Rechtsprechung
VG München, 12.05.2015 - M 11 SN 14.4115 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gesicherte Erschließung; Lärmschutz; Verkehrslärmschutz; Gebot der Rücksichtnahme
- BAYERN | RECHT
VwGO §§ 80a, 80 V; BauGB § 212a; BauNVO § 15
Baugenehmigung, gesicherte Erschließung, Verkehrslärmschutz, Rücksichtnahmegebot - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 21.01.2016 - M 11 K 14.3066
Neubau des Bürgerzentrums
..., ... Straße, Gemarkung ..., anzuordnen (Az.: M 11 SN 14.4115).Mit Beschluss vom 12. Mai 2015, auf den Bezug genommen wird, wurde der Antrag im Verfahren M 11 SN 14.4115 abgelehnt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die vom Beklagten vorgelegten Behördenakten einschließlich der Bauvorlagen und der Immissionsgutachten bzw. ergänzenden Stellungnahmen vom 19. März 2014, 23. April 2014, 18. August 2014 und 23. September 2015 sowie der Stellungnahmen zum Immissionsschutz des Landratsamts, den von der Beigeladenen vorgelegten Bebauungsplan sowie auf die Schriftsätze der Beteiligten in diesem Verfahren sowie im Verfahren M 11 SN 14.4115 und schließlich auf die Gerichts- und Behördenakten im Verfahren M 11 K 14.2502.
- VG München, 01.08.2016 - M 11 SN 16.2976
Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung wegen befürchteter Beeinträchtigung …
Dabei kommt - entgegen der entsprechenden Auffassung des Landratsamts in der Antragserwiderung - der gesetzgeberischen Entscheidung, einem Rechtsbehelf gegen eine Baugenehmigung keine aufschiebende Wirkung zuzumessen, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 212 a Abs. 1 BauGB, nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung keine besondere Bedeutung bei der vom Gericht anzustellenden Interessenabwägung zu (vgl. VG München, B.v. 12.05.2015 - M 11 SN 14.4115 -, juris Rn. 28 m. w. N.).