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   VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454   

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VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454 (https://dejure.org/2021,17159)
VG München, Entscheidung vom 02.06.2021 - M 18 E 21.1454 (https://dejure.org/2021,17159)
VG München, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - M 18 E 21.1454 (https://dejure.org/2021,17159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123, § 99 Abs. 1 S. 1, § 100 Abs. 1 S. 1; SGB VIII § 50
    Kein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen des Jugendamts in familiengerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen des Jugendamts in familiengerichtlichen Verfahren (verneint), Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454
    In einem anhängigen familiengerichtlichen Verfahren obliege es allein dem zuständigen Familiengericht, ob und inwieweit Akteneinsicht gewährt werde (BayVGH, B.v. 2.12.2011 - 12 ZB 11.1386).

    Vielmehr wäre ein solcher Antrag bei dem insoweit zuständigen Amtsgericht Rosenheim zu stellen (vgl. § 13 GVG i.V.m. § 13, § 111 Nr. 2, § 151 FamFG; BayVGH, B.v. 2.12.2011 - 12 ZB 11.1386 - juris Rn. 10) bzw. ein beim Verwaltungsgericht bereits gestellter Antrag an das zuständige Amtsgericht Rosenheim zu verweisen (vgl. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG).

  • VG Würzburg, 21.11.2018 - W 3 E 18.1262

    Einstweilige Anordnung zur Bestellung eines Umgangsbegleiters

    Auszug aus VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454
    Insoweit verwies die Antragstellerin auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. November 2018 (W 3 E 18.1262).

    Im Übrigen ergibt sich auch aus dem - von der Antragstellerin in Bezug genommenen - Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. November 2018 (W 3 E 18.1262 - juris) nichts anderes.

  • VGH Bayern, 05.06.2020 - 12 C 20.308

    Unterlassung amtlicher Äußerungen in einem familiengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454
    Wird eine amtliche Äußerung diesen Anforderungen nicht gerecht oder erweist sie sich als ehrverletzend, kann der Betroffene - bei Wiederholungsgefahr - ihre Unterlassung beanspruchen (BayVGH. B.v. 5.6.2020 - 12 C 20.308 - juris Rn. 2 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14 ff.).

    Das Familiengericht hat das Jugendamt gemäß § 162 FamFG anzuhören bzw. zu beteiligen, ist aber an die Stellungnahmen des Jugendamts nicht gebunden, sondern dazu berufen, sich eine eigene Überzeugung zu bilden (vgl. § 37 Abs. 1 FamFG; Dürbeck, NZFam 2020, 786; BVerfG, B.v. 24.3.2014 - 1 BvR 160/14 - juris Rn. 48 ff. zur Entscheidung nach §§ 1666, 1666a BGB).

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf

    Auszug aus VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454
    Das Familiengericht hat das Jugendamt gemäß § 162 FamFG anzuhören bzw. zu beteiligen, ist aber an die Stellungnahmen des Jugendamts nicht gebunden, sondern dazu berufen, sich eine eigene Überzeugung zu bilden (vgl. § 37 Abs. 1 FamFG; Dürbeck, NZFam 2020, 786; BVerfG, B.v. 24.3.2014 - 1 BvR 160/14 - juris Rn. 48 ff. zur Entscheidung nach §§ 1666, 1666a BGB).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 12 A 2078/13

    Anspruch einer Privatperson auf Inobhutnahme eines Embryos; Pönalisierung der

    Auszug aus VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454
    Im Übrigen kann die Antragstellerin mit ihrem Ansinnen auch deshalb nicht durchdringen, weil § 8a SGB VIII den Eltern bzw. - wie hier - einem Elternteil keinen subjektiv-individuellen Anspruch auf Einschätzung des Gefährdungsrisikos verschafft und eine Gefährdungsanalyse nicht einklagbar ist (vgl. OVG NW, B.v. 15.1.2014 - 12 A 2078/13 - juris Rn. 19 m.w.N.; Winkler in BeckOK, Sozialrecht, SGB VIII, 60. Ed. Stand 1.3.2021, § 8a Rn. 6; Bringewat in LPK-SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 8a Rn. 62).
  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454
    In einem solchen Fall sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache jedenfalls dem Grunde nach spricht und der Antragsteller ohne die einstweilige Anordnung unzumutbaren Nachteilen ausgesetzt wäre (BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris Rn. 4).
  • VG München, 10.11.2010 - M 18 K 08.4361

    Widerruf von fachlichen Äußerungen im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer

    Auszug aus VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454
    Ob fachliche Einschätzungen überhaupt einem Widerruf zugänglich sind (ablehnend VG München, U.v. 10.11.2010 - M 18 K 08.4361 - juris Rn. 46) braucht daher vorliegend nicht entschieden zu werden.
  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454
    Wird eine amtliche Äußerung diesen Anforderungen nicht gerecht oder erweist sie sich als ehrverletzend, kann der Betroffene - bei Wiederholungsgefahr - ihre Unterlassung beanspruchen (BayVGH. B.v. 5.6.2020 - 12 C 20.308 - juris Rn. 2 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14 ff.).
  • VG München, 02.10.2020 - M 18 E 20.3970

    Akteneinsicht der nicht sorgeberechtigten Mutter in Jugendhilfeakten

    Auszug aus VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454
    Für eine entsprechende gerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines solchen Antrags auf Akteneinsicht bei der Behörde (vgl. VG München, B.v. 2.10.2020 - M 18 E 20.3970 - juris) besteht daher vorliegend kein Raum.
  • VGH Bayern, 07.04.2005 - 12 CE 04.3375
    Auszug aus VG München, 02.06.2021 - M 18 E 21.1454
    Der Antragstellerin ist es unbenommen, ihre Einwendungen gegen (künftige) fachlichen Stellungnahmen des Jugendsamts in den jeweiligen familiengerichtlichen Verfahren geltend zu machen (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.9.2013 - 12 CE 13.1656 - juris Rn. 21; B.v. 7.4.2005 - 12 CE 04.3375 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 24.09.2013 - 12 CE 13.1656

    Unterlassung von Äußerungen einer Behörde; unzureichende Beschwerdebegründung

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