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   VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3636   

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https://dejure.org/2012,4910
VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3636 (https://dejure.org/2012,4910)
VG München, Entscheidung vom 01.03.2012 - M 11 K 11.3636 (https://dejure.org/2012,4910)
VG München, Entscheidung vom 01. März 2012 - M 11 K 11.3636 (https://dejure.org/2012,4910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Eingriff nach § 14 BNatSchG bei landwirtschaftlicher Bodennutzung, soweit die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden;Fehlende Stellungnahme der Fachbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 14 ZB 07.1251

    Naturschutz; Landschaftsschutzgebiet; Rückbauanordnung; Landwirtschaft;

    Auszug aus VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3636
    Gegen diesen Bescheid eingelegte Rechtsmittel blieben zuletzt durch Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2008 (14 ZB 07.1251) erfolglos.

    Zwar haben das Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ihren Urteilen vom 8. März 2007 (Az. M 11 K 06.4848) und vom 4. August 2008 (Az.: 14 ZB 07.1251) erwähnt, dass das Seeufergrundstück nicht für Rinderhaltung geeignet sei.

  • VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3922

    Auslegung des Inhaltsadressaten eines widersprüchlichen Verwaltungsaktes

    Auszug aus VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3636
    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie im Verfahren M 11 K 11.3922, die vorgelegten Behördenakten sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 1. März 2012 verwiesen.
  • VG München, 08.03.2007 - M 11 K 06.4848
    Auszug aus VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3636
    Zwar haben das Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ihren Urteilen vom 8. März 2007 (Az. M 11 K 06.4848) und vom 4. August 2008 (Az.: 14 ZB 07.1251) erwähnt, dass das Seeufergrundstück nicht für Rinderhaltung geeignet sei.
  • VG München, 01.03.2012 - M 11 K 11.3922
    Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid des Beklagten (Landratsamt ...) vom ... Juli 2011, wonach die im Bescheid vom ... Juli 2006 gegenüber dem Grundstückseigentümer und Verpächter Herrn ... (Kläger im Verfahren M 11 K 11.3636) getroffene Regelung, eine zeitweilige Beweidung des Grundstücks FlNr.

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie im Verfahren M 11 K 11.3636, die vorgelegten Behördenakten sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 1. März 2012 verwiesen.

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