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VG München, 16.05.2013 - M 11 K 12.3856 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verpflichtungsklage; Spielhalle mit Bar; kerngebietstypische Vergnügungsstätte; festgesetztes Gewerbegebiet; faktisches Mischgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Stuttgart, 15.04.2014 - 5 K 1953/13
Mehrere Betriebe als einheitliches Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinn
Eine "räumlich-funktionale Verknüpfung" spricht allerdings durchaus für die Annahme einer betrieblichen Einheit, und zwar insbesondere auch bei einer bautechnischen Trennung mehrerer Spielhallen, "wenn diese Spielhallen darauf angelegt sind, zusammen einen größeren, überörtlichen Einzugsbereich zu besitzen, ein größeres und allgemeines Publikum zu erreichen und sie den Kunden als durch ein gemeinsames Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden, d.h. als ein Spielhallenzentrum erscheinen" (VG München, U. v. 16.05.2013 - M 11 K 12.3856 -, juris). - VG Hannover, 22.10.2019 - 4 A 24/19
Bauvorbescheid Nutzungsänderung Spielhalle und Schankwirtschaft
Für diese Einschätzung spricht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29.01.2018 - OVG 2 S 37.17 -, juris Rn. 10; VG Ansbach…, Urteil vom 21.12.2016 - AN 9 K 15.02594 -, juris Rn. 49; VG München, Urteil vom 16.05.2013 - M 11 K 12.3856 -, juris Rn. 22) im Falle der Klägerin, dass.