Rechtsprechung
VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3636 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kein Eingriff nach § 14 BNatSchG bei landwirtschaftlicher Bodennutzung, soweit die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden;Fehlende Stellungnahme der Fachbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 14.08.2008 - 14 ZB 07.1251
Naturschutz; Landschaftsschutzgebiet; Rückbauanordnung; Landwirtschaft; …
Auszug aus VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3636
Gegen diesen Bescheid eingelegte Rechtsmittel blieben zuletzt durch Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2008 (14 ZB 07.1251) erfolglos.Zwar haben das Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ihren Urteilen vom 8. März 2007 (Az. M 11 K 06.4848) und vom 4. August 2008 (Az.: 14 ZB 07.1251) erwähnt, dass das Seeufergrundstück nicht für Rinderhaltung geeignet sei.
- VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3922
Auslegung des Inhaltsadressaten eines widersprüchlichen Verwaltungsaktes
Auszug aus VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3636
Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie im Verfahren M 11 K 11.3922, die vorgelegten Behördenakten sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 1. März 2012 verwiesen. - VG München, 08.03.2007 - M 11 K 06.4848
Auszug aus VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3636
Zwar haben das Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ihren Urteilen vom 8. März 2007 (Az. M 11 K 06.4848) und vom 4. August 2008 (Az.: 14 ZB 07.1251) erwähnt, dass das Seeufergrundstück nicht für Rinderhaltung geeignet sei.
- VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3922 Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid des Beklagten (Landratsamt ...) vom ... Juli 2011, wonach die im Bescheid vom ... Juli 2006 gegenüber dem Grundstückseigentümer und Verpächter Herrn ... (Kläger im Verfahren M 11 K 11.3636) getroffene Regelung, eine zeitweilige Beweidung des Grundstücks FlNr.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie im Verfahren M 11 K 11.3636, die vorgelegten Behördenakten sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 1. März 2012 verwiesen.