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   VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5482   

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https://dejure.org/2008,42463
VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5482 (https://dejure.org/2008,42463)
VG München, Entscheidung vom 03.04.2008 - M 17 K 07.5482 (https://dejure.org/2008,42463)
VG München, Entscheidung vom 03. April 2008 - M 17 K 07.5482 (https://dejure.org/2008,42463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gewerbliche Sammlung von Papier/Pappe/Kartonagen; überwiegende öffentliche Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 192/07

    Zulässigkeit der Altpapiersammlung durch ein Entsorgungsunternehmen neben dem

    Auszug aus VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5482
    Ob Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen berechtigt sind, Dritte mit der Verwertung ihrer Abfälle zu beauftragen mit der Folge, dass die Überlassungspflicht schon dann entfällt, oder ob der Pflichtige selbst verwertend tätig sein muss und eine Einschaltung Dritter seine Überlassungspflichten grundsätzlich nicht entfallen lässt, wird in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt und ist höchstrichterlich bislang noch nicht entschieden (zum Meinungsstand s. OVG Lüneburg, Beschluss v. 24.1.2008, Az.: 7 ME 192/07 und 7 ME 193/07; VG Augsburg, Beschluss v. 15.2.2008, Az.: AU 4 S 08.2).

    Der Begriff der "Sammlung" in § 13 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 KrW-/AbfG ist im gleichen Sinn zu verstehen wie das Einsammeln in § 4 Abs. 5 KrW-/AbfG, denn er will nicht das Sammeln der Abfälle im privaten Haushalt, sondern den Vorgang nach Bereitstellen der Abfälle zur Abholung erfassen (vgl. OVG Lüneburg v. 24.1.2008 a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 193/07

    Zulässig: Gewerbliche Altpapiersammlung

    Auszug aus VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5482
    Die von der Klägerin angeführten Beschlüsse des OVG Niedersachsen (vom 24.1.2008 7 ME 292/07 und 7 ME 193/07) seien für die hier zu entscheidende Angelegenheit sachlich und rechtlich ohne Bedeutung.

    Ob Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen berechtigt sind, Dritte mit der Verwertung ihrer Abfälle zu beauftragen mit der Folge, dass die Überlassungspflicht schon dann entfällt, oder ob der Pflichtige selbst verwertend tätig sein muss und eine Einschaltung Dritter seine Überlassungspflichten grundsätzlich nicht entfallen lässt, wird in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt und ist höchstrichterlich bislang noch nicht entschieden (zum Meinungsstand s. OVG Lüneburg, Beschluss v. 24.1.2008, Az.: 7 ME 192/07 und 7 ME 193/07; VG Augsburg, Beschluss v. 15.2.2008, Az.: AU 4 S 08.2).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LB 7/06

    Abfallüberlassungspflicht

    Auszug aus VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5482
    Insbesondere können sie nicht allein deswegen angenommen werden, weil die Klägerin als gewerblicher Entsorger ein flächendeckendes Erfassungssystem aufbauen will (OVG Lüneburg a.a.O.; wohl auch OVG Schleswig v. 24.4.2008 4 LB 7/06 - Pressemitteilung, www.schleswig-holstein.de/OVG; a.A. VG Schleswig v. 23.2.2006 12 A 147/04, juris RdNr. 69).
  • VG Augsburg, 15.02.2008 - Au 4 S 08.2

    "Blaue Tonne"; Durchführung gewerblicher Sammlungen von PPK-Abfällen; Begriff der

    Auszug aus VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5482
    Ob Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen berechtigt sind, Dritte mit der Verwertung ihrer Abfälle zu beauftragen mit der Folge, dass die Überlassungspflicht schon dann entfällt, oder ob der Pflichtige selbst verwertend tätig sein muss und eine Einschaltung Dritter seine Überlassungspflichten grundsätzlich nicht entfallen lässt, wird in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt und ist höchstrichterlich bislang noch nicht entschieden (zum Meinungsstand s. OVG Lüneburg, Beschluss v. 24.1.2008, Az.: 7 ME 192/07 und 7 ME 193/07; VG Augsburg, Beschluss v. 15.2.2008, Az.: AU 4 S 08.2).
  • VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5447

    Gewerbliche Sammlungen; Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung;

    Auszug aus VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5482
    Zwischenzeitlich hat die Klägerin mit Schreiben vom 6. März 2008 an den Beigeladenen und in der mündlichen Verhandlung am 3. April 2008 im Parallelverfahren M 17 K 07.5447 dem Gericht entsprechende Verträge vorgelegt, die den Weiterverkauf des Altpapiers über einen weiteren zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb an eine Papierfabrik belegen.
  • VG Schleswig, 23.02.2006 - 12 A 147/04

    Untersagung der Erfassung und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten;

    Auszug aus VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5482
    Insbesondere können sie nicht allein deswegen angenommen werden, weil die Klägerin als gewerblicher Entsorger ein flächendeckendes Erfassungssystem aufbauen will (OVG Lüneburg a.a.O.; wohl auch OVG Schleswig v. 24.4.2008 4 LB 7/06 - Pressemitteilung, www.schleswig-holstein.de/OVG; a.A. VG Schleswig v. 23.2.2006 12 A 147/04, juris RdNr. 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07

    Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung;

    Auszug aus VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5482
    Der Nachweis muss nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG vor Beginn der gewerblichen Sammlung geführt werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 11.2.2008 Az.: 10 S 2422/07, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.07.2007 - 23 BV 07.240

    Anordnung zur Durchführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des

    Auszug aus VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5482
    Wann derartige konkrete, nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigungen vorliegen, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls (vgl. auch BayVGH, Urteil v. 12.07.2007, Az. 23 BV 07.240 S. 10).
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