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   VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249   

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VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249 (https://dejure.org/2015,62724)
VG München, Entscheidung vom 05.08.2015 - M 7 K 14.3249 (https://dejure.org/2015,62724)
VG München, Entscheidung vom 05. August 2015 - M 7 K 14.3249 (https://dejure.org/2015,62724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Kostenauferlegung eines Feuerwehreinsatzes nach grob fahrlässiger Brandstiftung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 304/09

    Vereinsrecht: Haftungsprivilegierung eines Vereinsmitglieds bei grob fahrlässiger

    Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
    Beim Entzünden des Räumfeuers hat der Vorstandsvorsitzende auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs (vgl. BayVGH, U. v. 14. Dezember 2011 - 4 BV 11.895 - juris Rn. 38 m. w. N.) grob fahrlässig gehandelt, d. h. die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem, ungewöhnlich hohem Maße verletzt (vgl. BayVGH, B. v. 2. Oktober 2014 - 4 ZB 14.1562 - juris Rn. 9, BGH, B. v. 15. November 2011 - II ZR 304/09 - juris Rn. 9).

    In subjektiver Hinsicht muss ein unentschuldbares Fehlverhalten als ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerter Schuldvorwurf hinzukommen (vgl. BayVGH, B. v. 25. Oktober 2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 9; BGH, B. v. 15. November 2011 - II ZR 304/09 - juris Rn. 9).

    Dabei lässt ein objektiv grober Pflichtverstoß zwar nicht regelhaft den Schluss auf subjektive Unentschuldbarkeit zu; jedoch kann vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (BGH, B. v. 15. November 2011 - II ZR 304/09 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 4 CS 05.2079
    Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
    In subjektiver Hinsicht muss ein unentschuldbares Fehlverhalten als ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerter Schuldvorwurf hinzukommen (vgl. BayVGH, B. v. 25. Oktober 2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 9; BGH, B. v. 15. November 2011 - II ZR 304/09 - juris Rn. 9).

    Ferner ist der objektive Zurechnungszusammenhang zwischen dem Entzünden des Räumfeuers und der Entwicklung des Flächenbrandes nicht dadurch unterbrochen worden, dass eine Windböe brennendes Material auf die umgebende trockene Wiese getragen hat, auf der es sich dann rasch ausgebreitet hat (vgl. BayVGH, B. v. 25. Oktober 2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 11).

    Ferner spricht die Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153 a Abs. 1 StPO unter einer Geldauflage nicht gegen die Annahme grober Fahrlässigkeit (vgl. BayVGH, B. v. 25. Oktober 2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 11; LG München II, U. v. 8. Mai 2014 - 10 O 4590/13, 10 O 4590/13 Ver - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717

    Zieht die Gemeinde einen haftpflichtversicherten Unfallverursacher zum

    Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
    Da besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen könnten, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen waren, genügte die Beklagte mit der Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, auch den Anforderungen an die Betätigung des Entschließungsermessens (vgl. BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 u. U. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.754 - und - 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24).

    An die Betätigung des Entschließungsermessens sind schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keine hohen Anforderungen zu stellen (BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 29.10.2009 - 4 ZB 09.822

    Kosten für Feuerwehreinsatz; Waldbrand durch Abbrennen einer Silvesterrakete;

    Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
    Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verlangt, dass der Betreffende nicht nur einen glatten, von Zufällen unbeeinträchtigten Verlauf seines Handelns in Rechnung stellt (vgl. BayVGH, B. v. 29. Oktober 2009 - 4 ZB 09.822 - juris Rn. 4 m. w. N.).

    Ein Bewusstsein der Fahrlässigkeit ist nicht erforderlich, denn für die Schwere des Vorwurfs macht es keinen Unterschied, ob eine Gefahr erkannt, aber unterschätzt wird, oder ob sie aus Gedankenlosigkeit nicht erkannt wird (BayVGH, B. v. 29. Oktober 2009 - 4 ZB 09.822 - juris Rn. 5; SächsOVG, B. v. 17. März 2009 - 5 A 758/08 - juris Rn. 12 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau;

    Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
    Da besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen könnten, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen waren, genügte die Beklagte mit der Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, auch den Anforderungen an die Betätigung des Entschließungsermessens (vgl. BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 u. U. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.754 - und - 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24).

    Zunächst hat die Kammer nach Aktenlage und Einvernahme des Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr F1., der dazu in der mündlichen Verhandlung als Zeuge ausführliche und nachvollziehbare Angaben gemacht hat, keinen Zweifel daran, dass das Meldebild "Großbrand", "Brand Wald" bzw. "großflächiger (ca. 7 ha) Feld- und Waldbrand" den Umfang des Feuerwehreinsatzes veranlasst hat und die getroffenen Maßnahmen aus der maßgeblichen Sicht ex ante (vgl. BayVGH, B. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.696 - juris Rn. 33) und nach den besonderen Schwierigkeit der Bekämpfung eines Flächenbrandes in einem nicht mit Hydranten versorgten und teilweise mit schwerem Gerät nicht zugänglichen Gebiet erforderlich waren.

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2012 - 11 LA 217/11

    Anspruch des Technischen Hilfswerks (THW) gegen den betroffenen Landkreis auf

    Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
    Aus der gegenseitigen Rechts- und Amtshilfepflicht nach Art. 35 Abs. 1 GG aller Behörden des Bundes und der Länder folgt keine Kostenfreiheit (vgl. BVerwG, B. v. 15. Mai 2014 - 9 B 45/13 - juris Rn. 10; vgl. auch OVG Nds., 20. Februar 2012 - 11 LA 217/11 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 45.13

    Notar; Erbverträge; Auskünfte; Kostenfreiheit; amtliche Verwahrung; Amtshilfe.

    Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
    Aus der gegenseitigen Rechts- und Amtshilfepflicht nach Art. 35 Abs. 1 GG aller Behörden des Bundes und der Länder folgt keine Kostenfreiheit (vgl. BVerwG, B. v. 15. Mai 2014 - 9 B 45/13 - juris Rn. 10; vgl. auch OVG Nds., 20. Februar 2012 - 11 LA 217/11 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 28.02.1996 - 4 B 94.2229
    Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
    Art. 28 Abs. 1 BayFwG ist dahin auszulegen, dass die Beklagte nicht nur die Erstattung der Personal- und Sachkosten ihrer eigenen Freiwilligen Feuerwehr verlangen kann, sondern auch sonstige entstandene Kosten, wenn ihrer Feuerwehr die erforderlichen Geräte zur Bewältigung des Schadensfalls nicht zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, U. v. 28. Februar 1996 - 4 B 94.229 - NVwZ-RR 1996, 652/653 unter Hinweis auf den Kommentar zum BayFwG).
  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.754

    Havarie eines Schiffes auf der Donau; auslaufendes Öl; Heranziehung des

    Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
    Da besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen könnten, auf den Kostenersatz zu verzichten, nicht zu erkennen waren, genügte die Beklagte mit der Bezugnahme auf die haushaltsrechtlichen Vorgaben nach Art. 61 und 62 GO, wonach sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, auch den Anforderungen an die Betätigung des Entschließungsermessens (vgl. BayVGH, U. v. 20. Februar 2013 - 4 B 12.717 - juris Rn. 21 u. U. v. 3. September 2009 - 4 BV 08.754 - und - 4 BV 08.696 - juris Rn. 20 bzw. 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 12 A 11342/04

    Scheune abgebrannt - Neunjähriger handelte nicht grob fahrlässig

    Auszug aus VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
    Von grob fahrlässigem Handeln ist auszugehen, wenn einfachste, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige unbeachtet bleibt, was unter den gegebenen Umständen des konkreten Einzelfalles jedem einleuchten müsste, wobei sich der Begriff der Fahrlässigkeit nach objektiven und nicht nach personalen individuellen Merkmalen des jeweils Handelnden bestimmt (BayVGH, a. a. O.; OVG RP, U. v. 22. März 2005 - 12 A 11342/04 - juris Rn. 19 m. w. N.; Forster/Pemler/Remmele, BayFwG, 40. Erg.lfg. Januar 2015, Art. 28 Rn. 49).
  • VGH Bayern, 14.12.2011 - 4 BV 11.895

    Fakultatives Widerspruchsverfahren bei Kostenerhebung für Feuerwehreinsatz nach

  • VGH Bayern, 02.10.2014 - 4 ZB 14.1562

    Feuerwehr; Kostenersatz; Garagenbrand nach Anbohren eines gefüllten Benzintanks;

  • BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1551/01

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1, Art 19 Abs 4 durch Einstellung gem StPO §

  • LG München II, 08.05.2014 - 10 O 4590/13

    Feuerversicherung - grob Fahrlässige Herbeiführung eines Brandes - Saunaofen

  • OVG Sachsen, 17.03.2009 - 5 A 758/08

    Senföl; Feuerwehreinsatz; Kosten; Fahrlässigkeit

  • VG Würzburg, 23.11.2023 - W 5 K 22.1466

    Kosten für Feuerwehreinsatz, ausgelaufener Gärrestebehälter, Austritt

    Die Höhe des Stundensatzes hält die Kammer für angemessen, weil der Beklagten Kosten für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleister entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigung (Art. 11 BayFwG) (vgl. VG Würzburg, U.v. 28.6.2018 - W 5 K 16.745 - juris Rn. 35; VG München, U.v. 5.8.2015 - M 7 K 14.3249 - juris Rn. 36).
  • VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.5186

    Inanspruchnahme für Kosten eines gemeindlichen Feuerwehreinsatzes

    Mit Schreiben vom 28. Juli 2015 erklärte sich der Klägerbevollmächtigte mit einer gemeinsamen Verhandlung mit dem Parallelverfahren M 7 K 14.3249 gegen die Gemeinde Pä., deren Freiwillige Feuerwehren ebenfalls an dem streitgegenständlichen Einsatz beteiligt waren, einverstanden und nahm Bezug auf ein Schreiben vom selben Tag im Verfahren M 7 K 14.3249.
  • VG Würzburg, 15.04.2021 - W 5 K 20.1177

    Zur Berechnung von Pauschalsätzen für den Ersatz der Kosten bei Pflichteinsätzen

    Die Kammer hält den Stundensatz in Höhe von 24, 00 EUR für angemessen, weil der Beklagten Kosten auch für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleister entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigung (Art. 11 BayFwG) (vgl. VG Würzburg, U.v. 28.6.2018 - W 5 K 16.745 - juris Rn. 35; VG München, U.v. 5.8.2015 - M 7 K 14.3249 - juris Rn. 36).
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