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   VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357   

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VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357 (https://dejure.org/2008,35877)
VG München, Entscheidung vom 04.03.2008 - M 16 K 06.3357 (https://dejure.org/2008,35877)
VG München, Entscheidung vom 04. März 2008 - M 16 K 06.3357 (https://dejure.org/2008,35877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit; umfassende Gesamtabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit; Umfassende Gesamtabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2 AltPflG; Art. 12 Abs. 1 GG; § 116 Abs. 1, § 117 Abs. 6 VwGO
    Zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ,,Altenpfleger" we- gen Unzuverlässigkeit [Berufsbezeichnung ,,Altenpfleger", Widerruf der Erlaubnis, Unzuverlässigkeit zur Berufsaus- übung, Verstoß gegen Berufspflichten, Prognoseentscheidung, subjektive ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG München, 10.10.2006 - M 16 S 06.3359

    Altenpfleger darf sich vorläufig weiter "Altenpfleger" nennen

    Auszug aus VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357
    Daneben beantragte er, die aufschiebende Wirkung der Widersprüche vom 15.4.2006 und 15.5.2006 anzuordnen (Az. M 16 S 06.3359).

    Am 10.10.2006 wurde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az.: M 16 S 06.3359) die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und dem Verfahren M 16 S 06.3359 sowie den vorgelegten Behördenakt Bezug genommen.

  • BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 190.76

    Unbeachtlichkeit eines nachträglichen Wohlverhaltens im Rahmen eines

    Auszug aus VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357
    Weil der Strafbefehl jedoch aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht (§§ 407, 408 StPO) ergeht, einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und - erhebt der Beschuldigte nicht rechtzeitig Einspruch oder nimmt einen Einspruch zurück - gemäß § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangen kann (vgl. BGHSt 29, 305 ), entspricht es gleichwohl ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 m.w.N.), dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. Beschluss vom 12. Januar 1977 - BVerwG VII B 190.76 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51 S. 45).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357
    Weil der Strafbefehl jedoch aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht (§§ 407, 408 StPO) ergeht, einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und - erhebt der Beschuldigte nicht rechtzeitig Einspruch oder nimmt einen Einspruch zurück - gemäß § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangen kann (vgl. BGHSt 29, 305 ), entspricht es gleichwohl ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 m.w.N.), dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. Beschluss vom 12. Januar 1977 - BVerwG VII B 190.76 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51 S. 45).
  • BGH, 08.07.1980 - 5 StR 686/79

    Zum Übergang des Bußgeldverfahrens in das Strafverfahren

    Auszug aus VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357
    Weil der Strafbefehl jedoch aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht (§§ 407, 408 StPO) ergeht, einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und - erhebt der Beschuldigte nicht rechtzeitig Einspruch oder nimmt einen Einspruch zurück - gemäß § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangen kann (vgl. BGHSt 29, 305 ), entspricht es gleichwohl ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 m.w.N.), dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. Beschluss vom 12. Januar 1977 - BVerwG VII B 190.76 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 51 S. 45).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" ;

    Auszug aus VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen und seine Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen" (Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschl. vom 23.12.04 - 8 ME 169/04; siehe auch zum Widerruf der Apotheker-Approbation BVerwG Beschl. v. 26.09.2002, 3 C 37/01-).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 2 WD 40.01

    Unbefugte Entnahme von Geldern aus einem dienstlich betriebenen Freizeitbüro für

    Auszug aus VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357
    Die in einem Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen Feststellungen vermögen deswegen keine Bindungswirkung etwa für ein Disziplinarverfahren zu erzeugen (BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 2 WD 40.01 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 37 = DokBer B 2002, 189).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen und seine Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen" (Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschl. vom 23.12.04 - 8 ME 169/04; siehe auch zum Widerruf der Apotheker-Approbation BVerwG Beschl. v. 26.09.2002, 3 C 37/01-).
  • VGH Bayern, 11.11.2002 - 21 B 00.2785
    Auszug aus VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357
    Der Bescheid stellt eine Rechtsverletzung dar, weil die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage in § 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltPflG im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. BayVGH Beschluss vom 11.11.2001 - 21 B 00.2785) nicht vorlagen.
  • BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99

    Beamtenverhältnis, keine Beendigung kraft Gesetzes bei Verurteilung durch

    Auszug aus VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357
    Weil das Strafbefehlsverfahren vornehmlich der Vereinfachung und Beschleunigung dient, kann ein Strafbefehl regelmäßig nicht das Maß an Ergebnissicherheit bieten wie ein Urteil (vgl. BVerwG Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 C 20.99 - Buchholz 237.7 § 51 Nr. 1 NWLBG).
  • VG Karlsruhe, 14.01.2010 - 6 K 1545/08

    Unzuverlässigkeit eines Altenpflegers

    Ausschlaggebend für die Prognose ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit und der Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. VG München, Urt. v. 04.03.2008 - M 16 K 06.3357 - VG Oldenburg, Urt. v. 18.11.2008 - 7 A 1324/08 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, ).

    Nur dann, wenn unter Betrachtung all dieser Umstände eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der Betroffene auch in Zukunft kardinalen Berufspflichten nicht nachkommen wird, mithin eine Wiederholungsgefahr besteht, liegt eine Unzuverlässigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltPflG vor (vgl. VG München, Urt. v. 04.03.2008, a.a.O.).

    Eine solche Darlegung wäre aber notwendig gewesen, weil die in den beiden Strafurteilen getroffenen Feststellungen, für deren Unrichtigkeit keine gewichtigen Anhaltspunkte vorliegen und die die Kammer daher ihrer Beurteilung zugrunde legen darf (vgl. hierzu: VG München, Urt. v. 04.03.2008, a.a.O., m.w.N.), gerade nicht den Schluss zulassen, dass die Klägerin im Hinblick auf die Erfüllung der ihr als Altenpflegerin obliegenden Pflichten versagt hat.

    Der Streitwert wird in Abänderung des vorläufigen Streitwertbeschlusses vom 23.05.2008 gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf EUR 15.000,-- festgesetzt (vgl. Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i.d.F. v. 07./08. Juli 2004, VBlBW 2004, 467; vgl. Niedersächs. OVG, Beschl. v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 - VG München, Urt. v. 04.03.2008 - M 16 K 06.3357 - ).

  • VG Freiburg, 17.03.2010 - 2 K 623/09

    Kostspielige Amokdrohung

    Dem liegt die Annahme zu Grunde, dass in einem Strafverfahren regelmäßig weitergehende Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts als in einem Verwaltungsverfahren bestehen und daher einem rechtskräftigen Strafurteil eine materielle Richtigkeitsgewähr zukommt (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003 - 3 B 10/03 -, in [...]; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, in [...]; VGH München, Urt. v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 -, in [...] (jew. zum Widerruf der Approbation); BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37/01 -, in [...] (Ordnungsrecht); VG München, Urt. v. 4.3.2008 - M 16 K 06.3357 -, in [...] (Widerruf Berufsbezeichnung Altenpfleger)).
  • VG München, 10.10.2006 - M 16 S 06.3359
    Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen M 16 K 06.3357 beim Bayerischen Verwaltungsgericht München geführt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und Verfahren M 16 K 06.3357 sowie den vorgelegten Behördenakt Bezug genommen.

  • VG Stuttgart, 19.07.2011 - 4 K 766/11

    Berufsrecht - Unzuverlässigkeit; Misshandlungen; Prognose; Altenpfleger

    Nur dann, wenn unter Betrachtung all dieser Umstände eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spreche, dass der Betroffene auch in Zukunft kardinalen Berufspflichten nicht nachkommen werde, mithin eine Wiederholungsgefahr bestehe, liege eine Unzuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. AltPflG vor (vgl. zu allem VG München, U. v. 04.03.2008 - M 16 K 06.3357 - PflR 2008, 614).
  • VG Regensburg, 28.05.2020 - RN 5 K 19.1911

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger

    Die begangene Pflichtverletzung sei auch in ein Verhältnis mit den beanstandungsfreien Berufsjahren zu setzen (vgl. VG München, Urt. v. 04.03.2008 - M 16 K 06.3357).
  • VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 2 K 08.1596

    Versagung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger"

    Das von ihm angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 4. März 2008 (M 16 K 06.3357) betrifft einen grundlegend unterschiedlichen Sachverhalt, nämlich den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" bei einem Betroffenen, der in diesem Beruf bereits fast 20 Jahre beanstandungsfrei tätig gewesen ist; der Kläger hingegen erstrebt die erstmalige Erteilung dieser Erlaubnis.
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