Rechtsprechung
VG München, 02.02.2010 - M 1 K 09.4969 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Eintreten des Vorkaufsfalls bei Kaufvertrag über ideellen Miteigentumsanteil; Ausübung des Vorkaufsrechts hinsichtlich einer Teilfläche des Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 02.02.2010 - M 1 K 09.4969
- VGH Bayern, 08.12.2011 - 14 BV 10.559
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 13.10.2009 - 14 B 07.1760
Begriff der Verlandungsfläche in Art 34 Abs 1 S 1 Nr 1 NatSchG BY; Rechtfertigung …
Auszug aus VG München, 02.02.2010 - M 1 K 09.4969
Folglich sind bei der Ermessensentscheidung alle maßgeblichen Umstände und die Interessen der Beteiligten ausreichend zu berücksichtigen und abzuwägen (BayVGH v. 13.10.2009, Az.: 14 B 07.1760, juris). - VG München, 29.01.2007 - M 8 K 05.5792
Auszug aus VG München, 02.02.2010 - M 1 K 09.4969
Geht man mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass der Vorkaufsfall bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils auch eintritt, um Missbrauchsfälle zu vermeiden (VG München v. 29.1.2007, Az. M 8 K 05.5792, juris) oder es ermöglicht werden soll, Einfluss auf die Nutzung des Grundstücks zu nehmen (…OVG Brandenburg v. 22.1.2004, a.a.O.), hätte das Landratsamt bei der Ermessensausübung im Rahmen des Art. 34 Abs. 2 BayNatSchG berücksichtigen müssen, inwieweit beim Erwerb eines Anteils von lediglich 2, 7 % am gesamten Grundstück die Belange des Naturschutzes oder der Landschaftspflege besser als durch Privatpersonen verfolgt werden können. - OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 20 W 134/95
Gemeindliches Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von Miteigentumsanteilen
Auszug aus VG München, 02.02.2010 - M 1 K 09.4969
Für das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB hat das OLG Frankfurt (v. 18.5.1995, Az.: 20 W 134/95, juris) ausgeführt, dass nach der Regelung des § 200 Abs. 1 BauGB die für Grundstücke geltenden Vorschriften auch für Grundstücksteile maßgebend sind. - BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum
Auszug aus VG München, 02.02.2010 - M 1 K 09.4969
Für das gesetzliche Vorkaufsrecht nach Art. 34 BayNatSchG sind drei Stufen zu unterscheiden, nämlich die Entstehung des Vorkaufsrechts bei Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen, die Begründung des Rechts zur Ausübung des Vorkaufsrechts mit dem Abschluss des Kaufvertrags (Vorkaufsfall) und die Ausübung dieses Rechts (BGH vom 16.2.1984, Az. V ZB 24/83, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17
Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von …
Der Verkauf von ideellen Miteigentumsanteilen (Bruchteilseigentum) ist dagegen nicht vom Anwendungsbereich des Vorkaufsrechts ausgeschlossen (vgl. BGH…, Beschluss vom 16.2.1984 - V ZB 24.83 - BGHZ 90, 174, juris Rn. 7 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.5.1995 - 20 W 134/95 - DNotZ 1996, 41 ff.; VG München Urteile vom 2.2.2010 - M 1 K 09.4969 - juris Rn. 23 f., …und vom 29.1.2007 - M 8 K 05.5792 - juris Rn. 46;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 24 Rn. 49;… Köster in Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 24 Rn. 38).Jedoch ermöglicht schon der Erwerb eines Miteigentumsanteils, Einfluss auf die Nutzung des Grundstücks zu nehmen (vgl. §§ 744 und 747 Abs. 2 Satz 2 BGB; VG München, Urteil vom 2.2.2010 - M 1 K 09.4969 - juris Rn. 23) und die städtebaulichen Gründe für seinen Erwerb jedenfalls teilweise zur Geltung zu bringen.
Zudem ist der schrittweise Erwerb aller Miteigentumsanteile bei Grundstücken, die mehreren Eigentümern zu ideellen Bruchteilen zustehen, in der Regel die einzige Möglichkeit, die volle Verfügungsgewalt zu erlangen (vgl. VG München, Urteil vom 2.2.2010, - M 1 K 09.4969 - juris Rn. 23).
- VG Stuttgart, 28.04.2020 - 2 K 1289/19
Besonderes Wohngebiet; Lagerhalle; Mischgebiet; Miteigentumsanteil; unbebaut; …
Solche Miteigentumsanteile können Gegenstand eines Vorkaufsrechts sein (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.2019 - 5 S 1733/17 - juris Rn. 83; VG München Urt. v. 02.02.2010 - M 1 K 09.4969 - juris Rn. 23 f;… Köster, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 24 Rn. 38).