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   VG München, 04.09.2012 - M 13 DK 11.5161   

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VG München, 04.09.2012 - M 13 DK 11.5161 (https://dejure.org/2012,30767)
VG München, Entscheidung vom 04.09.2012 - M 13 DK 11.5161 (https://dejure.org/2012,30767)
VG München, Entscheidung vom 04. September 2012 - M 13 DK 11.5161 (https://dejure.org/2012,30767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unbefugte Datenabfrage; Amtsverschwiegenheit; Polizist (gehobener Dienst)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.04.1978 - 1 D 28.77

    Geheimdienstliche Agententätigkeit - Verletzung von Amtspflichten - Bemessung der

    Auszug aus VG München, 04.09.2012 - M 13 DK 11.5161
    Ein Beamter, zu dessen funktionalen Aufgaben gerade die Wahrung bestimmter Geheimnisse gehört, verstößt gegen den Kernbereich seiner Dienstpflichten, wenn er der Geheimhaltungspflicht nicht nachkommt (vgl. BVerwGE 43, 47; BVerwGE 63, 26).
  • VGH Bayern, 24.11.2004 - 16a D 03.2668
    Auszug aus VG München, 04.09.2012 - M 13 DK 11.5161
    Vorliegend ist auf jeden Fall ein disziplinarer Überhang in Form einer Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit stehen geblieben, da die geheim zu haltenden Umstände, selbst wenn sie dem, vor dem sie geheim zu halten sind, bekannt geworden sind, nicht in einer die Geheimhaltungsbedürftigkeit beenden Weise offenbar geworden sind (BayVGH Urteil vom 24.11.2004 Az: 16a D 03.2668).
  • BVerwG, 25.02.1971 - II C 11.70

    Ausarbeitung einer Promotionsarbeit - Freigabe einer Arbeit durch einen

    Auszug aus VG München, 04.09.2012 - M 13 DK 11.5161
    "Das Gebot der Amtsverschwiegenheit hat eine Hauptpflicht des Beamten zum Gegenstand, die zu den hergebrachten und nach Art. 33 Abs. 5 GG zu berücksichtigenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört (vgl. BVerwGE 37, 265/268).
  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste -

    Auszug aus VG München, 04.09.2012 - M 13 DK 11.5161
    Sie dient der Aufrechterhaltung und dem einwandfreien Funktionieren einer geordneten öffentlichen Verwaltung, die nur dann rechtsstaatlich einwandfrei, zuverlässig und unparteiisch arbeiten kann, wenn Gewähr geleistet ist, dass über dienstliche Vorgänge nach außen grundsätzlich Schweigen bewahrt wird (vgl. BVerwGE 28, 191/198 ff.; Zängl, MatR/II, RdNr. 378 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.2247

    Entfernung einer Polizistin aus dem Dienst wegen privaten Kontakts ins

    Der Einwand der Berufungsbegründung, dass die Verletzung der Amtsverschwiegenheit allein keine Entfernung aus dem Dienst rechtfertige, weil in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen worden sei, den betroffenen Beamten zurückzustufen (VG München, U.v. 4.9.2012 - M 13 DK 11.5161; VG Münster, U.v. 18.3.2014 - 13 K 3156/12.O - jeweils juris) greift nicht.
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