Rechtsprechung
VG München, 06.12.2017 - M 7 K 16.2053 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
Art. 23 Satz 1 GO; Art. 2, 3, 17, 23 Abs. 1 Satz 1, 25 BayStatG; Art. 36 BayDSG; Art. 4 BayPrG
GO, BayStatG, BayDSG, BayPrG - BAYERN | RECHT
BayDSG Art. 36; BayPrG Art. 4; GO Art. 23 S. 1; BayStatG Art. 2, Art. 3, Art. 17, Art. 23 Abs. 1 S. 1, Art. 25
Auskunft und Herausgabe von Einzeldaten zu der Erstellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haus- und Grundbesitzerverein hat keinen Anspruch auf Herausgabe zu Grunde liegender Daten für Münchner Mietspiegel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Münchner Mietspiegel: Kein Anspruch auf Herausgabe der zugrundeliegenden Daten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Münchner Mietspiegel - Kein Anspruch auf Herausgabe der zugrundeliegenden Daten
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Herausgabe von statistischen Einzeldaten zum Mietspiegel
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Haus- und Grundbesitzerverein hat keinen Anspruch auf Herausgabe zugrunde liegender Daten für Münchner Mietspiegel - Herausgabe von Adressdaten und Fragebögen mit Einzelangaben der befragten Mieter zum Schutz personenbezogene Daten unzulässig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Daten für Mietspiegel sind nicht öffentlich! (IMR 2018, 129)
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 27.07.2017 - M 7 E 17.1045
Datenerhebung für Mietspiegelerstellung
Mit Klage vom 30. April 2016 zum Bayerischen Verwaltungsgericht München begehrt der Antragsteller im Wege einer Verpflichtungsklage bereits Zugang zu den Daten für den Mietspiegel 2015 (M 7 K 16.2053).Die Löschung der Daten werde in jedem Fall über das Eilverfahren hinaus bis zum Ausgang des Hauptsacheverfahrens zum Mietspiegel 2015 (M 7 K 16.2053) ausgesetzt.
Unter dem 30. Mai 2017 wurde insoweit von der Antragsgegnerin ergänzt, dass es weder im vorliegenden Verfahren noch im Verfahren M 7 K 16.2053 zum Mietspiegel 2015 widersprüchliche Angaben seitens der Antragsgegnerin gebe.
Aufgrund der von der Antragsgegnerin mehrfach deutlich zum Ausdruck gebrachten und aus Sicht des Gerichts nicht widersprüchlichen Erklärung der Antragsgegnerin, dass bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens für den Mietspiegel 2015 (M 7 K 16.2053) keine Löschung der Datensätze bei der ...Deutschland GmbH, bei der (nur) die gewünschten Datensätze vorhanden seien, erfolge, fehlt es an einer Dringlichkeit des antragstellerischen Begehrens.
Nachdem sich nach den glaubhaften Einlassungen der Antragsgegnerin am (Fort-)Bestand bis zum Abschluss des Verfahrens M 7 K 16.2053 über den Mietspiegel 2015 nichts ändern wird, ist der Antragsteller wie bei seinem Antrag zu 1. auf den Klageweg zu verweisen.
- VG München, 06.12.2017 - M 7 K 17.5186
Mietspiegel für München; Auskunftsklage; Mietspiegel als kommunale Statistik
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte in den Verfahren M 7 K 16.2053 und M 7 E 17.1045, die vorgelegte Behördenakte sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 6. Dezember 2017 Bezug genommen.Auch aus dem Hauptfragebogen bzw. dem hierzu erstellten Datensatz wäre die Rückführung auf einen konkreten Haushalt in Einzelfällen möglich, wie die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 20. Juni 2016 und vom 9. November 2016 im Verfahren M 7 K 16.2053 nachvollziehbar dargelegt hat.