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   VG Leipzig, 21.12.2012 - 3 K 773/11   

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https://dejure.org/2012,57089
VG Leipzig, 21.12.2012 - 3 K 773/11 (https://dejure.org/2012,57089)
VG Leipzig, Entscheidung vom 21.12.2012 - 3 K 773/11 (https://dejure.org/2012,57089)
VG Leipzig, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 3 K 773/11 (https://dejure.org/2012,57089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Einreise von Asylbewerbern als unerlaubt i.S. des § 14 Abs. 1 AufenthG; Anspruch eines tunesischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Abs. 1 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 16.10.2008 - 3 A 94/08

    Aufenthaltserlaubnis; abgelehnter Asylbewerber; Einreise mit dem erforderlichen

    Auszug aus VG Leipzig, 21.12.2012 - 3 K 773/11
    Der Kläger könne auch nichts zu seinen Gunsten aus der Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 16.10.2008 -3 A 94/08 - herleiten, weil er sich bereits mehrere Tage in München aufgehalten haben müsse, bevor er dann am 19.10.2008 durch die Polizei festgenommen worden sei und politisches Asyl beantragt habe.

    Am 11.10.2012 fand eine mündliche Verhandlung statt, in welcher ein Widerrufsvergleich unter Hinweis auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 16.10.2008 ( 3 A 94/08 ) geschlossen wurde.

    Hierzu hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.10.2008 - 3 A 94/08 -ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 11 S 378/08

    AufenthV § 39 Nr 5 verlangt Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers bei

    Auszug aus VG Leipzig, 21.12.2012 - 3 K 773/11
    Da dem Kläger die Nachholung des Visumverfahrens bereits aufgrund der Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG wegen Bestehens eines strikten Rechtsanspruches nicht entgegengehalten werden kann, ist insoweit nicht mehr entscheidungsrelevant, ob auch die Voraussetzungen des § 39 Nr. 5 AufenthV vorliegen, insbesondere die dort vorausgesetzte Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AufenthG tatsächlich nur solche Duldungen erfasst, die unabhängig von der Eheschließung ein Abschiebungshindernis begründen (so u. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.1.2011 - OVG 11 S 51.10 - OVG Saarland, Beschl. v. 22.7.2008 - 2 B 257/08 -, jeweils zitiert nach [...]) oder mangels einer Differenzierung der Vorschrift nach unterschiedlichen Duldungsgründen unerheblich ist, dass die Duldung "nur" zum Zwecke der Eheschließung erteilt wurde (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.3.2008 - 11 S 378/08 - ).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Leipzig, 21.12.2012 - 3 K 773/11
    Gleiches gilt, wenn der Versagung der Aufenthaltserlaubnis höherrangiges Recht entgegensteht, insbesondere die Versagung mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen nicht vereinbar ist (vgl. hierzu: VG Berlin, Urt. v. 16.6.2011 - VG 24 K 122.10 -, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG, u. a. im Urt. v. 27.8.1996 - 1 C 8/94 -, zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

    Auszug aus VG Leipzig, 21.12.2012 - 3 K 773/11
    Für den Versagensgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG genügt allein das Vorliegen eines abstrakten Ausweisungstatbestandes, unerheblich ist, ob die Behörde hiervon im Rahmen ihres Ermessens tatsächlich Gebrauch macht (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002 - 1 C 8.02 -, zitiert nach [...]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2011 - 11 S 51.10

    Türkische Staatsangehöriger; Asylantrag in Frankreich; unerlaubte Weiterreise

    Auszug aus VG Leipzig, 21.12.2012 - 3 K 773/11
    Da dem Kläger die Nachholung des Visumverfahrens bereits aufgrund der Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG wegen Bestehens eines strikten Rechtsanspruches nicht entgegengehalten werden kann, ist insoweit nicht mehr entscheidungsrelevant, ob auch die Voraussetzungen des § 39 Nr. 5 AufenthV vorliegen, insbesondere die dort vorausgesetzte Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AufenthG tatsächlich nur solche Duldungen erfasst, die unabhängig von der Eheschließung ein Abschiebungshindernis begründen (so u. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.1.2011 - OVG 11 S 51.10 - OVG Saarland, Beschl. v. 22.7.2008 - 2 B 257/08 -, jeweils zitiert nach [...]) oder mangels einer Differenzierung der Vorschrift nach unterschiedlichen Duldungsgründen unerheblich ist, dass die Duldung "nur" zum Zwecke der Eheschließung erteilt wurde (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.3.2008 - 11 S 378/08 - ).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11

    Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines

    Auszug aus VG Leipzig, 21.12.2012 - 3 K 773/11
    Zwar weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, zuletzt im Beschluss vom 16.2.2012 - 1 B 22/11 -, die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nur strikte Rechtsansprüche auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfasst, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und bei denen alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • OVG Saarland, 22.07.2008 - 2 B 257/08

    Abschiebungsschutz nach Heirat mit deutscher Staatsangehöriger

    Auszug aus VG Leipzig, 21.12.2012 - 3 K 773/11
    Da dem Kläger die Nachholung des Visumverfahrens bereits aufgrund der Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG wegen Bestehens eines strikten Rechtsanspruches nicht entgegengehalten werden kann, ist insoweit nicht mehr entscheidungsrelevant, ob auch die Voraussetzungen des § 39 Nr. 5 AufenthV vorliegen, insbesondere die dort vorausgesetzte Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AufenthG tatsächlich nur solche Duldungen erfasst, die unabhängig von der Eheschließung ein Abschiebungshindernis begründen (so u. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.1.2011 - OVG 11 S 51.10 - OVG Saarland, Beschl. v. 22.7.2008 - 2 B 257/08 -, jeweils zitiert nach [...]) oder mangels einer Differenzierung der Vorschrift nach unterschiedlichen Duldungsgründen unerheblich ist, dass die Duldung "nur" zum Zwecke der Eheschließung erteilt wurde (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.3.2008 - 11 S 378/08 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2008 - 2 M 17.08

    Prozesskostenhilfe für Antrag auf Nachzug minderjähriger Kinder

    Auszug aus VG Leipzig, 21.12.2012 - 3 K 773/11
    Die darin enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, entspricht einem Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG , dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei Entscheidungen über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen zu im Bundesgebiet lebenden Personen angemessen berücksichtigen (vgl. hierzu u. a., OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.9.2008 - 2 M 17.08 -, zitiert nach [...]).
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