Rechtsprechung
VG Münster, 22.06.2004 - 5 L 728/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Vereinbarungsabschlüssen nach §§ 93 ff. Bundessozialhilfegesetz (BSHG) über Leistungen des ambulant betreuten Wohnens für behinderte und suchtkranke Menschen; Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes in einem vergaberechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Vergabeverfahren des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gestoppt
Verfahrensgang
- VG Münster, 22.06.2004 - 5 L 728/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 12 B 1397/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2005 - 12 E 1171/05
Wird zitiert von ... (4)
- VG Münster, 11.08.2006 - 5 K 3175/04
Erledigung einer Klage bei Mitteilung der Aufhebung der Ausschreibung für …
Durch Beschluss vom 22. Juni 2004 - 5 L 728/04 - verpflichtete das Gericht den Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung, den Zuschlag von Vereinbarungsabschlüssen nach §§ 93 ff. BSHG über Leistungen des ambulant betreuten Wohnens für behinderte und suchtkranke Menschen auf der Grundlage des vom Beklagten am 6. April 2004 bekannt gemachten Vergabeverfahrens zu unterlassen, bis das erstinstanzliche Verfahren der binnen eines Monats nach rechtskräftigem Abschluss des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zu erhebenden Klage in der Hauptsache abgeschlossen war.Der Beklagte hat unter Bezugnahme auf sein Vorbringen in dem Verfahren VG Münster 5 L 728/04 beantragt, die Klage abzuweisen.
Soweit sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat, trägt der Beklagte gemäß § 161 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 154 Abs. 1 VwGO die Kosten des Verfahrens, weil er aus den Gründen des Beschlusses des Gerichts vom 22. Juni 2004 - 5 L 728/04 - und des Beschlusses des OVG NRW vom 27. September 2004 - 12 B 1397/04 -, die durch das Vorbringen des Beklagten im vorliegenden Verfahren nicht entkräftet worden sind, unterlegen gewesen wäre.
- VG Aachen, 03.11.2006 - 9 K 3236/04
Stadt Aachen darf sich weiterhin um "Blaue Tonne" sorgen
Ob Abweichendes zu gelten hat, wenn Ansprüche nicht gegen den öffentlich-rechtlichen Auftraggeber geltend gemacht werden, vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 15. Juli 2005, a. a. O., oder sich das Klagebegehren zwar gegen diesen richtet, aber vertragliche Ansprüche, vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 18. September 2002 - 7 A 341/99 -, juris; VG Münster, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 5 L 728/04 -, juris, beziehungsweise die Überprüfung eines Verwaltungsaktes im Vordergrund stehen, vgl. Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 26. April 2005 - 6 K 223/02 -, NRWE, kann hier dahinstehen. - VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03
Zur Wirksamkeit eines (Landes-)Rahmenvertrages nach § 93d Abs 2 BSHG bzw § 79 Abs …
Dieses Mitwirkungsrecht könnte verletzt sein, wenn ein Landesrahmenvertrag unter Ausschluss eines der im Gesetz aufgeführten (potenziellen) Vertragspartner abgeschlossen würde (zum Anspruch auf Erfüllung eines abgeschlossenen Landesrahmenvertrages bzw. auf Unterlassung vertragswidrigen Verhaltens vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 27. September 2004 - 12 B 1397/04 - juris, dort Rn. 2, sowie vorgehend ausführlich VG Münster, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 5 L 728/04 - juris, dort Rn. 22, m. w. N.). - VK Münster, 02.07.2004 - VK 13/04
Unangemessen niedriger Angebotspreis
Sie weist auch auf zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münster mit den Aktenzeichen 5 L 756/04 und 5 L 728/04 hin, wonach nicht von einem Dienstleistungsauftrag auszugehen sei, so dass auch insoweit das Kartellvergaberecht keine Anwendung finden könnte.