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   VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531   

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VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531 (https://dejure.org/2011,66677)
VG München, Entscheidung vom 05.05.2011 - M 1 S 11.1531 (https://dejure.org/2011,66677)
VG München, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - M 1 S 11.1531 (https://dejure.org/2011,66677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unterlassene Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG vor Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe Aufbauseminar; Verkehrsverstoß während der Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, ist zu beachten, dass der Gesetzgeber in § 2a Abs. 6 StVG einen grundsätzlichen Vorrang des Vollzugsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG vom 10.10.2003, NVwZ 2004, 93).
  • VG Darmstadt, 15.02.1990 - VI/2 H 208/90

    Aufbauseminar

    Auszug aus VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531
    a) Nach einer verbreiteten Ansicht kann eine Tat erst dann nicht mehr zur Grundlage einer Maßnahme nach § 2a Abs. 2 StVG gemacht werden, wenn die Eintragung im Verkehrszentralregister bereits tilgungsreif ist (VG München vom 27.8.2007, M 6a S 07.2476; VG Hamburg vom 8.6.1998, 22 VG 2131/98, beide Juris; VG Darmstadt vom 15.2.1990, NZV 1990, 327).
  • VG Hamburg, 08.06.1998 - 22 VG 2131/98

    Aufbauseminar

    Auszug aus VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531
    a) Nach einer verbreiteten Ansicht kann eine Tat erst dann nicht mehr zur Grundlage einer Maßnahme nach § 2a Abs. 2 StVG gemacht werden, wenn die Eintragung im Verkehrszentralregister bereits tilgungsreif ist (VG München vom 27.8.2007, M 6a S 07.2476; VG Hamburg vom 8.6.1998, 22 VG 2131/98, beide Juris; VG Darmstadt vom 15.2.1990, NZV 1990, 327).
  • VG Sigmaringen, 12.03.2008 - 8 K 2692/07

    Fahrerlaubnis auf Probe; Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar;

    Auszug aus VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531
    Eine dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Bewährung wäre daher wohl erst dann vollständig eingetreten, wenn auch schon die verlängerte Probezeit abgelaufen wäre, bevor die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wurde (VG Sigmaringen vom 12.03.2008, 8 K 2692/07, Juris).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531
    Zunächst ist allgemein festzuhalten, dass die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis keine Zäsur dergestalt begründet, dass alle zuvor begangenen Verkehrsverstöße damit gegenstandslos werden und einem Rückgriffsverbot unterliegen (BayVGH vom 6.5.2008, Az. 11 CS 08.551).
  • VG München, 27.08.2007 - M 6a S 07.2476
    Auszug aus VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531
    a) Nach einer verbreiteten Ansicht kann eine Tat erst dann nicht mehr zur Grundlage einer Maßnahme nach § 2a Abs. 2 StVG gemacht werden, wenn die Eintragung im Verkehrszentralregister bereits tilgungsreif ist (VG München vom 27.8.2007, M 6a S 07.2476; VG Hamburg vom 8.6.1998, 22 VG 2131/98, beide Juris; VG Darmstadt vom 15.2.1990, NZV 1990, 327).
  • VG Schleswig, 02.02.2006 - 3 B 1/06

    Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger bei zeitlich erheblicher, durch

    Auszug aus VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531
    b) Darüber hinaus wird die Ansicht vertreten, dass auch unabhängig von der Tilgungsreife eine lange Bewährung des Betroffenen im öffentlichen Straßenverkehr dazu führen könne, dass die Anordnung einer besonderen Maßnahme für Fahranfänger keinen den mit ihr verbundenen Eingriff kompensierenden Nutzen mehr verspreche (VG Schleswig-Holstein vom 2.2.2006, 3 B 1/06, Juris).
  • VG München, 18.05.2011 - M 1 K 11.1529

    Unterlassene Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG

    Den gleichzeitig gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 5. Mai 2011 ab (Az. M 1 S 11.1531).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze samt Anlagen (auch im Verfahren M 1 S 11.1531) sowie auf die beigezogenen Fahrerlaubnisakten des Landratsamts Bezug genommen.

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