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VG München, 30.11.2010 - M 1 K 10.3887 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Grundlagenbescheinigung; Abstimmung zwischen Landesamt und Denkmaleigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 30.11.2010 - M 1 K 10.3887
- VGH Bayern, 20.06.2012 - 1 B 12.78
Wird zitiert von ... (2)
- VG Augsburg, 01.03.2012 - Au 5 K 10.597
Denkmalschutzrecht; steuerrechtliche Vergünstigung; Abstimmungserfordernis; …
Die Beurteilung des Landesamts für Denkmalpflege zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 7i EStG findet Eingang in die Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde zum Vorliegen der Voraussetzungen für eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (VG München vom 30.11.2010, Az. M 1 K 10.3887; juris).Hieraus wird deutlich, dass für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7i EStG weitaus strengere Voraussetzungen vorliegen müssen als für die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 DSchG (vgl. zum Ganzen VG München vom 30.11.2010, Az. M 1 K 10.3887, juris).
- VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.4701
Grundlagenbescheid, steuerliche Anerkennung, mündliche Verhandlung, …
Deshalb braucht die bisher in der Rechtsprechung - jedenfalls des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. hierzu Eberl/Martin/Spennemann, Bayer. DSchG, 7. Auflage 2015, Art. 25 Rn. 18 a.E. mit Verweis auf VG München, U.v. 30.11.2010 - M 1 K 10.3887 und VG Augsburg, U.v. 1.3.2012 - Au 5 K 10.597, beide juris) - nicht umfassend geklärte Frage, inwieweit es genügt, dass die Belange des Denkmalschutzes bei der Erteilung der jeweiligen Baugenehmigung oder ansonsten, wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, bei der Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, hinreichend eingebunden sind, ohne dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich bestätigt hat, dass eine bestimmte Maßnahme zur Erhaltung des Gebäudes erforderlich war, nicht entschieden zu werden.