unbilligkeit ausscheiden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 23.3.2009, SächsVBl. 2009, 185; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.11.2009, NVwZ-RR 2010, 263).

    Von dem im angefochtenen Leistungsbescheid festgesetzten Betrag i. H. v. 257, 61 Euro sind die Kosten der Zustellung i. H. v. 2,61 Euro als Nebenforderungen im Sinne von § 43 Abs. 1 GKG nicht zu berücksichtigen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06 -, juris Rn. 39 ff.).

  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

    Auszug aus VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
    Das hiernach mit den Verkehrszeichen der M... Straße verkörperte Verbot des Parkens ohne Parkschein für Nichtbewohner im Zeitraum von 9:00 bis 22:00 Uhr und das hiermit einhergehende Gebot des Entfernens des Fahrzeugs ist gegenüber der Klägerin als Halterin des Fahrzeugs ... auch wirksam geworden, selbst wenn es die Klägerin nicht persönlich zur Kenntnis genommen haben sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 26).

    Die Abschleppkosten durften schließlich auch nach § 24 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 SächsVwVG durch Leistungsbescheid gegenüber der Klägerin als Fahrzeughalterin festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 31).

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn von einem Fahrzeug, das ohne Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften geparkt worden war, später eine Störung ausgeht, die nicht vorhersehbar war und nicht in der Risikosphäre des Halters oder Fahrers liegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.6.1991, DVBl. 1991, 1330), etwa wenn mobile Haltverbotszeichen erst nach dem Abstellen eines Fahrzeugs und ohne hinreichende Vorlaufzeit aufgestellt wurden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 21).

  • OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 253/04

    Ersatz von Abschleppkosten bei Parken in vorübergehend eingerichtetem Halteverbot

    Auszug aus VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
    Das hiernach mit den Verkehrszeichen der M... Straße verkörperte Verbot des Parkens ohne Parkschein für Nichtbewohner im Zeitraum von 9:00 bis 22:00 Uhr und das hiermit einhergehende Gebot des Entfernens des Fahrzeugs ist gegenüber der Klägerin als Halterin des Fahrzeugs ... auch wirksam geworden, selbst wenn es die Klägerin nicht persönlich zur Kenntnis genommen haben sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 26).

    Die Abschleppkosten durften schließlich auch nach § 24 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1 SächsVwVG durch Leistungsbescheid gegenüber der Klägerin als Fahrzeughalterin festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 3 C 25/16 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2009 - 3 B 891/06, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008 - 3 Bf 253/04 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
    Es besteht insoweit ein Gebot des Entfernens des Fahrzeugs, mithin eine der Ersatzvornahme zugängliche Pflicht zur Vornahme einer vertretbaren Handlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316 [319]).

    Sind Verkehrszeichen - wie hier auf den Fotos des Vollzugsbediensteten vom 29.6.2018 ersichtlich - so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und bei ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne weiteres erkennen kann, so äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2016 - 3 C 10/15 -, LS juris; Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316 [318]).

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
    Entscheidend ist, dass durch den vorliegenden Parkverstoß die verkehrsregelnde Funktion der in der M... Straße aufgestellten Verkehrszeichen, die darin liegt, knappen Parkraum im Innenstadtbereich möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen, im Kern beeinträchtigt wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.9.1979 - 7 C 26/78 -, BVerwGE 58, 326 (331), juris Rn. 26 ff.; BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983, - 7 B 182/82 -, juris Rn. 5).

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass eine mehrstündige Überschreitung einer angeordneten Parkdauer, jedenfalls eine Überschreitung von drei Stunden, erheblich ist und das Abschleppen dann eine verhältnismäßige Maßnahme darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983 - 7 B 182/82 -, juris Rn. 5; VG Aachen, Urt. v. 16.5.2018 - 6 K 5781/17 -, juris Rn. 23; VG Bremen, Urt. v. 19.11.2009 - 5 K 1116/09 -, juris Rn. 17; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 12.8.2008 - 5 K 408/08.NW -, juris Rn. 29).

  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
    Der Ersatzvornahme nach § 24 Abs. 1 SächsVwVG lag ein vollstreckbarer Grundverwaltungsakt i. S. d. § 2 SächsVwVG in Form von Verkehrszeichen zugrunde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.1.1988, NVwZ 1988, 623).

    Die mit Verkehrszeichen verkörperten Anordnungen sind sofort vollziehbar, weil sie analog § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO auf unbedingte Befolgung angelegt sind und deshalb funktionell einer unaufschiebbaren, von einem Polizeivollzugsbeamten getroffenen Anordnung entsprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.1.1988 - 7 B 189/87 -, juris Rn. 8; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 80 Rn. 64 m. w. N.).

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
    Die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, dürfen nicht außer Verhältnis zum bezweckten Erfolg stehen, was aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu beurteilen ist (BVerwG, Beschl. v. 18.2.2002 - 3 B 149/01 -, juris Rn. 4).

    Daneben ist auch das generalpräventiv begründete öffentliche Interesse an der sofortigen Entfernung des Fahrzeugs der Klägerin zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.2.2002 - 3 B 149/01 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02

    Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz

    Auszug aus VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es vor dem Abschleppen grundsätzlich keiner Halterermittlung bedarf, um dem Fahrzeughalter das Wegfahren zu ermöglichen, weil die Erfolgsaussichten regelmäßig ungewiss und weitere Verzögerungen nicht abzusehen seien (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983, Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3; BVerwG, Beschl. v. 27.5.2002, VRS 103, 309; SächsOVG, Beschl. v. 5.2.2010 - 3 A 141/08 -, juris, Rn. 7; OVG Bremen, Urt. v. 15.4.2014 - 1 A 104/12 -, juris Rn. 30).

    Als milderes Mittel ist grundsätzlich die Möglichkeit der Umsetzung auf einen anderen Parkplatz in der Umgebung zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.5.2002, VRS 103, 309; VG Leipzig, Urt. v. 23.5.2007 - 1 K 223/06 -).

  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 223/06

    Terminsverlegung wegen kurz vor der mündlichen Verhandlung vorgelegtem

    Auszug aus VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
    Als milderes Mittel ist grundsätzlich die Möglichkeit der Umsetzung auf einen anderen Parkplatz in der Umgebung zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.5.2002, VRS 103, 309; VG Leipzig, Urt. v. 23.5.2007 - 1 K 223/06 -).

    In diesem Sinne genügt es regelmäßig, wenn sich aus dem Protokoll der Abschleppmaßnahme ergibt, dass sich die Vollzugsbediensteten über eine Umsetzung in Sichtweite Gedanken gemacht haben (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 23.5.2007 - 1 K 223/06 -).

  • OVG Hamburg, 27.11.2009 - 3 Bf 36/06

    Kostentragungspflicht für ein abgeschlepptes Fahrzeug eines Handwerkerbetriebes

    Auszug aus VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19
    Nach allgemeiner Auffassung kann eine Kostenauferlegung nur ausnahmsweise in Fällen einer Unbilligkeit ausscheiden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 23.3.2009, SächsVBl. 2009, 185; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.11.2009, NVwZ-RR 2010, 263).
  • OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12

    Abschleppkosten; Parken im absoluten Halteverbot - Abschleppkosten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2625/00

    Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Fahrzeugen rechtmäßig

  • VG Aachen, 16.05.2018 - 6 K 5781/17

    Abschleppen; Parkzone; verhältnismäßig; Ersatzvornahme; Postgebühren; Anhörung;

  • VG Düsseldorf, 29.09.2015 - 14 K 3962/15
  • VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für das Abschleppen eines verbotwidrig

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78

    Parkuhr - §§ 5b, 6a StVG, Verhältnismäßigkeit

  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 242/19

    Abschleppkosten; Parkscheibenzone; Umsetzungsmöglichkeit

  • VG Dresden, 24.09.2003 - 14 K 3035/03
  • BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00

    Kfz-Umsetzungsgebühren

  • VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09

    Zu den Abschleppkosten bei Parken mit abgelaufenem Parkschein

  • OVG Sachsen, 05.02.2010 - 3 A 141/08

    Abschleppen eines in einer Feuerwehrzufahrt geparkten Kraftfahrzeugs

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 A 11726/04

    Ausweis vergessen - Parkberechtigter muss Abschleppkosten zahlen

  • BVerwG, 24.08.1989 - 7 B 123.89
  • OVG Sachsen, 06.04.2022 - 6 A 959/20

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht für beabsichtigten Antrag auf

    Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts für ein beabsichtigtes Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 21. Oktober 2020 - 1 K 1370/19 - wird abgelehnt.
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