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VG München, 02.08.2017 - M 7 S 17.999 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 41 Abs. 1, Abs. 2, § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 50
Waffenbesitzverbot wegen Unzuverlässigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG München, 02.08.2017 - M 7 S 17.999
- VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781
Erlaubnisfreie Waffen und Munition; Waffenverbot; Aufhebung; Unzuverlässigkeit
Auszug aus VG München, 02.08.2017 - M 7 S 17.999
Dabei beurteilt sich der Begriff der Zuverlässigkeit ebenso nach § 5 WaffG wie im Bereich der erlaubnispflichtigen Waffen (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 21 ZB 13.1781 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.). - VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16
Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer …
Auszug aus VG München, 02.08.2017 - M 7 S 17.999
Wer erklärtermaßen bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften, und damit auch die des Waffenrechts, nicht als für sich verbindlich anerkennt und sich deshalb auch nicht verpflichtet sieht, die darin enthaltenen, dem Schutz der Allgemeinheit dienenden Vorschriften im Einzelnen jederzeit zu beachten, gibt sehr wohl Anlass zu der Befürchtung, dass er die Regelungen des Waffengesetzes, die heute anders als noch in preußischer Zeit ausgestaltet sind, nicht strikt befolgt (VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris Rn. 40). - VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969
Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung; …
Auszug aus VG München, 02.08.2017 - M 7 S 17.999
Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (…vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 a.a.O; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14 mit Hinweis auf stRspr des BVerwG z.B. B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris sowie B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).
- VGH Bayern, 19.03.2010 - 21 CS 10.59
Waffenverbot; erlaubnisfreie Waffen; Unzuverlässigkeit
Auszug aus VG München, 02.08.2017 - M 7 S 17.999
Im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr. - BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung …
Auszug aus VG München, 02.08.2017 - M 7 S 17.999
Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (…vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 a.a.O; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14 mit Hinweis auf stRspr des BVerwG z.B. B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris sowie B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - 11 N 58.08
Anordnung eines Waffenverbotes bei aggressivem Verhalten des Besitzers
Auszug aus VG München, 02.08.2017 - M 7 S 17.999
Und schließlich ist die für den Erlass eines Waffenverbotes nach § 41 Abs. 2 WaffG maßgebliche Gefahrenschwelle auch dann überschritten, wenn durch eine Vielzahl von Einzelfällen belegt ist, dass sich der Inhaber der Erlaubnis oder aber der Waffen inadäquat aggressiv und drohend verhält (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 9.10.2008 - 11 N 58.08 - juris). - BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08
Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes
Auszug aus VG München, 02.08.2017 - M 7 S 17.999
Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (…vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 a.a.O; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14 mit Hinweis auf stRspr des BVerwG z.B. B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris sowie B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).