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   VG München, 04.12.2019 - M 7 K 17.5929   

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VG München, 04.12.2019 - M 7 K 17.5929 (https://dejure.org/2019,49480)
VG München, Entscheidung vom 04.12.2019 - M 7 K 17.5929 (https://dejure.org/2019,49480)
VG München, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - M 7 K 17.5929 (https://dejure.org/2019,49480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2, § ... 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. Abs. 2, § 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2, § 45 Abs. 2 S. 1, § 52 Abs. 3 Nr. 8; VwGO § 114 S. 1; StVG § 24 a; BayVwVfG Art. 40; AWaffV § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen - Widerruf eines Waffenscheins

  • rewis.io

    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen - Widerruf eines Waffenscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 15.08.2016 - 21 CS 16.1247

    Rechtswidriger Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Aufforderung zur

    Auszug aus VG München, 04.12.2019 - M 7 K 17.5929
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 16).

    Im Einklang mit den Richtlinien hat das Bundesverwaltungsgericht zur Eignung von Fahrerlaubnisinhabern wiederholt entschieden, dass Personen, die Blutalkoholwerte von 1, 6 ? und mehr erreichen, regelmäßig - auch wenn sie Ersttäter sind - an einer dauerhaften ausgeprägten Alkoholproblematik leiden, so dass die Straßenverkehrsbehörde in solchen Fällen Art, Inhalt und Folgen einer möglichen Alkoholabhängigkeit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers und ihre Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr mit den erforderlichen und angemessenen Mitteln aufzuklären habe (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 20).

    Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht vom 5. März 2012 - WaffVwV - benennt als Beispiel für das Bekanntwerden von Tatsachen, die Bedenken gegen die persönliche Eignung im Sinn von § 6 WaffG begründen, die amtliche Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1, 6? (Nr. 6.3 WaffVwV) und überträgt damit diese Erkenntnisse auf das Waffenrecht (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG München, 04.12.2019 - M 7 K 17.5929
    Auch die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (gültig ab 1.5.2014, Nr. 3.13 "Alkohol", abgedruckt in Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115), die als Niederschlag sachverständiger Erfahrung von Gewicht sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - juris Rn. 14) bestätigen, dass mit einer entsprechenden Alkoholgewöhnung ein erhöhtes Gefährdungspotential einher geht.
  • VGH Bayern, 19.03.2010 - 21 CS 10.59

    Waffenverbot; erlaubnisfreie Waffen; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG München, 04.12.2019 - M 7 K 17.5929
    Im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr.
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG München, 04.12.2019 - M 7 K 17.5929
    Das Bundesverwaltungsgericht vertrete zur diagnostischen Bedeutung entsprechender BAK-Werte die Auffassung (vgl. U.v.15.7.1988 - 7 C 46/87), dass Personen, die Blutalkoholwerte über etwa 1, 6? erreichten, regelmäßig bereits an einer dauerhaft ausgeprägten Alkoholproblematik leiden würden.
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG München, 04.12.2019 - M 7 K 17.5929
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bzgl. der Nr. 1.1 des Bescheids ist, da es sich um ein dauerhaftes Verbot (Dauerverwaltungsakt) handelt, der Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung, bzgl. der übrigen Verfügungen (ohne Nr. 1.4) der des Bescheiderlasses als letzter behördlicher Entscheidung (vgl. zum Fall des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 24.06 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 21 C 13.835

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG München, 04.12.2019 - M 7 K 17.5929
    Ein Blutalkoholgehalt von 2, 1 Promille ist eine Tatsache, die im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG die Annahme rechtfertigt, dass der Betroffene alkoholabhängig ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 21 C 13.835 - juris Rn. 7).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus VG München, 04.12.2019 - M 7 K 17.5929
    Weil die Relation im Mittel bei 1:2311 liegt, sind die AAK-Ergebnisse im Vergleich zu den bei der Relation 1:2000 errechneten BAK-Werten um rund 15% besser gestellt (vgl. zu allem BGH, B.v. 3.4.2001 - 4 StR 507/00 - juris).
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