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   VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303   

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VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303 (https://dejure.org/2012,23355)
VG München, Entscheidung vom 04.05.2012 - M 24 K 11.4303 (https://dejure.org/2012,23355)
VG München, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - M 24 K 11.4303 (https://dejure.org/2012,23355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Qualifizierter geduldeter Iraker mit über dreijähriger Beschäftigung als eigenverantwortlicher Objektleiter im Reinigungsgewerbe, die ungünstiger entlohnt wird als bei vergleichbaren deutschen Arbeitnehmern;Keine Unzumutbarkeit einer freiwilligen Ausreise in den Irak

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 18a, AufenthG § 18a Abs. 3, AufenthG § 39 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 18a Abs. 2 S. 1
    Ermessensfehler, ermessensfehlerhafte Entscheidung, Duldung, qualifizierter geduldete Ausländer, Vorrangprüfung, Ausübung einer Beschäftigung, Arbeitserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Zustimmungsermessen, ungünstigere Entlohnung, Entlohnung, Bezahlung, Arbeitsbedingungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303
    Auch § 25 Abs. 5 AufenthG vermittelt dem Kläger keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, weil nicht ersichtlich ist, dass dem Kläger eine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich wäre, wobei § 25 Abs. 5 AufenthG voraussetzt, dass auch eine freiwillige Ausreise unmöglich wäre (BVerwGE 126, 192 vom 27.6.2006, Az. 1 C 14/05, juris RdNr. 15 - 17).
  • VGH Bayern, 26.02.2008 - 10 ZB 07.1455

    Der in Bayern bestehende Abschiebestopp für irakische Staatsangehörige beruht

    Auszug aus VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303
    Auch der derzeit bestehende Abschiebestopp in den Irak ändert daran nichts, weil die behördlich Praxis, mit Ausnahme bestimmter Straftäter, im Regelfall keine Abschiebungen irakischer Staatsangehöriger in den Irak durchzuführen, nach wie vor nicht auf humanitären, sondern auf rein faktischen und organisatorischen Problemen bei der Rückführung von Irakern beruht (vgl. BayVGH vom 26.2.2008, Az. 10 ZB 07.1455, juris; VG München vom 1.6.2011, Az. M 24 K 10.5028).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Auszug aus VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303
    Gegenstand des Verfahrens sind mangels einer ausdrücklichen Einschränkung des Klageantrags alle in Betracht kommenden Ansprüche auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (BVerwGE 138, 336 vom 11.1.2011, Az. 1 C 22/09, juris RdNr. 23); es geht also nicht nur um Ansprüche zum Zweck der Beschäftigung nach Kapitel 2 Abschnitt 4 (§§ 18 - 21) Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
  • VG München, 19.04.2007 - M 10 K 07.603

    D (A), Irak, Iraker, Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, freiwillige

    Auszug aus VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303
    Der Bescheid vom ... Januar 2007 ist bestandskräftig, nachdem das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 19. April 2007 (Az. M 10 K 07.603, Bl. 193 der Verwaltungsakte) eine hiergegen gerichtete Klage abgewiesen und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 3. Dezember 2007 (Az. 24 ZB 07.1250, Bl. 239 der Verwaltungsakte) einen nachfolgenden Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt hatte.
  • VGH Bayern, 16.04.2008 - 19 B 07.336

    Abgelehnter Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt; Niederlassungserlaubnis aus

    Auszug aus VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303
    Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass Ansprüche nach § 18 AufenthG bereits wegen des bestandskräftigen Widerrufs der Flüchtlingsanerkennung (Bescheid des BAMF vom 8.6.2005 - Bl. 132 der Verwaltungsakte) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ausgeschlossen sind (vgl. BayVGH vom 16.4.2008, Az. 19 B 07.336, InfAuslR 2009, 21, juris RdNr. 3 und RdNr. 29 zur Sperrwirkung beim Widerruf des Flüchtlingsstatus).
  • VGH Bayern, 18.02.2009 - 10 C 09.236

    Dringende humanitäre Gründe; vorübergehender Aufenthalt; außergewöhnliche Härte;

    Auszug aus VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303
    § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ermöglicht nur einen vorübergehenden Aufenthalt aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder wegen erheblicher öffentlicher Interessen (BayVGH vom 18.2.2009, Az. 10 C 09.236, juris, RdNr. 7), die vorliegend aber weder vorgetragen noch ersichtlich sind.
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 CS 09.1702

    Keine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf vorübergehende Aufenthalts-zwecke

    Auszug aus VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303
    § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG enthält zwar keine Begrenzung auf vorübergehende Zwecke (BayVGH vom 19.08.2009, Az. 19 CS 09.1702, juris RdNr. 3), setzt aber den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraus, die verlängert werden könnte, was vorliegend aber nicht der Fall ist (HessVGH vom 25.2.2011, Az. 7 B 139/11, juris RdNr. 16).
  • VGH Hessen, 25.02.2011 - 7 B 139/11

    Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303
    § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG enthält zwar keine Begrenzung auf vorübergehende Zwecke (BayVGH vom 19.08.2009, Az. 19 CS 09.1702, juris RdNr. 3), setzt aber den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraus, die verlängert werden könnte, was vorliegend aber nicht der Fall ist (HessVGH vom 25.2.2011, Az. 7 B 139/11, juris RdNr. 16).
  • VGH Bayern, 03.12.2007 - 24 ZB 07.1250
    Auszug aus VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303
    Der Bescheid vom ... Januar 2007 ist bestandskräftig, nachdem das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 19. April 2007 (Az. M 10 K 07.603, Bl. 193 der Verwaltungsakte) eine hiergegen gerichtete Klage abgewiesen und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 3. Dezember 2007 (Az. 24 ZB 07.1250, Bl. 239 der Verwaltungsakte) einen nachfolgenden Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt hatte.
  • VG Saarlouis, 04.01.2017 - 6 L 2556/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Untersagung von

    VG München, Urteil vom 04.05.2012 - M 24 K 11.4303 -, Rn. 37 ff.; Stahmann in: Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, 1 § 18a AufenthG Rn. 18.
  • VG Freiburg, 15.02.2023 - 1 K 1555/21

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG 2004

    Das Klagebegehren des Klägers ist dahingehend zu verstehen, dass es ausschließlich auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG und nicht auf die Prüfung aller in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gerichtet ist (§ 88 VwGO; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 22/09 -, juris Rn. 23; VG München, Urteil vom 04.05.2012 - 24 K 11.4303 -, BeckRS 2012, 53315; VG Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2023 - 1 K 4351/21 -, juris Rn. 37).
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