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VG Münster, 11.04.2019 - 2 K 6781/17 |
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Wird zitiert von ... (2)
- VG Münster, 11.04.2019 - 2 K 6784/17 , Flur 00, Flurstück 00, welches im Eigentum von Herrn T. - Beigeladener in dem Verfahren 2 K 6781/17 - steht.
Soweit der Beigeladene die Existenz der Wallhecke anzweifle werde dies durch die im Verfahren 2 K 6781/17 vorgelegten Fotos widerlegt.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der in dem Verfahren 2 K 6781/17 und der in den Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgängen verwiesen.
Mit Blick darauf, dass auch unter Berücksichtigung der Kritik der Klägerin an den Immissionsschutzberichten die Wallhecke höchstens mit 2 bzw. 3 kg N/(ha*a) durch das hier und in dem Verfahren 2 K 6781/17 streitgegenständlichen Vorhaben beaufschlagt wird und die jeweilige Zusatzbelastung damit erheblich unter dem Abschneidekriterium des Leitfadens zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI Leitfaden) von 5 kg N/(ha*a) liegt, ist bereits mit einer Beeinträchtigung der Wallhecke im naturschutzrechtlichen Sinne nicht zu rechnen.
- VG Hannover, 30.11.2020 - 12 A 2799/18
Baugenehmigung für einen Hähnchenmaststall im Außenbereich - UVP-Pflicht bei …
Dabei ist es allerdings europarechtlich nicht unbedenklich, dass mehrere Vorhaben derselben Art, die zwar nicht einzeln, aber zusammen betrachtet die im nationalen Recht festgelegten Schwellenwerte (deutlich) überschreiten und - wie hier - die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 UVPG erfüllen, gemäß § 10 Abs. 4 Satz 3 UVPG einer Umweltverträglichkeitsprüfung dennoch nur dann unterliegen sollen, wenn die Vorhaben zusätzlich noch mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind (…diese Bedenken wohl teilend OVG NRW, Urt. v. 17.6.2014 - 2 A 1434/13 -, juris Rn. 74 ff.;… Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, UVPG, 90. EL 2019, § 3b Rn. 29;… vgl. auch die Empfehlung der Bundesratsausschüsse vom 21.3.2017, BR-Drs. 164/1/17, S. 13-14;… a.A. BVerwG, Urt. v. 18.6.2015 - 4 C 4/14 -, juris Rn. 25; VG Münster, Urt. v. 11.4.2019 - 2 K 6781/17 -, juris Rn. 72;… VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 6.12.2017 - 8 A 38/15 -, juris Rn. 42).Im Hinblick auf den Projektbezug der Richtlinie ist eine wirksame Verhinderung der Umgehung der UVP-Pflicht durch Aufsplitterung von Projekten jedenfalls in Frage gestellt, wenn das nationale Recht eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Vorhaben derselben Art, deren Einwirkungsbereich sich überschneidet, die gemeinsam die festgelegten Schwellenwerte überschreiten und die auf einem planvollen und koordinierten Vorgehen des/der Vorhabenträger(s) beruhen, allein deshalb nicht vorsieht, weil diese nicht über gemeinsame bauliche oder betriebliche Einrichtungen wie beispielsweise einen Löschwasserbrunnen, einen Stromverteilerkasten, eine Trinkwasserleitung, ein Futtersilo oder eine Lagerfläche verfügen, zumal es sich hierbei um Einrichtungen handelt, die in geeigneten Fällen ohne allzu großen Aufwand auch separat für jedes Einzelvorhaben errichtet werden können, um eine Kumulation zu vermeiden (vgl. z.B. VG Münster, Urt. v. 11.4.2019 - 2 K 6781/17 -, juris Rn. 58-64).