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VG München, 13.06.2016 - M 17 S 16.31324 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; AsylG § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 3c, § 3d, § 3e, § 4, § 29a Abs, 1, § 36 Abs. 1, Abs. 4; AufenthG § 11, § 60 Abs. 5, Abs. 7; GG Art. 16a Abs. 4; Asylverfahrens-RL Art. 46 Abs. 6
Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft offensichtlich unbegründet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG München, 06.07.2016 - M 17 K 16.31323
Senegal ist sicherer Herkunftsstaat
Das Verwaltungsgericht München lehnte den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gemäß § 80 Abs. 5 VwGO mit Beschluss vom 13. Juni 2016 ab (M 17 S 16.31324) und übertrug mit Beschluss vom 21. Juni 2016 den Rechtstreit zur Entscheidung auf den Einzelrichter.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren M 17 S 16.31324 sowie auf die vorgelegte Behördenakte verwiesen.
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