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   VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968   

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VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968 (https://dejure.org/2013,8016)
VG München, Entscheidung vom 04.02.2013 - M 8 K 11.5968 (https://dejure.org/2013,8016)
VG München, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - M 8 K 11.5968 (https://dejure.org/2013,8016)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

    Auszug aus VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968
    Bauleitpläne sind somit dann erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn sie nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden können (BVerwG, B. v. 16.1.1996 - 4 NB 1/96 - juris, Rn. 3).

    Es liegt im Übrigen in der Natur der Sache, dass bei der Überplanung eines bebauten Gebietes Regelungen notwendig werden können, die bei der Beplanung unbebauter Gebiete so nicht in Betracht kämen oder doch einer besonderen Rechtfertigung bedürften (zur Zulässigkeit der rechtlichen "Festschreibung" vorhandenen Baubestands durch einen Bebauungsplan vgl. BVerwG, B. v. 16.1.1996 - 4 NB 1/96 - juris, Rn. 3).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren Vorstellungen entspricht, wenn und soweit diese eine nachvollziehbare städtebauliche Konzeption erkennen lässt und damit auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung hin ausgerichtet ist (BVerwG, B. v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - juris, Rn. 4; VGH BW, B. v. 30.05.1994 - 5 S 2839/93 - juris, Rn. 22).

    Von einer fehlenden Erforderlichkeit kann nur bei Bauleitplänen ausgegangen werden, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (BVerwG, B. v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - juris, Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2001 - 10a D 213/98

    Bauleitplanung: Unbeachtlichkeit von Abwägungsmängeln nach Ablauf der Rügefrist;

    Auszug aus VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968
    Durch diese Übergangsvorschrift sind frühere speziellere Übergangsvorschriften inhaltlich in ihrem bisherigen Geltungsbereich mit erfasst (vgl. BVerwG, B. v. 11.11.1998 - 4 BN 50.98 - BRS 60 Nr. 58; OVG NRW, B. v. 5.6.2001 - 10a D 213/98.NE - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1994 - 5 S 2839/93

    Festsetzungen im Bebauungsplan über das Maß der baulichen Nutzung - keine

    Auszug aus VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren Vorstellungen entspricht, wenn und soweit diese eine nachvollziehbare städtebauliche Konzeption erkennen lässt und damit auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung hin ausgerichtet ist (BVerwG, B. v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - juris, Rn. 4; VGH BW, B. v. 30.05.1994 - 5 S 2839/93 - juris, Rn. 22).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 BN 38.05

    Standorte für Windkraftanlagen im Regionalplan zulässig?

    Auszug aus VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968
    Die Einzelheiten der konkreten planerischen Lösung sind hingegen nach den Maßstäben des Abwägungsgebots zu überprüfen (BVerwG, B. v. 16.3.2006 - 4 BN 38/05 - ZfBR 2006, 468).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968
    Zur Planung befugt ist die Gemeinde bereits dann, wenn sie hierfür hinreichend gewichtige Allgemeinbelange ins Feld führen kann (BVerwG, U. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301).
  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1337
    Auszug aus VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968
    Hierzu gehört alles, was das Ergebnis der Abwägung über die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange und den mit den getroffenen Festsetzungen verfolgten Interessenausgleich trägt (BayVGH, U. v. 9.8.2007 - 25 B 05.1337 - juris).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968
    Was im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich ist, bestimmt sich maßgeblich nach der jeweiligen planerischen Konzeption (vgl. BVerwG, B. v. 15.05.1995 - 4 NB 30.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 82).
  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968
    3.2.2 Selbst wenn man im Übrigen annehmen wollte, dass die Regelung einschränkend dahin auszulegen wäre, dass auch nach rügelosem Ablauf der Sieben-Jahres-Frist besonders schwere Mängel im Abwägungsergebnis beachtlich bleiben könnten (offengelassen in BVerwG, B. v. 2.1.2001 - 4 BN 13/00 - BauR 2001, 1888), so würde dies vorliegend doch zu keinem anderen Ergebnis in der Sache führen, weil ein solcher gravierender Mangel nicht vorliegt.
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG München, 04.02.2013 - M 8 K 11.5968
    Dagegen kann von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind, nur dann befreit werden, wenn die jeweilige Abweichung für das Planungsgefüge von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerwG, B. v. 5.3.1999 - 4 B 5/99 - NVwZ 1999, 1110).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie;

  • BVerwG, 11.11.1998 - 4 BN 50.98
  • VG München, 21.08.2017 - M 8 M 17.3535

    Vergütungsfestsetzungsverfahren - Erteilung eines Vorbescheides für ein

    Die Klägerin begehrte im Verfahren M 8 K 11.5968 die Erteilung eines Vorbescheides für ihr Grundstück ...weg 16, Fl.Nr. ..., Gemarkung ... in .

    Die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG erfolgt im Innenverhältnis zwischen dem Auftraggeber - hier der Klägerin im Verfahren M 8 K 11.5968 - und ihrem Vertragspartner - dem sie vor Gericht vertretenden Rechtsanwalt.

    Gegen diesen Festsetzungsantrag wendet sich nun die damalige Mandantin - die Klägerin im Verfahren M 8 K 11.5968.

    Vielmehr hat die Klägerin des Verfahren M 8 K 11.5968 im Schreiben vom 31. Mai 2017 lediglich ihrer Unzufriedenheit mit der Bearbeitung ihres Falles durch die Kanzlei ... & Kollegen zum Ausdruck gebracht.

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