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   VG Leipzig, 29.10.1992 - II K 403/91   

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https://dejure.org/1992,8061
VG Leipzig, 29.10.1992 - II K 403/91 (https://dejure.org/1992,8061)
VG Leipzig, Entscheidung vom 29.10.1992 - II K 403/91 (https://dejure.org/1992,8061)
VG Leipzig, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - II K 403/91 (https://dejure.org/1992,8061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückübertragung eines ehemaligen land-und forstwirtschaftlichen Gutes; Anforderungen an die Berechtigung im Sinne des Vermögensgesetz; Enteignungen in der damaligen DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus VG Leipzig, 29.10.1992 - II K 403/91
    Die Enteignung wurde mithin mit Einwilligung der sowjetischen Seite durchgeführt (vgl. dazu auch BVerfG NJW 1991, 1597, 1598 Fieberg/Reichenbach, VermG , Kommentar § 1 Rdnr. 129 f.).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus VG Leipzig, 29.10.1992 - II K 403/91
    Die Einschätzung dessen, was nach der Verhandlungslage erreichbar war, unterlag der eigenverantwortlichen, pflichtgemäßen Beurteilung der Bundesregierung und entzieht sich der verfassungsrechtlichen Nachprüfung (vgl. BVerfGE 40, 141 (178) = NJW 1975, 2287 ; BVerfGE 66, 39 (69) = NJW 1984, 601 ).".
  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus VG Leipzig, 29.10.1992 - II K 403/91
    Die Einschätzung dessen, was nach der Verhandlungslage erreichbar war, unterlag der eigenverantwortlichen, pflichtgemäßen Beurteilung der Bundesregierung und entzieht sich der verfassungsrechtlichen Nachprüfung (vgl. BVerfGE 40, 141 (178) = NJW 1975, 2287 ; BVerfGE 66, 39 (69) = NJW 1984, 601 ).".
  • VG Leipzig, 17.02.1993 - 2 K 33/92

    Verwaltungsprozeßrecht; Vermögensrecht; Wiedereröffnung der mündlichen

    Verfassungsrechtliche Bedenken, die der Anwendbarkeit des § 1 Abs. 8 a VermG im vorliegenden Fall entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich (vgl. dazu auch: VG Leipzig, Urteil vom 29. Oktober 1992, - II K 403/91 -).
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