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VG Münster, 28.02.2013 - 2 K 1561/11 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch des Nachbarn auf Aufhebung einer erteilten Baugenhmigung; Wahrung des Charakters des faktischen allgemeinen Wohngebiets; Nachbarschützende Funktion der Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan zugunsten der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 28.02.2013 - 2 K 1561/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 7 A 704/13
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 7 B 314/13
Interessenabwägung bei der Erteilung einer Baugenehmigung für eine …
Ausgehend von den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 K 1561/11 - spricht nach Auffassung des Senats Überwiegendes dafür, dass die Eigenart der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks, in der sich auch die Wohnung des Antragstellers befindet, nicht als allgemeines Wohngebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO), sondern entweder als Mischgebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 BauNVO) oder als mischgebietsähnliche Gemengelage zu beurteilen ist, mit der Folge, dass der Antragsteller dem Vorhaben voraussichtlich schon deshalb nicht den Einwand der Gebietsgewährleistung entgegenhalten kann.