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   VG München, 04.04.2011 - M 24 K 10.914   

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https://dejure.org/2011,66985
VG München, 04.04.2011 - M 24 K 10.914 (https://dejure.org/2011,66985)
VG München, Entscheidung vom 04.04.2011 - M 24 K 10.914 (https://dejure.org/2011,66985)
VG München, Entscheidung vom 04. April 2011 - M 24 K 10.914 (https://dejure.org/2011,66985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verteilung von Ausländern;Keine ordnungsgemäße Klageerhebung mangels Benennung eines tatsächlichen Wohnsitzes bei lediglich formaler Zuweisung eines Wohnsitzes durch den Zuweisungsbescheid gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 DVAsyl;Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Thüringen, 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Untertauchen; Anschrift;

    Auszug aus VG München, 04.04.2011 - M 24 K 10.914
    Unabhängig davon, dass die Klage mangels Benennung einer ladungsfähigen Anschrift nach dem Untertauchen nicht mehr ordnungsgemäß ist, ist durch das Untertauchen auch das - von Amts wegen zu prüfende (vgl. OVG Thüringen vom 2.7.1999, Az. 3 ZEO 1154/98, InfAuslR 2000, 19) - Rechtsschutzbedürfnis des Klägers entfallen.

    Vor diesem Hintergrund war die Klage abzuweisen; da Sachurteilsvoraussetzung fehlen, war dem Gericht dabei eine Sachprüfung verwehrt (vgl. OVG Thüringen vom 2.7.1999, Az. 3 ZEO 1154/98, InfAuslR 2000, 19).

  • VGH Bayern, 24.03.1999 - 10 ZB 98.2730
    Auszug aus VG München, 04.04.2011 - M 24 K 10.914
    Daraus dass der Kläger aus der Gemeinschaftsunterkunft mangels unbekannten Aufenthalts abgemeldet wurde, dass sein Aufenthalt auch den Bevollmächtigten nicht bekannt ist und von diesen auch auf gerichtliche Nachfrage nicht benannt werden konnte, ist der Schluss zu ziehen, dass der Kläger an einer Weiterverfolgung des gerichtlichen Verfahrens kein Interesse mehr hat (vgl. BayVGH vom 24.3.1999, Az. 10 ZB 98.2730 m.w.N.; BVerwG vom 6.8.1996, Az. 9 C 169.95, BVerwGE 101, 323 (327)).
  • BVerwG, 04.07.1983 - 9 B 10275.83

    Asylverfahren - Übergangsregelung - Anwendbarkeit - Niederlegung des Mandats -

    Auszug aus VG München, 04.04.2011 - M 24 K 10.914
    Die Anzeige einer Mandatsniederlegung ist aber für das Gericht unbeachtlich, wenn der Vollmachtsvertrag und damit die Prozessvollmacht tatsächlich fortbesteht (BVerwG vom 26. Juni 1984, Az. 9 CB 1092/81, juris RdNr. 9; BVerwG vom 4.7.1983, Az. 9 B 10275/83 juris RdNr. 3; zur Abgrenzung des Vollmachtsvertrages vom Mandatsverhältnis im Innenverhältnis vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage, § 67, RdNr. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81

    Zustellungsurkunde - Fehlerhaftigkeit - Berichtigung - Postzustellungsurkunde -

    Auszug aus VG München, 04.04.2011 - M 24 K 10.914
    Die Anzeige einer Mandatsniederlegung ist aber für das Gericht unbeachtlich, wenn der Vollmachtsvertrag und damit die Prozessvollmacht tatsächlich fortbesteht (BVerwG vom 26. Juni 1984, Az. 9 CB 1092/81, juris RdNr. 9; BVerwG vom 4.7.1983, Az. 9 B 10275/83 juris RdNr. 3; zur Abgrenzung des Vollmachtsvertrages vom Mandatsverhältnis im Innenverhältnis vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage, § 67, RdNr. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.02.1985 - 7 C 1.85

    Nicht-Erforderlichkeit einer Ladung bei verkündeter Terminsbestimmung -

    Auszug aus VG München, 04.04.2011 - M 24 K 10.914
    Der Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 4. April 2011 war mit dem in mündlicher Verhandlung vom 11. März 2011 verkündeten Vertagungsbeschluss ordnungsgemäß festgesetzt worden, ohne dass es dafür einer Anwesenheit der Klagepartei in der mündlichen Verhandlung vom 11. März 2011 oder der zusätzlichen Zustellung einer erneuten Ladung bedurft hätte, zumal das persönliche Erscheinen des Klägers nicht angeordnet worden war (§ 218 ZPO i.V.m. § 173 VwGO i.V.m. § 56 Abs. 1 VwGO; vgl. hierzu BVerwG vom 4.2.1985, Az. 7 C 1/85, juris, RdNr. 2).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus VG München, 04.04.2011 - M 24 K 10.914
    Daraus dass der Kläger aus der Gemeinschaftsunterkunft mangels unbekannten Aufenthalts abgemeldet wurde, dass sein Aufenthalt auch den Bevollmächtigten nicht bekannt ist und von diesen auch auf gerichtliche Nachfrage nicht benannt werden konnte, ist der Schluss zu ziehen, dass der Kläger an einer Weiterverfolgung des gerichtlichen Verfahrens kein Interesse mehr hat (vgl. BayVGH vom 24.3.1999, Az. 10 ZB 98.2730 m.w.N.; BVerwG vom 6.8.1996, Az. 9 C 169.95, BVerwGE 101, 323 (327)).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus VG München, 04.04.2011 - M 24 K 10.914
    Für eine ordnungsgemäße Klage und damit für ihre Zulässigkeit ist in aller Regel die Angabe einer Wohnungsanschrift - im Sinne einer " ladungsfähigen Anschrift ", also einer Anschrift, über die der Kläger tatsächlich zu erreichen ist (vgl. hierzu BVerwG vom 13.4.1999, Az. 1 C 24/97, NJW 1999, 2608 (2609) m.w.N.) - eine Mindestvoraussetzung nach § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO, und zwar auch bei anwaltlicher Vertretung (BVerwG vom 13.4.1999, a.a.O. S. 2610) und bei einer Änderung der Anschrift während des Verfahrens (BVerwG, a.a.O., S. 2611).
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